Ich habe seit einigen Jahren ein Gewerbe angemeldet, bin mit den Steuererklärungen Jahre im Verzug.

Bei der ausgeübten Tätigkeit handelt es sich aber um eine freiberufliche Tätigkeit. Fälschlicherweise nahm ich anfang an, eine Gewerbeanmeldung wäre obligatorisch.

Die Fragen sind nun

  1. Kann ich das Gewerbe rückwirkend abmelden?
  2. Die Tätigkeit entsprechend als freiberufliche Tätigkeit angeben? (Gegenüber dem Finanzamt entsprechend als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" deklarieren)