Hallo,
ich bin leider etwas unsicher in Sachen Behörden und habe hier dieses Forum gefunden.
Evtl wisst ihr je Bescheid, ob da Jugendamt dieses so fordern kann.
Also ich bin noch verheiratet und hab mich seit gut 2 Monaten getrennt. Mein Noch-Ehemann wohnt auch schon woanders und hat sich dort auch angemeldet. Ich habe 2 Kinder aus 1.Ehe und bekomme leider keinen Unterhalt.
Nun habe ich deshalb beim Jugendamt mit vielen Nachweisen und Belegen Unterhaltsvorschuss beantragt.
Ich habe z.b. folgende Nachweise dort eingereicht:
- Anwaltliches Schreiben über die Trennung (E-Mail Verkehr über dieses Thema)
- Anmeldung meines Noch-Ehemannes an seinem neuen Wohnort
- Bestätigung des Finanzamts über Erklärung zum dauernden Getrenntlebens und dem Beleg der Beantragung zur Änderung der Steuerklasse zum 01.01.2020
- usw usw.
Nun schreibt das Jugendamt:
"Bitte übersenden Sie folgende Unterlagen:
- Nachweis der Steuerklassenänderung 2020 vom Finanzamt - der Nachweis der Beantragung ist nicht ausreichend"
Bekommt man den Nachweis schon vorab einer Änderung? Oder was kann das Jugendamt hier benötigen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir dazu einen Tipp geben könntet.