Aufwandsentschädigung für Gartenarbeit steuerpflichtig und was ist mit Hausmeister auf 450Eur Basis mit der KV?

Hallo zusammen,

laut Mietvertrag muss der Mieter Gartenarbeit leisten. Die eine Partei hält sich nicht daran und sagte man solle es ihm doch in der Nebenkostenabrechnung bis max. 250Eur in Rechnung stellen. Drittunternehmen sollen aus Kostengründen nicht beauftragt werden. Der Vermieter ist der Vater, der Gärtner/Hausmeister ist eins der Kinder. Der Aufwand der Gartenpflege und des Hauses steht nach Einzelaufstellung in keinem Verhältnis zu den 250Eur. Der Stundenlohn läge demnach vielleicht bei 2Eur zzfl. der Kosten für Gartengeräte, Bepflanzung usw. (keine Beleg vorhanden, da teilweise gebrauchte Heckenschere, Rasenmäher usw.)

FRAGE: Stellt der Vermieter Eigenleistungen in Rechnung muss diese versteuert werden. Stellt der Gärtner eine Aufwandsentschädigung muss dies auch nach seinem individuellen Steuersatz erfolgen oder kann es dies bei der Erklärung weglassen oder welche Möglichkeiten gibt es da?

Zukünftige vorstellbare Konstellation: Die Frau des jetzigen Gärtners ist Studentin und verdient selbstständig 410Eur p.a. und ist beim Mann mit krankenversichert. Wäre eine Anstellung der Frau zusätzlich als Hausmeisterin auf 450Eur Basis sinnvoll. Hier könnte der Vermieter die Kosten absetzten, das Geld bleibt in der Familie und dient auch als Unterstützungseinkommen während des Studiums und auch die Rente würde aufgebessert werden, aber was fällt als Zusatzkosten an, rechnet sich das Ganze und was muss man bedenken?

Vielen Dank für Tipps zu dem Thema.

Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Krankenversicherung, Steuererklärung, Einkommen, Krankenkasse, Steuerklasse, Steuerrecht
Steuerrückerstattung nach der Hochzeit, Gemeinsame Steuererklärung?

Hallo :) Mein Mann und ich haben im August geheiratet und die Eheurkunde gleich bei seinem AG abgegeben. Ich bin Student. Nun hat sein AG ihn gestern angerufen und gemeint sie könnten die Steuerklasse nicht wechseln, dass kann nur das Finanzamt. Jetzt hat er mit dem FA telefoniert und die waren total entsetzt, dass sie noch nicht mal wissen, dass er verheiratet ist. Das sollte eigentlich vom AG kommen...

Tja, nun schicken sie uns ein Formular für den Steuerklassenwechsel zu. Das Weihnachtsgeldern diesen Monat fällt dann wohl geringer aus als gedacht.... Meine Frage ist nun, bekommt man die zu viel gezahlte Lohnsteuer zu 100% zurück oder wird das nur anteilig berechnet? Wird die Steuerklasse 3 bei meinem Mann dann auch für das komplette Jahr 2016 genommen oder nur 4 und nur für Dezember die 3, weil wir es jetzt erst umgemeldet haben?

Da fällt mir gerade noch etwas ein. Ich habe in den letzten Jahren einige Rückstellungen durch mein Studium gebildet. Wir müssen ja nächstes Jahr eine gemeinsame Steuererklärung machen und ich würde gerne wissen ob die dadurch gemindert ausgezahlt werden, also für uns negativ mit dem Einkommen meines Mannes verrechnet, oder ob wir die volle Summe dieser Rückstellung einfach zusätzlich erhalten? Unser Steuerberater hat zumindest immer gesagt, wenn ich mal richtig arbeite, bekomm ich das zurück, aber wie sieht es mit mit einer gemeinsamen Steuererklärung aus :/

Vielen Dank!

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Steuerklassen bei verheirateten mit getrennten wohnungen?

