Aufgrund zu geringer Überstundenauszahlungen ist mir aufgefallen, dass ich Steuerklasse 6 bin. Bis vor vier Jahren war das auch der Fall, da ich einen anderen Hauptarbeitgeber hatte. Nun ist mein damaliger Zweitjob mein Erstjob. Soweit so gut. Allerdings wurde versäumt dies ans Finanzamt zu melden. Daher bin ich immernoch Steuerklasse 6. Aufgrund dessen habe ich auch jährlich meine Steuererklärung abgegeben. (Ich habe nicht auf die Steuerklasse geachtet, weil ich nicht wusste, inwiefern das unter meiner Regie liegt.)

Dazu zwei Fragen:

  1. "Muss" mein Arbeitgeber das im nachhinein berichtigen?
  2. Sollte der Arbeitgeber das berichtigen, wären ja die Steuererklärungen der letzten vier Jahre falsch gewesen. Wenn das nun durch den Arbeitgeber berichtigt wird, muss ich damit rechnen, dass ich Steuern zurückzahlen muss?