Besteuerung GbR und Gesellschafter?

Hi, ich habe, glaube ich, ein Brett vorm Kopf.

Folgendes Szenario:

Es gibt eine GbR mit 2 Gesellschaftern (50/50 Beteiligung). Monatlich werden jedem Gesellschafter von der GbR 1.000 EUR auf das Privatkonto überwiesen als Entnahmen.

Am Jahresende hat die GbR laut EÜR einen Gewinn von 60.000 EUR erwirtschaftet. Abgesehen von der monatlichen Entnahme über 1.000 EUR, fließt kein Geld an die Gesellschafter.

Meine Frage ist nun: Wie wird vesteuert? Die GbR selber zahlt ja lediglich Gewerbesteuer.

Jeder Gesellschafter muss in seiner privaten Einkommenssteuererklärung im Folgejahr 50% des Gewinns (=30k EUR) angeben und zu seinem privaten Steuersatz versteuern, korrekt?

Was passiert mit den Entnahmen? Die 12k EUR Entnahmen muss jeder Gesellschafter ebenfalls in seiner privaten Steuererklärung angeben, aber wird das dann mit dem Gewinnanteil verrechnet? Oder muss jeder Gesellschafter Steuern auf 42k EUR zahlen?

In jedem Fall wäre es schön doof am Ende des Jahres mit 30k Gewinnanteil dazustehen, die versteuert werden . müssen, aber de facto nur 12k EUR ausgezahlt bekommen zu haben, richtig?

Andersrum: Die Gesellschafter bekommen ihre 12k EUR Entnahme p.a. und die GbR hat am Ende des Jahres einen Verlust von 60k vorzuweisen?

Was passiert hier?

Die Gesellschafter geben die entnommenen 12k EUR in ihrer Steuererklärung an und versteuern diese und weiter passiert nichts?

Liebe Grüße

Manu

Steuern, Wirtschaft, Recht, GbR, Steuerrecht, Unternehmertum, Wirtschaft und Finanzen
Mit Instagram / YouTube / Twich usw Geld verdienen?

Ich will mich neben der Schule und später Studium mich selbständig machen und etwas eigenes aufbauen , womit ich mein Leben finanzieren kann . Viele gehen ja nach der Schule in die Ausbildung und verdienen damit dann Geld oder gehen studieren und haben noch ein Job mit dem sie dann ihr Leben finanzieren ...

Ich will auch später in paar Jahren Studieren gehen und ich will auf gar keinen Fall 0815 Job haben um für jemanden arbeiten zu gehen und mich so über die Runden zu halten ....

Deswegen will ich mich langsam selbständig machen und mit You Tube Instagram Twich use selbständig machen und durch Werbung Geld verdienen ... genau so wie es auch andere YouTuber / Imfluencer es machen ...

Glaubt Ihr ist es schon zu spät damit anzufangen , denn es machen ja schon so viele Leute , wobei wenn es so viele Leute es machen dann gibt auch dort einen großen Markt oder ...

Ich meine Werbung wird immer Geld bringen und wird auch immer gebraucht , heißt es wird auch in Zukunft noch aktuell sein ...

Und nein Geld ist nicht meine Motivation , so eine kreative Arbeit wie Videos erstellen , Fotos bearbeiten und veröffentlichen , mein Leben mit anderen Menschen teilen usw macht mir auch sehr Spaß und sowas in der Richtung will ich auch machen ...

Und Geld brauche ich halt um nicht irgend ein Job zu haben und dort arbeiten zu müssen , sondern Zeit zu haben um mir eigenes aufzubauen .....

Und wenn ich mir was eigenes schon aufgebaut habe und mit dem Studium fertig bin wahrscheinlich (BWL Studium )

Mich dann komplet selbständig zu machen und eine Firma gründen und damit erfolgreich werden = nicht unbedingt reich werden , ich brauche keine Milliarden will einfach schönes Leben haben wo ich mich nicht um Geld kümmern muss und 24/7 meiner Leidenschaft nachgehen kann und nicht gezwungen bin irgendwo meine Zeit gegen Geld einzutauschen wie es so viele anderer Menschen es machen ....

Sorry für den langen Text

Aber was glaubt Ihr, kann es so funktionieren , habt Ihr vlt ein paar Tipps wie ich es besser machen kann ,

Ist es noch nicht zu spät um sich noch mit You Tube Instagram Twich usw was aufzubauen , womit man sein Leben finanzieren kann ?? Ca (1500 Netto ) später gerne auch etwas mehr (;

Ist der ganze Plan realistisch ??

Danke

Computer, Werbung, Arbeit, Finanzen, Geld verdienen, Steuern, Studium, Schule, Wirtschaft, Anwalt, Streaming, Soziale Netzwerke, Blogger, Fotoshooting, Promis, Unternehmen, Twitch, you tube video, YouTube-Kanal, Instagram, Ausbildung und Studium, Influencer
Ist das eine übliche Vorgehensweise für Erschließung von Baugebiet?

