Hallo, meine Frau und ich haben uns zum ersten Mal getrennt veranlagt. Jetzt ist ihr Steuerbescheid fertig, sie soll wie erwartet 2700 EUR nachzahlen. Ich erwarte jedoch 4700 EUR Rückerstattung aus dem selben Steuerjahr 2015. Nun weiß ich aber nicht, wann meine Rückerstattung auf's Konto kommt. Vielleicht erst nach Fälligkeit ihrer Nachzahlung. Wir sind aber nicht flüssig, das vorzustrecken. Kann man das Finanzamt irgendwie dazu bringen, die geforderte Nachzahlung nicht einzutreiben, sondern mit meiner Rückerstattung zu verrechnen? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es ggf. dafür? Oder gibt es einen Fachbegriff für diese Art der Verrechnung? Damit ich bei Google fündig werde.
Vielen Dank schonmal!
P.S.: Wir leben weder getrennt, noch in Scheidung oder ähnliches.