Elterngeld für Alleinerziehende nur bei Steuerklasse 2?
Hallo, ich habe vor 3 Monaten mein Baby bekommen. Als ich nun das Elterngeld beantragen wollte wurde dies abgelehnt weil dies angeblich mit meiner aktuellen Steuerklasse 1 nicht möglich sei. Ich wurde dann gebeten zur SK. 2 zu wechseln. habe ich was falsch verstanden oder stimmt das wirklich ? Ich freue mich im Voraus über Eure Hilfe.
Zusatz: Ich war zum Finanzamt um den Wechsel zur SK. 2 zu beantragen, nur wurde dies abgelehnt weil ich mit meinem Bruder zusammenwohne. Was soll ich am besten tun?
7 Antworten
Die Steuerklasse 2 steht dir nur zu, wenn du mit KEINER anderen volljährigen Person in einem gemeinsamen Haushalt lebst. Wenn dein Bruder volljährig ist, steht dir dem Grunde nach tatsächlich keine Steuerklasse 2 zu.
Wieso man aber das Elterngeld ablehnen sollte, nur weil du in Steuerklasse 1 bist, erschließt sich mir nicht. Die Steuerklasse 2 ist nur wichtig, damit man als Alleinerziehender auch die beiden Monate bekommt, die sonst für den anderen Elternteil reserviert sind.
Da die Steuerklasse 1 für ledige, kinderlose Menschen ist, kann man damit natürlich kein Kinderegeld beantragen.
Wenn du ledig bist aber ein Kind hast, bist du Steuerklasse 2, wenn verheiratet, dann 3, 4 oder 5.
Das ist so nicht korrekt. Steuerklasse 1 hat nichts mit kinderlos zu tun. Es gibt genügend alleinerziehende Menschen mit Kind, die Steuerklasse 1 besitzen, weil sie die anderen Voraussetzungen für Steuerklasse 2 nicht erfüllen.
Das ist korrekt, dass es bei dir nicht möglich ist, in 2 zu wechseln wegen deines Bruders. Ich denke mal, man will halt damit kontrollieren, dass niemand mit dem Vater des Kindes zusammen lebt, aber 14 Monate Elterngeld beantragt.
Das ist mit der Steuerklasse eben aber nur bedingt möglich, weil für die 2 eben niemand anderes erwachsenes im Haushalt leben darf.
Ich würde aber noch mal an die Elterngeldstelle gehen und denen erklären, dass die 2 nicht möglich ist, da dein Bruder bei dir lebt. Schreibe eine Stellungnahme und unterschreibe dies und lass deinen Bruder das gleiche erklären mit Kopie seines Ausweises. Eben, dass er dein Bruder ist und nicht der Vater des Kindes. Erkläre auch, was mit dem Vater ist.
Vielleicht verstehen die es dann bei der Elterngeldstelle.
Ob du Elterngeldanspruch hast, hängt doch nicht an deiner Steuerklasse! Bist du dir sicher, dass du vom Elterngeld sprichst? Wo und wie hast du das beantragen wollen? Hast du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen?
Da du alleinerziehende junge Mutter bist , hast du Steuererleichterungen bei der 2 die dir jetzt auch zu steht. Klasse 1 ist halt für ledige, kinderlose
Tausende Menschen mit Kindern haben die 1. Väter, bei denen das Kind nicht lebt, Unverheiratete Paare, die zusammen leben, Mütter, die mit Amerikanern verheiratet sind, Menschen, die mit weiteren Familienangehörigen zusammen leben (Onkel, Tante, erwachsenes eigenes Kind, die eigenen Eltern oder Elternteile usw.)
Falsch! Ich als unverheiratete Mutter eines Kindes bin in der SK 1, da ich mit meinem Partner zusammen wohne!