Seit vielen Jahren (also schon länger als 2015) habe ich eine Einzugsermächtigung für meine Kfz-Steuern. Ich habe auch noch ein paar andere Fahrzeuge angemeldet und so ist mir bis heute nicht aufgefallen, dass die Kfz-Steuer für mein Auto seit 2015 nicht mehr abgebucht wurde. Heute habe ich ein Schreiben vom Hauptzollamt erhalten, in dem sie mir bestätigen, dass sie ein Lastschriftmandat haben und sie aber die Steuer seit 2015 nicht mehr abgebucht haben. Ich habe auch nie eine Mahnung erhalten - auch das bestätigen sie mir in dem Schreiben. Nun ist es denen also nach vier Jahren aufgefallen, in denen sie eine Abbuchung verbaselt haben - und sie geben mir gerademal einen Monat Frist, die gesamte Summe auf einmal zu bezahlen - sonst fallen Säumniszuschläge an. Bzw. sie kündigen die Abbuchung für den 21.062018. an und schreiben in unhöflichstem Beamtendeutsch, dass bei nicht ausreichender Deckung / Rücklastschrift dann Säumniszuschläge für vier Jahre anfallen werden.

Meine Frage: Seit 2015 muss es noch einen neuen Steuerbescheid gegeben haben, in dem die jährliche Steuer reduziert wurde. Denn wenn ich die nun genannte Summe durch vier Jahre Teile, würde eigentlich ein höherer Betrag rauskommen. Ist da irgendwas bzgl. Festsetzung verjährt? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Und kann ich vielleicht verlangen, dass ich diese Summe nicht auf einmal bezahlen muss? Ich habe sie ja schließlich nicht daran gehindert, abzubuchen! Ich sehe ein, dass ich prinzipiell die Summe schulde - aber irgendwie finde ich es auch nicht richtig, dass es ihnen nach vier Jahren einfällt und ich muss alles auf einmal bezahlen. Und dann noch mit Säumniszuschlägen drohen - weil SIE nicht abgebucht haben! Kann da jemand was dazu sagen oder ist es jemand ähnlich ergangen? Wie soll ich mich verhalten?