Hallo, Ich hätte da eine frage mal mein mann und ich haben uns 2012 getrennt habe damals auch getrennt lebend beim finanzamt angegeben. Aber keine scheidung. Dann zwei jahre später wollten wir unserer ehe nochmals eine chance geben also haben wir einen versuch gestartet aber mit getrennten wohnungen da wir uns beide diesmal nicht einengen wollten und schon zwei jahre getrennt waren. Dann das glück letztes jahr ich wurde mit dem zweiten kind schwanger(wir hatten vor der trennung ein gemeinsames kind) wir haben gemeinsam ein haus gekauft. Doch mit dem zusammenleben ist es noch so eine sache. Er hat seine wohnung behalten und ich wohne mit den kindern im haus er auch aber auch irgendwie nicht. Er sollte die wohnung behalten da wr beide durch diese zwei getrennten wohnungen irgendwie uns viel besser wie vorher verstehen und unsere ehe noch besser läuft als vorher. Unser baby kam und die finanziellen sorgen begannen. Wir wollten nun wieder unsere ehe auch beim finanzamt wiederherstellen weil vorher hieß es da ich finanziell unabhängig von ihm war bräuchte ich das nicht erst wenn mein mann für mich und das kind sorgen würde. Nun wollten wir es ändern da er nun nach allem schaut auch finanziell gesehen heißt es nein das könnte jeder behaupten wir müssen zusammenziehen. Wir wollten Wiedervereinigun. Und steuerklassenderwechsel. Hat jemand schon mal sowas erlebt eigentlich wollen wir nicht wieder zusammenziehen er ist jeden tag hier und schläft auch hier aber wenn es uns beiden zu viel wird kann er in seiner wohnung bleiben paar tage und wieder kommen so fühleb wir uns beide aufgrund vm vorherigen zusammenleben einfach viel befreiter kann mir jemand sagen wie das mit den steuerklassen aussieht muss ich weiterhin diesen getrennt lebend status haben und mitbden steuerklassen 2 und 1 weiterhin behalten.

Steuerklasse, verheiratet
Bitte um Hilfe, wie viel Steuerrückzahlung kann ich ungefähr erwarten (DANKE)?

Hallo Community!

Es geht um eine Abschätzung der Steuerrückzahlung im nächsten Jahr für dieses Jahr. Da es bei mir dieses Jahr aufgrund des Studiums etwas undurchsichtig verlief (Diverse Anstellungen und unterschiedliche Verdienste), schildere ich euch mal meine Gegebenheiten und hoffe auf eine ungefähre Antwort über die zu erwartende Rückzahlung vom Finanzamt und eventuell auch kleine Rechenbeispiele :-P Da ich nicht weiß, wie es sich verhält, wenn man nicht durchgehend in einem Job vertreten war, stellt sich mir die obige Frage...

Also dann...:

  • Jan. 2016 - Freiwilliges Praktikum - 1100 € brutto + Halbwaisenrente: 219 €
  • Feb. 2016 - Bachelorand im Unternehmen - 1100 € brutto + Halbwaisenrente: 219 €
  • März 2016 - siehe Feb. 2016
  • April 2016 - Kein Bruttoverdienst + Halbwaisenrente: 219 €
  • Mai 2016 - Kein Einkommen
  • Juni 2016 - Kein Einkommen
  • Arbeitaufnahme: Ab 01.07.2016
  • Juli bis September 2016 - 2800 e brutto (3 x 2800 € = 8400 € brutto)
  • Oktober bis Dezember 2016 - 2900 € brutto (3 x 2900 € = 8700 € brutto)

  • Fahrtstrecke (5 Tage) von Januar bis März (Praktikum und Bachelorand in Bremen) von 5 km (ist bereits die einfache, sowie kürzeste Strecke und die vollen Kilometer). Davon einmal die Woche pendelnd zwischen Oldenburg und Bremen - 60 km.

  • Dazu habe ich eine Fahrtstrecke seit dem 01.07.2016 von 92 km (ist bereits die einfache, sowie kürzeste Strecke und die vollen Kilometer).

  • Strecken wurden und werden mit eigenem Privatwagen außerhalb einer Fahrgemeinschaft gefahren.

  • Des Weiteren habe ich eine Riesterrente (stammt noch aus meiner Ausbildung) in die ich jährlich 60 € einzahle.

