Arbeitszimmer-Steuererklärung während Abendschule?

Hallo und schönes neues Jahr,

 

ich besuche seit Februar 2018 dreimal wöchentlich die Abendschule. Dort mache ich innerhalb 3,5 Jahren eine Weiterbildung zum „Staatl. Gepr. Techniker für Maschinentechnik“.

Hauptberuflich arbeite ich als Zerspanungsmechaniker in einer Firma. Da die Weiterbildung direkt mit meinem eigentlichen Beruf zu tun hat, werden die Schulkosten voll angerechnet.

 

Ich habe einige Fragen bzgl. der anstehenden Steuererklärung für das vergangene Jahr 2018:

-         Arbeitszimmer:

Ich habe ein extra Zimmer/Apartment in dem Mehrfamilienhaus angemietet, in dem wir auch unsere Mietswohnung haben.

Für das Arbeitszimmer habe ich einen neunen gesonderten Mietvertrag erhalten und das Zimmer hat nichts mit unserer Wohnung zu tun. Da andere Mietswohnungen dazwischen liegen, werte ich das angemietete Zimmer als außerhäusliches Arbeitszimmer, welches ich bei der Steuererklärung voll angeben und absetzen kann (Miete, Nebenkosten, Einrichtung, etc.). War schon schwer genug das unter den Besonderheiten herauszufinden.

 

Nur wo im Steuerprogramm gebe ich dieses Arbeitszimmer an? Unter Arbeitnehmer-Werbungskosten-Fortbildungskosten, oder in den Sonderausgaben unter Ausbildung oder ganz woanders?

Oder wird bspw. die Miete und die NK sowie der Strom woanders angegeben, als bspw. die Einrichtung?

 

-         Fahrtkosten:

Unter welchem Punkt die normalen Fahrtkosten für die Arbeit angeben werden, weiß ich. Nur unter welchem Punkt gebe ich die Fahrtkosten für die dreimal wöchentlichen Fahrten zur Schule an?

Über ausführliche Antworten würde ich mich freuen.

Steuern, Schule, Steuererklärung, Abendschule, Ausbildung und Studium
’Gaming’ Laptop für Studium und Privates von Steuer absetzen möglich?

Hallo,

ich würde mir gerne einen neuen Laptop für mein Studium ab Januar kaufen. Mein alter Laptop ist 7 Jahre alt und tut es nicht mehr wirklich. Nun ist es so, dass der Laptop fast jeden Tag in der Uni gebraucht wird, ich aber natürlich manchmal zu Hause gerne etwas darauf spielen möchte und auch nach dem Studium. Ich bekomme durch die Uni Prozente auf gewisse Laptops und habe zwei nahezu identische Laptops gefunden. Die Auswahl war leider nicht so groß. Beide sollen mit Rabatt 719 Euro kosten. Beide sind wirklich sehr identisch, nur dass der eine Laptop ”Gaming” beinhaltet und dadurch eine größere Festplatte und eine bessere Grafikkarte besitzt. Der andere hat nicht das Wort ”Gaming” drin und besitzt dafür ein CD DVD Laufwerk. Da ich aber kein internes Laufwerk brauche durch mein externes, wäre natürlich also die bessere Wahl der ”Gaming” Laptop. Nun habe ich aber Angst, dass wenn ich diesen ”Gaming” einreiche, das FA ihn komplett streicht und nicht anrechnet. Bei ”normalen” Laptops kann man sie ja mittlerweile bis 8xx Euro sofort abschreiben.

Da ich ja nicht als Steuersünder auftreten möchte, würde ich jetzt gerne fragen, wie ich hier verfahren soll bzw. kann. Kann ich mir den Gaming Laptop kaufen oder eher den normalen, obwohl es wirtschaftlich gesehen Schwachsinn wäre?

Danke euch!

Computer, Finanzen, Steuern, Studium, Technik, Steuererklärung, Abschreiben, Finanzamt, studieren, Technologie, Abschreibung
Kleinunternehmerregelung und Digistore24: Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?

Hallo liebes Community,

ich habe ein kleines Nebengewerbe (natürlich auch angemeldet) aufgebaut, mit dem ich über den Bezahldienstleister digistore24 etwas Geld dazu verdiene. 

