Meine Frau hat sich selbständig gemacht. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus ihrer vorherigen Anstellung zahlt sie seitdem selbst privat weiter.

Nun ist uns unklar, ob diese Zahlungen steuerlich absetzbar sind?

Falls dem so ist, was wir natürlich hoffen, wäre die zweite Frage, wo diese Beiträge dann anzugeben sind?