  • Steuerklasse 1, Arbeitsort in Bremen, Wohnort in Niedersachsen, Alter 25 bei Ausfüllen der nächsten Steuererklärung

  • ledig, keine Kinder, nur ein Wohnort, kein Firmenwagen, keine Handwerkerkosten, keine Kirchsteuer, keine weiteren Freibeträge nebst dem Grundfreibetrag.


Es ist etwas viel Text, aber dort sollten alle relevanten Infos zu diesem Jahr vorhanden sein.

Vielen Dank für eure Mühen =)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Geld, Recht, Steuererklärung, Rückzahlung, Steuerklasse, Fahrt
Nicht umgemeldet und mit Steuerklasse 6 berechnet für 6 Monate obwohl Steuerklasse 1 richtig gewesen wäre?

Ich habe 2015 meinen Wohnort gewechselt und bin aus einer WG in eine eigene Wohnung gezogen. weil es für mich einfacher war die Post etc weiter an die WG senden zu lassen habe ich mich damals nicht umgemeldet. Ab März wurde dann vom Finanzamt meine Steuer ID gesperrt und ich wurde bis Juli mit der Steuerklasse 6 berechnet obwohl ich sonst immer nur Steuerklasse 1 war. Mein Arbeitgeber meinte ich solle unbedingt eine Steuererklärung machen um das wieder auszugleichen und mir für die Monate wo ich mit Steuerklasse 6 berechnet wurde die zu viel gezahlten Steuern zurück holen.

Ich habe sonst nur meine Fahrkarten die ich mit angeben kann und bin dort gerade mal 120 € über den Werbungskosten (ich hoffe das war jetzt richtig).

Frage: lohnt es sich die Steuererklärung dann überhaupt zu machen oder laufe ich dann Gefahr auch für den Rest des Jahres auf Steuerklasse 6 berechnet zu werden und muss dann noch Geld zum Finanzamt bringen?

Oder wird die Steuer tatsächlich noch einmal neu berechnet und ich bekomme die Differenz zwischen der Steuerklasse 1 und der Steuerklasse 6 zurück.?

Haken ist zusätzlich, dass ich meine Lohnbescheide immer noch auf die WG schicken lasse weil in meiner neuen Wohnung immer wieder Post aus dem Briefkasten verschwindet und ich befürchte, dass die unterschiedlichen Anschriften ein Problem darstellen werden.

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Was lohnt sich mehr , Wo steckt mehr Geld , Ausbildung zum Chemikanten oder ein Master im Verfahrenstechnik?

Guten Tag. Ich stehe vor der Wahl: Entweder eine Ausbildung zum Chemikanten oder ein 5-Jähriges Studium zum Verfahrenstechniker (Chemie). Da mir das Geld und die Karriere enorm wichtig ist, habe ich beide Gehälter und die jeweiligen Aufstiegschancen verglichen...

Ein Chemikant bekommt Tariflich nach der Ausbildung (Einstiegsgehalt) ca 2800€ Brutto (ca. 1680€ Netto) ohne Zulagen (Schichtarbeit etc.) Man kann erst nach 1 jahr sich zum Techniker weiterbilden. Die Weiterbildungschancen sind schwierig, da die Schichtarbeit kaum Zeit bereitstellt. Außerdem soll eine Weiterbildung zum Techniker ganze 4 Jahre dauern. Insgesamt würde man nach meiner Rechnung (Abgaben 40%) ca 21.000€ netto ohne Zulagen bekommen.

Ein Verfahrenstechniker hat ein Einstiegsgehalt von ca 40.000€ Brutto. Das 5 Jährige Studium würde mich aber wegen BaFög verschulden lassen. Dazu kommt das ich auch mich in der freien Wirtschaft mich bewerben muss. Da ich eine doppelte Staatsbürgerschaft habe, könnte ich mich auch im Ausland gut bewerben.. Ein Akademiker hat natürlich Ansehen - keine Frage. Nach meiner Rechnung würde ich als Verfahrenstechniker jährlich knapp 24.000€ Netto bekommen.

Nun : Was lohnt sich für mich mehr? Stimmt meine Rechnung oder sind da Fehler beinhaltet? Ich bin zurzeit 19 Jahre alt und bringe ein Abitur mit. Vielen Dank !