Der Verkauf bei digistore24 läuft nach dem Resellermodell ab, d.h. es kommt zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und Digistore24 als Verkäufer (nicht mit mir als Verkäufer). Das heißt also ich stelle Digistore24 mein Produkt zur Verfügung und die verkaufen es in Ihrem Namen, wickeln die Rechungsstellung sowie Abführen von Steuern etc. ab und erhalten dafür natürlich auch eine Provision. Am Ende des Jahres habe ich mir dann immer meine "Verdienste" überweisen lassen und diese über meine normale Steuererklärung und Einkommenssteuerzahlung versteuert bzw. muss Einkommenssteuervorausszahlungen vierteljährlich leisten. Soweit so gut.

Da alle Umsätze immer unter der Kleinunternehmerschwelle von 17500 € lagen habe ich noch keine Berührungspunkte mit einer Umsatzsteuervoranmeldung gehabt.

Jetzt meine Frage: Eigentlich kann ich doch gar keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, weil das Digistore24 ja prinzipiell schon macht und ja sowieso auch die Umsatzsteuern automatisch abführt etc. Wenn ich jetzt über die 17500 € Umsatz kommen sollte und Umsatzsteuervorrauszahlungen leisten müsste wäre das ja "doppelt gemoppelt", da Digistore24 dies ja ebenfalls schon macht. Wie würde es in diesem Fall ablaufen, wenn ich die Schwelle von 17500 € durchbreche? Muss ich dann Umsatzsteuervoranmeldungen / -zahlungen machen?

Kurz gesagt bekomme ich ja von digistore24 das, was am Ende nach USt-Steuern und Abzug von Provisionen übrig bleibt. Auf diese Einnahmen rechne ich dann in der EÜR über Elster meine Abzüge/Ausgaben an und muss dann dementsprechend nur noch die Einkommenssteuer bezahlen.

Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine. Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.

LG, beth01

Steuern, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen, Unternehmensgründung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Wie komme ich an die Gehaltsdifferenz, wenn versehentlich falsche Steuerklassen gemeldet wurden?

Halllo zusammen,

ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber mit Steuerklasse 3 gemeldet.

Anfang Juli habe ich einen Nebenjob angenommen, 450-Euro-Basis. Das ist eigentlich pauschal versteuert und muss nicht gemeldet werden. Das Programm des dortigen Personalbuchhalters hat aber "gesponnen" und den Nebenjob als Hauptjob gemeldet mit Steuerklasse 3, den eigentlich Hauptjob in Steuerklasse 6 rein.

Das wurde versucht, so schnell wie möglich umzustellen. Heißt: Der Nebenjob ist jetzt "raus", hat keine Steuerklasse mehr. Mein Hauptjob allerdings ist noch mit Steuerklasse 6 im System des Finanzamts drin.

Mein Arbeitgeber-Ansprechpartner im Finanzamt sagte, dass die Rück-Umstellung (rückwirkend zu dem Tag, an dem das passiert ist) von 6 auf 3 oft erst am Monats-1. geschieht, das wäre in meinem Fall also der 01.09., Gehalt aber kommt natürlich schon etwas vorher (i.d.R. am 27.08.). Das Gehalt wäre stark reduziert, da ja Steuerklasse 6 drin ist.

Zwei Fragen:
Ist diese Umstellung tatsächlich erst an jedem 1., oder kann das schneller gehen (ist alles seit über 1 Woche "ausgelöst" von meiner Hauptjob-Personalbuchhalterin).

Wenn das nicht klappt und ich einen Monat Steuerklasse 6 hinnehmen muss, wird die Differenz dann im September ausgezahlt, oder muss ich mir das über die Steuererklärung erst wieder holen?

Danke für Eure Hilfe.

Steuererklärung, Finanzamt, Gehaltsabrechnung, Lohnbuchhaltung, Steuerklasse, Wirtschaft und Finanzen
Kann man die Steuererklärung für zwei Jahre überspringen und dann einfach weitermachen?

Ich habe seit 2013 keine Steuererklärung abgegeben. Ich bin ein einfacher Arbeiter, bin also nicht selbständig. Davor, d.h. bis inklusive 2012 habe ich die Steuererklärungen immer abgegeben.

