Hallo zusammen.
Die Mutter (Vollverdiener) meiner Freundin (in Ausbildung) hat Steuerklasse 2.
Diese wird wie folgt definiert:
- Es muss mindestens ein minderjähriges, bzw. sich in einer beruflichen oder schulischen Ausbildung befindliches Kind mit im Haushalt leben.
- Der Alleinerziehende muss für das Kind das alleinige Sorgerecht haben und Kindergeld beziehen.
- Es darf keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnen, die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann.
Nun bin ich (Vollverdiener) in diese Wohnung mit eingezogen.
Kann die Mutter meiner Freundin trotz meines Einzuges ihre Steuerklasse 2 beibehalten?
Sie erfüllt alle Voraussetzungen dafür und da ich natürlich auch nicht als Erziehungsberechtigter meiner Freundin fungiere, sehe ich kein Problem. Aber wenn's um sein Geld geht, legt der Staat die Spielregeln ja bekanntlich großzügig zu seinen Gunsten aus.
Natürlich habe ich bereits mit dem Finanzamt telefoniert, aber da sagte man mir wirklich nur, dass "es da im Text zwar so steht, als ginge es speziell um einen zusätzlichen Erziehungsberechtigten der einziehen, in Wirklichkeit aber pauschal jeder Volljährige zählt, um die Steuerklasse 2 in 1 andern zu müssen."
Da ich diese Aussage ehrlich gesagt einfach als aus den Fingern gesaugt empfinde, hoffe ich, dass hier vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht, ein Steuerberater, etc. zu helfen weiß.
Ist hier jemand mit fachlicher Ausbildung im Forum, der mir eine verbindliche, NICHT auf Annahmen oder Spekulationen basierende Antwort geben kann?
Danke vorab für hilfreiche Antworten!
Gruß