Arbeit, Beruf, Studium, Geld, Gehalt, Chemie, Lohn, Steuerklasse
Ehegatten Splitting mit einem Freiberufler und einem Festangestellten?

Hallo!

Ich habe jetzt STUNDEN recherchiert und versucht daraus schlau zu werden. Anscheinend verstehe ich jedoch zu grundlegende Dinge noch nicht, um das große Ganze zu verstehen.

Ich habe im Juli geheiratet, bin Freiberuflerin und mein Mann festangestellt. Ich verdiene weniger als mein Mann sodass die Steuerklassen III und V sinnvoll sind. Hier taucht bei mir schon mal die Unklarheit darüber auf, ob ich als Freiberufler überhaupt eine Wahl habe, oder ob unsere Konstellation sowieso immer die III/V vorsieht. Sogesehen zahle ich ja sowieso keine Lohnsteuer, da ich als Freiberufler Einkommensteuer zahle.

Jetzt bin ich bei der Recherche aber noch über's Ehegattensplitting gestoßen. Da heißt es, dass man zusammen veranlagt wird und bei großem Einkommensunterschied bares sparen kann. Schön und gut, aber beim Ehegattensplitting wird doch die Einkommensteuer berechnet? Mein Mann mit seiner Festanstellung zahlt doch Lohnsteuer und nicht Einkommensteuer? Wie kann man denn MEINE Einkommensteuer und SEINE Lohnsteuer bitte zusammen klatschen und damit "rumrechnen" ? Ich verstehe hier einfach den Zusammenhang nicht.

Falls Ihr ein Rechenbeispiel für eine Erklärung braucht, hier einige "etwa" Werte: Ich habe einen GEWINN von 8000, Einnahmen ca 12000. Mein Mann verdient jährlich brutto 27000, netto ca 17000.

Wenn wir nun Ehegattensplitting wählen, weil beide Steuerarten die wir sonst getrennt zahlen - wie auch immer - zusammen veranlagt werden können, wie und wer macht dann künftig Steuererklärung und vor allem - welche?

Ich freue mich schon auf die Erleuchtung D:

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Freiberufler, Lohnsteuer, Steuerklasse, Ehegattensplitting
Steuerklasse 6 statt 1 gezahlt was tun?

Folgendes Problem. Das System von meinen alten Arbeitgeber hat mich fälschlicher Weise beim Finanzamt wieder angemeldet. Dadurch bin ich mit meiner Steuerklasse 1 beim jetzigen Arbeitgeber in Steuerklasse 6 gefallen, dazukommt das mein jetziger Arbeitgeber dadurch nicht mehr als Hauptarbeitgeber sondern als Nebenarbeitgeber gerutscht war und der Alte Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber gezählt wurde, obwohl ich mit den alten kein Arbeitsverhältnis mehr habe. Da mein neuer Arbeitgeber mir zum Zahltag mich nach Gesetz nun nach Steuerklasse 6 abrechnen musste, habe ich zu viel Steuern zahlen müssen. Das Finanzamt hat erst einen Tag später die abmeldedaten von den Alten Arbeitgeber erhalten da der Datenverkehr 5 Tage dauert.

Da ich zusätliche aufstochende Leistungen vom H4 bekomme kann ich mir das Geld nicht wieder von der Steuer zurückholen, da dieses mir das Geld sofort wieder weg nehmen würde, da dies als zusätzliches Einkommen zählen würde.

Bekomme ich die richtige Lohnsteuer 1 zurück datiert da es sich in diesen Fall um ein Systemfehler handelt. Oder büse ich den nächsten Monat wieder durch Steuerklasse 6 das Geld ein, da diese in den neuen angefangenen Monat auch hinein ging. Zahltag ist immer Mitte des Monats.

Darf mein jetziger Arbeitsgeber nachträglich eine Korrektur meiner Steuerklasse und eine nachzahlung des Geldes machen, da ich tatsächlich Steuerklasse 1 habe? Gibt es andere Möglichkeiten mir das Geld zurückzuholen und von wem?

