Öffentlicher Dienst, Bundeswehr, Kinderzuschlag, Steuerklasse?

Hallo,

im Oktober beginnt voraussichtlich meine Zeit als SaZ, nun habe ich im laufe der Zeit einige Fragen angesammelt die ich gerne mal loswerden wollen würde und im Netz keine genauen Antworten zu finde.

Meine Beratungsoffz. hatte mich an den Bundeswehr Sozialdienst verwiesen aber auch mit der Info, dass es wahrscheinlich bisschen früh sei um solche Fragen zu stellen.

Gleichzeitig mit meinem voraussichtlichen Dienstantritt, wird mein erstes Kind geboren.

Zum Geburtstermin und auch die Zeit danach werde ich noch ledig sein und noch nicht verheiratet.

Nun weiß ich, dass es Familienzuschlag 1 und 2 gibt und bei 2 ein bezogener Kinderanteil dabei ist.

Meine Freundin und ich werden ab September dann zusammen wohnen, sie arbeitet derzeit nicht im öffentlichen Dienst und wird dann nur Empfänger von Elterngeld sein.

Meine Frage ist, da ich generell für FZ 1 und 2 rausfalle, da ich ja nicht verheiratet bin, bekomme ich dann nur einen Kinderzuschlag gezahlt oder muss man dafür verheiratet sein?

Oder bekommen auch ledige, mit der Freundin zusammenwohnend, Kind auch im Haushalt einen Zuschuss zum Kind?

Wenn ja läuft dieser auch automatisch über die Besoldung oder muss man den separat dann beantragen?

Meine Freundin wird denke mal Empfängerin des Kindergelds werden, außer es ist notwendig das ich es bekomme? (kann sie es bekommen/ sollte ich es lieber bekommen?)

weitere Frage betrifft die Steuerklasse, mein Beratungsoffz. hatte erwähnt, dass ich mein Kind auf meine Steuerkarte eintragen lassen könnte, nun habe ich aber gelesen, dass dann das Kindergeld wegfällt, ist das richtig?

Heißt das, wenn ich mein Kind nicht eintragen lasse zwecks Steuerkarte, weil ich gerne das Kindergeld haben möchte, dass ich weiterhin als lediger in Steuerklasse 1 bleibe?

Ich habe dazu ein Bild gesehen wo etwas vorgerechnet wird zwecks Kinderfreibetrag etc.

Gibt es eine Möglichkeit irgendwo anzurufen und Sachen darüber zu erfragen?
wenn es nun wirklich so ist das man STK 1 bleibt nur weil man das Kindergeld behalten möchte, dass jemand das mit einem durchrechnet anhand des Gehalts, ob man dann lieber doch diesen Kinderfreibetrag nimmt und monatlich mehr spart als am Ende das monatliche Kindergeld ist?

Oder Rutsche ich automatisch in eine andere Steuerklasse, ledig mit Kind und wir bekommen trotzdem das Kindergeld und es gibt eine Steuerersparnis?

wenn ihr mir die Fragen beantworten könnt, wäre ich natürlich auch sehr froh.

vielen Dank schon mal:)

Kinder, Familie, Bundeswehr, Kindergeld, ledig, Öffentlicher Dienst, Steuerklasse, Familienzuschlag, Steuerklassenwechsel

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