Steuerrechtliche Fragen zu Crowdsourcing?

Nach welchen Steuerparagraphen ist Crowdsourcing für PlattformbetreiberInnen und deren in- und ausländische Kunden sowie der Crowd mehrwertsteuerpflichtig bzw. von Mehrwertsteuer befreit?

Ich gehe davon aus,

Inlandskunden (Plattformnutzung, Beratung, Workshops…): 19 % Mehrwertsteuer

Auslandskunden (Plattformnutzung, Beratung, Workshops…): Reverse-Charge-Verfahren, sprich keine Umsatzsteuer  

Wie verhält es sich bei Nicht-EU-Ländern (Schweiz, USA...)?

 

Ist die Crowd (weltweit, Freelancer) steuerpflichtig, und falls ja, wann bzw. wann nicht? Und gegebenenfalls zu welchem Steuersatz bzw. welchen Steuersätzen?

1.   Crowd mit Wohnsitz in Deutschland (Ausnahme: Privatpersonen oder Unternehmen die unter Kleinunternehmerregelung fallen)

2.   Crowd mit Wohnsitz im Ausland: Zweitwohnsitz in Deutschland nötig? Ab welchen Umsätzen kann gegebenenfalls Crowd aus Österreich, Schweiz, anderen Ländern allgemein Mehrwertsteuer berechnen und zu welchem Steuersatz / Steuersätzen?

3.   Sind reine Brainstormings für Crowd steuerpflichtig?

4.   Angenommen es stimmt, dass Steuern nur anfallen, sobald etwas Konkretes entsteht. Was wenn bei Projektbeginn (kundenseitig noch offen ist, ob es „nur“ Brainstorming oder auch Konzepterstellung bzw. Produktentwicklung werden soll?

5.   Wie ist die Umsatzsteuer abzuführen und zu buchen, die bei Projektbeginn dem Kunden angerechnet wurde, jedoch aufgrund von teils Privatpersonen und Unternehmen die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, nicht weitergegeben werden?

6.   Werden Steuern nicht, falsch oder fälschlicherweise berechnet, wie lange ist rückwirkend eine Korrektur, auch eine optionale Nachforderung von Kundenunternehmen möglich?

Pflichtangaben Rechnung bei Vorkasse: Text: „Lieferung erfolgt nach Vorkasse binnen 24 Stunden.“ Ein konkretes Lieferdatum kann in der Rechnung nicht ausgestellt werden, da die Zahlungsleistung kundenseitig bestimmt wird. Ebenso verhält es sich mit dem Leistungszeitraum, der sich optional auch verlängern kann. In der Rechnung könnte die voraussichtliche Projektlaufzeit beziffert werden. Was wenn diese sich jedoch ändert und verlängert? Neue Rechnung?

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