Finanzamt, Steuerklasse
Steuerklassenwechsel - Elterngeld - Progressionsvorbehalt?! ( Öffentlicher Dienst)

Ich hoffe, ich bekomme diese Frage jetzt relativ deutlich zusammen:

Mein Mann und ich wollen unseren Kinderwunsch bald in die Tat umsetzen. Dafür wollten wir die Lohnsteuerklassen auf von IV/IV auf III/V umstellen, damit am Ende mehr Elterngeld zur Verfügung steht, um das fehlende Gehalt auszugleichen.

Mit unseren aktuellen Steuerklassen ( IV) verdienen wir 2000 und 2200 Euro Netto. Nach dem Steuerklassewechsel würde der eine ca. 270 Euro mehr an Steuern zahlen, der andere ca. 260 Euro weniger zahlen müssen.

Differenz wäre also bei ca. 10 €.

Mit dem günstigeren Steuersatz würde beim Elterngeld ca. 1400 € herauskommen.

Während der Elternzeit würden wir dann erneut wechseln wollen ( sprich: 2015 der erste Wechsel und 2016 dann der zweite Wechsel)

In meinem Babywunschforum fiel dann heute das Wort "Progressionsvorbehalt" und die Warnung, dass diese ganze Umstellung im Endeffekt nutzlos sein könnte, weil wir im Jahr der Elternzeit dann unter Umständen soviel Steuer nachzahlen müssten, dass wir mehr Steuer nachzahlen müssen, als uns der Steuerwechsel wegen des Elterngeldes eingebracht hat.

Ich begreife allerdings nicht so ganz, wann und wie das mit dem Progressionsvorbehalt umgesetzt wird. Das ganze ist so unverständlich geschrieben, dass ich jetzt gar nicht mehr weiß, ob der Steuerklassewechsel überhaupt Sinn macht...oder ob wir das Ganze nicht einfach sein lassen und weiter bei IV/IV bleiben.

Wie verteilen sich die Steuerklassen, wenn einer von beiden nur Elterngeld bezieht? Bleibt das dann IV/IV?

( Links wie diesen hier: http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/elterngeld-und-steuerklasse-wichtige-regelungen/ - kenne ich. Die helfen mir allerdings nicht weiter!)

Steuern, Elterngeld, Steuerklasse, Progressionsvorbehalt, Steuerklassenwechsel
Steuern öffentlicher Dienst und freiberufliche Tätigkeit

Liebe Community,

vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus und hat Spaß am Steuerrecht:

Ich arbeite seit ein paar Monaten an einer Berliner Universität mit einer 50% E-10-Stelle (also im öffentlichen Dienst), aber weil man davon nicht so wirklich gut leben kann, bin ich nun nebenher freiberuflich auf Werksvertragsbasis bei einem Ingenieurbüro tätig, wobei ich da aus Zeitgründen wegen meiner laufenden Promotion auch nie mehr als 450€ im Monat verdiene.

Ich habe kein Gewerbe angemeldet (hätte ich das tun müssen? Meine Recherche ergab eigentlich ein "Nein") und bin aufgrund der eh nur geringen Einkünfte ja sowieso umsatzsteuerbefreit. Mein Familienstand ist ledig.

Meine Frage ist nun: Wie sieht das nun steuerlich in meinem Fall aus? Verändert sich dadurch meine Steuerklasse? Wird die Nebentätigkeit als Minijob angesehen, auch wenn es eigentlich keiner ist? Muss ich diese einfach auf der Steuererklärung angeben (meine erste Steuererklärung steht noch vor der Tür, musste ich bisher noch nie machen und habe 'noch' nicht viel Ahnung davon) und dann Einkommensteuer nachzahlen? Wenn ja, wieviel? Oder bin ich da komplett auf dem falschen Ast und alles läuft ganz anders?

Ich entschuldige mich vielmals für die ganzen Fragen und bin unendlich dankbar für eure Antworten! Im Freundes- und Familienkreis wusste niemand Rat, für deinen Steuerberater fehlt das Geld (wofür studiert man eigentlich?! :( ) und naja, vielleicht gibt es ja hier den ein oder anderen Experten, der sich erbarmt und mir ein paar Tipps geben kann!

Viele Grüße

T.

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht

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