Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr mein Studium (Bachelor) abgeschlossen. Da ich die Jahre zuvor immer Ferienjobs im Sommer gemacht habe, habe ich in diesen Jahren auch eine Steuererklärung (vereinfachte) abgegeben, ohne jedoch meine Studienkosten anzugeben, da ich das damals noch nicht wusste.

Jetzt ist es ja so, dass der BGH noch prüft, ob man die Gebühren in der Erstausbildung als Werbungskosten absetzen kann, daher sind ja die Steuererklärungen momentan vorläufig. Bedeutet das, falls der BGH zugusten der Studenten entscheidet, dass ich meine Studienkosten für die Jahre, in denen ich eine Steuererklärung abgegeben habe, noch nachreichen kann oder ist das zu spät, da ich damals nichts angegeben habe?