Ich weiß, dass es für 2013 schon zu spät ist (maximal vier Jahre rückwirkend möglich), d.h. ich könnte theoretisch ab 2014 die Steuererklärungen abgeben. Bedauerlicherweise habe ich in den Jahren 2013 und 2014 jeweils auch noch mehrere Monate lang Lohnersatzleistungen bezogen, doch dazu fehlen mir jetzt leider die Dokumente und ich kann mich nicht erinnern, von wann bis wann ich die Lohnersatzleistungen genau bezogen habe und wie hoch die Lohnersatzleistungen überhaupt waren.

Weil mir das alles für 2014 fehlt, überlege ich mir, ob ich für 2013 und 2014 die Steuererklärungen "einfach überspringe", nichts davon beim Finanzamt erwähne, und demnächst einfach auf einen Schlag für 2015, 2016 und 2017 die Steuererklärungen abgebe?!

Bitte fragt nicht, wieso ich die Steuererklärungen so lange nicht gemacht habe. Weiterhin ist mir bewusst, dass es eine Pflicht ist, bei Bezug von Lohnersatzleistungen die Steuererklärungen abzugeben.

Ich habe also wegen 2013 und 2014 womöglich ein Problem. Da ich aber ein einfacher Arbeiter bin, bin ich doch normalerweise gar nicht so interessant für das Finanzamt, schließlich sind die bei Gewerbetreibenden (Imbiss-Besitzer, Cafes/Bars etc.) nie so genau, es wird dort so gut wie nie soviel angegeben (Steuer abgeführt), wie tatsächlich verkauft/umgesetzt wurde, sondern "immer ein bißchen weniger". Hinzu kommt, dass man bei Bezug von Lohnersatzleistungen ja eher etwas vom Finanzamt zurückbekommt, weil man dadurch in der Regel zuviel Lohnsteuer abgeführt hat.

Was meint Ihr so zu meinem "Plan", in diesem besonderen Fall bei Bezug von Lohnersatzleistungen, die Jahre 2013 und 2014 "einfach zu überspringen"? Hatte jemand von Euch evtl. schon mal dasselbe oder ein ähnliches Problem? Bekomme ich gar eine Strafe? Danke Euch für Eure Meinungen.

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Strafe oder nicht
Fahrtenbuchsoftware um das Fahrtenbuch rückwirkend zu schreiben?

An die Community,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich denke ich bin nicht der Einzige, der sein Fahrtenbuch vielleicht manchmal etwas schleifen lässt. Klar, gibt es Berichte bei der Arbeit, welche eine völlige Nachvollziehbarkeit jeder einzelnen Fahrt bieten, wodurch ich mein Fahrtenbuch auch nachträglich schreiben kann, aber das ist natürlich eine schwere Arbeit.

Zukünftig werde ich mir wohl einen Fahrtenbuchstecker besorgen, um es in Zukunft einfacher und regelmäßig zu haben, jedoch hätte ich gerne eine Erleichterung meines Fahrtenbuches beim nachträglichen Schreiben. Vor einiger Zeit habe ich mal gehört, dass es wohl ein Programm gibt, in welches ich Adressen eingebe, die wirklich gefahrenen Kilometer eintrage und der mir daraus ein fahrtenbuch erstellt, welches dann auch vom Finanzamt anerkannt wird. Das wäre wirklich sensationell. Wenn jemand von euch eine Idee hat oder ein Programm kennt, würde mich das wirklich erfreuen.

Egal ob es ein einziges Programm ist, oder jemand die Idee hat das es ein Programm gibt was das kann und dann das Fahrtenbuch in eine Exceltabelle überträgt und ein zweites Programm aus einer Exceltabelle in ein Fahrtenbuch zum Ausdruck überträgt was wiederum vom Finanzamt anerkannt wird.

Das wäre wirklich sensationell. Auch wenn die Programm Geld kosten, ist das kein Problem.

Vielen Dank

Software, Steuern, Microsoft Excel, Programm, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Fahrtenbuch, Lohnsteuerjahresausgleich
Jahresabrechnung WEG Hausverwalter Fristsetzung, wenn Parteien sich uneinig?

Hallo. Wir haben folgendes Problem. Wir bewohnen eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus, d.h. es gibt noch eine weitere Partei bei uns im Haus die eine Eigentumswohnung bewohnen.

Unser Anwesen wird per WEG per Hausverwalter verwaltet. Dies soll auch weiterhin so laufen, da wir uns in einigen Sachen was Geld usw angeht nicht immer ganz einig sind mit den anderen...