Hallo,

die Stadt will auf einer Wiese von mir neues Baugebiet erschließen.

Die Hälfte der Fläche gehört einem anderen Besitzer und die wurde bereits 2018 von der Stadt gekauft. Die andere Hälfte gehört mir und habe ich noch nicht verkauft, da das private Angebot vom Bürgermeister meist unter aller Sau war.

Auf meiner Wiese sollen ca. 12 Bauplätze entstehen. Die Stadt will mir für 9 Bauplätze 38€ pro m² als Bauerwartungsland zahlen. Der erschlossene Bodenrichtwert liegt bei uns ca. bei 125€. 3 Parzellen wollen wir für mich und meine 2 Geschwister rausnehmen quasi als Eigenbehalt übernehmen. Die Stadt will uns aber nun 89€x1800m² (für die 3 Parzellen) berechnen. Diese 180.000€ sollen also vom Gesamtverkaufspreis abgezogen werden. Ich soll mir also meinen Baugrund von der Stadt zurückkaufen wenn ich das richtig verstanden habe. Zusätzlich muss ich alles noch aus der Landwirtschaft steuerlich entnehmen was nochmals 150.000€ für den Staat sind. Im Endeffekt bleibt mir so gut wie nichts übrig und ich komme mir etwas verarscht vor. Die Stadt sieht sich hier als großer Wohltäter, da ja meine 3 Grundstücke eine fiktive Wertsteigerung erhalten haben, die sie mir dann berechnen und vom Gesamtverkaufspreis abziehen.

Ich habe mich mal umgehört und bin drauf gekommen, dass das eher unüblich ist und es sogar normal ist, dass der Verkäufer sich ein Drittel zur eigenen Vermarktung behalten darf. Die Stadt darf dann den Rest verkaufen.

Wie seht ihr das? Bzw. wie wird es wo anders in Deutschland oder Bayern gehandhabt?

Steuern, Hausbau, Recht, Baurecht, Grundstück, juristisch, Hausbaukosten, Wirtschaft und Finanzen
EÜR als Kleinunternehmer(Reseller) Rechnung für Ankauf und Verkauf?

Hey,

meine Frage richtet sich an diejenigen, die bereits Erfahrung darin haben, eine EÜR dem Finanzamt zu übermitteln und dabei noch Kleinunternehmer sind und ihr Gewerbe auf Ankauf und Verkauf von Produkten ausgelegt haben.

Kurz um an die Reseller unter euch.

Meine Frage: Welche Daten müssen in EÜR rein(ich bin online Händler)? Bei der Umsatzseite: Datum des Verkaufs, Verkaufspreis und Kurzbezeichnung der Ware oder muss eine lange Bezeichnung der Ware hinein oder vielleicht sogar EAN Nummer oder noch ganz andere Daten?

Bei der Verlustseite: Datum, Kaufpreis der Ware und Kurzbezeichnung der Ware oder muss eine lange Bezeichnung der Ware hinein oder vielleicht sogar EAN Nummer oder noch ganz andere Daten? 

Und wie sieht es mit Rechnungen aus. Muss ich als Kleinunternehmer für jeden Verkauf und Kauf ein Rechnungsbeleg haben, um den Betrag dieses Kaufs/Verkaufs dem Finanzamt nachweisen zu können?

Ich kann zum Beispiel beim Kaufen auf dem Flohmarkt keine Rechnung verlangen oder beim Verkaufen über Ebay Kleinanzeigen dem Kunden per Hand keine Rechnung mitgeben und selbst wenn ich letzteres könnte, welche Beweisgewichtung hätte eine von mir ausgestellte Rechnung denn ? Ich könnte auch drauf schreiben, dass ich das Produkt für 20 anstatt 40 Euro verkauft habe. Dies würde ich natürlich nicht machen, aber eine selbst ausgestellte Rechnung würde doch garnichts beweisen. Deshalb würde ich davon ausgehen das ich dahingehend nicht verpflichtet bin meine Verkäufe dem Finanzamt mit Belegen beweisen zu können, grade da das Finanzamt ja auch Paypal und meinem Bankkonto einsehen kann ob die Beträge die ich in der EÜR habe wirklich eingegangen sind. Lediglich die Kaufbelege(insofern nicht über Flohmarkt gekauft) bzw. andere Ausgabenbelege (Rechnung für Versand...) würde ich sammeln als Nachweis.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand, der bereits eine Steuererklärung in diesem Bereich durch hat, mir mit seinen Erfahrungen diesbezüglich helfen könnte !

Mit freundlichen Grüßen

Steuern, Recht, EÜR, Finanzamt, Kleinunternehmer, Reseller, Wirtschaft und Finanzen

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