Per Teilungserklärung gibt es keine Frist, auch im Vertrag mit dem Hausverwalter haben wir dummerweise keine Frist gesetzt, bis wann dieser die Jahresabrechnung für das Vorjahr erstellt haben muss. Es gibt auch gesetzlich keine Fristen, die der Verwalter einhalten muss. Nach einem Gerichtsurteil haben Verwalter 6 Monate Zeit eine Abrechnung zu erstellen.

Es ärgert mich jedoch sehr, dass sich der Verwalter sooo lang Zeit lässt mit dem Erstellen. Sind doch nur zwei Parteien und viele Rechnungen gibt es da auch nicht. Ich möchte aber natürlich manches gern beim Finanzamt angeben, wie zB. Schornsteinfeger oder sowas.... was natürlich nur geht wenn sie mir vorliegen. Sprich konnte immernoch nicht meine Steuer einreichen.

Beide Parteien haben mehrfach in den vergangenen Monaten um die Abrechnung gebeten. Er reagiert jedoch nicht.

Nun zur eigentlichen Frage. Die andere Partei möchte dem Verwalter für das kommende Jahr keine (kürzere) Frist setzen, in der er uns die Abrechnung zu übergeben hat... wir jedoch wollen diese natürlich so zeitnah wie möglich, um die Steuer erstellen zu können, bekommen einiges an Geld zurück und daher wollen wir diese zügig erstellen. Aus welchem Grund die andere Partei keine Frist setzen will ist uns unbekannt.

Können wir dem Verwalter nun alleine eine Frist setzen? Obwohl die anderen ja eigentlich was das Haus usw angeht genauso viel Stimmrecht haben? Oder kann der Verwalter sagen, nein nur wenn beide sich einig sind und gemeinsam eine Frist setzen wollen?

Sry dass die Frage nun so lang geworden ist, wollte nur jede mögliche Rückfrage ausschließen.

Vvielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Recht, Steuererklärung, Eigentumswohnung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Jahresabrechnung, Weg, Frist, Wohnungseigentumsgesetz
Midijob plus nebenberuflich Selbstständig - steuern?

Hi!

Ich war jetzt lange als Freiberufler mit kleinem Einkommen hauptberuflich tätig. Als Illustratorin, also zeichnen und zwar nicht für eine gemeinnützige Organisation, rein eigennützig.

Mir reicht es jetzt aber und ich möchte etwas regelmäßiges dazu verdienen. Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen Minijob nebenbei zu machen, oder aber einen Midijob, den ich dann natürlich hauptberuflich ausüben müsste,weils einfach definitiv mehr Arbeitsstunden und Lohn wären.

Aber lohnt sich das?

Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde, oder? Angenommen ich verdiene mit dem Midijob 750€ und als Freiberufler nebenbei 200€ - dann befinde ich mich schon nicht mehr in der Gleitzone und werde am Ende des Jahres kräftig nachzahlen müssen, oder? Der Midijob Arbeitgeber führt ja dann schon monatlich Steuern ab, aber erst am Ende weiß man ja, was ich als Freiberufler verdient habe und ob ich über die 850 kam. mit wie viel muss ich dann am Jahresende als Nachzahlung rechnen?

Werden dann beide einkommensarten zusammen gerechnet, dann mit aktuellem Prozentsatz ausgerechnet was ich an steuern zahlen muss und dann abgezogen, was ich schon an Lohnsteuer durch den midijob bezahlt habe? Ich blicke einfach nicht durch, wenn ich gar nicht richtig planen und wissen kann, wie viele Stunden ich jetzt im midijob arbeiten soll??? Muss ich schätzen, was ich als Freiberufler verdiene und dann hoffen, dass ich nicht über die 850 komme, um in der niedriger besteuerten gleitzone zu bleiben? Mein künftiger Arbeitgeber kann mir da ja auch nich wirklich was raten, da er ja auch nicht wissen kann, was ich nebenbei verdiene. Ich will halt nicht 20 Stunden mehr als im minijob arbeiten und dann im Endeffekt nur nen fuffi mehr davon haben, weil ich dann so viel mehr steuern am Ende nachzahlen muss. Hoffe man versteht meine Problematik. Wäre toll, wenn ihr mir - für Laien verständlich - Tipps geben könntet. Danke!

Steuern, Selbständigkeit, Nebenjob, Recht, Minijob, Steuererklärung, Freiberufler, Nebenberuf, Freibetrag, Midijobs, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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