Hallo,

meine Frau und ich haben uns im Februar 2012 getrennt und wurden bisher mit der Lohnsteuerklasse 4 inkl. Faktor (Freibetrag) versteuert. Es gibt einen Ehevertrag und wir haben keine Kinder, so dass Unterhaltszahlungen ausgeschlossen sind und diese auch nicht zur Debatte stehen.

Meine Frau ist Geringverdiener und zahlte im gesamtem Jahr (2011) ca. 60 EUR Lohnsteuer.

Nun möchte ich, wie bisher, den Lohnsteuerausgleich (Zusammenveranlagung) machen. Trotz Zusage, dass ich die von ihr gezahlte Steuer (60 EUR) erstatten werde, verweigert sie mir hierzu die Unterschrift sowie die nötigen Unterlagen ihrerseits aus reiner Willkür.

Bei einer getrennten Veranlagung müsste ich 2400 EUR nachzahlen, bei der gemeinsamen Veranlagung würde ich etwa 850 EUR erstattet bekommen.

Es gibt keinen Grund oder Anlass dazu und ich sehe es natürlich als reine Schikane.

Nun meine Frage: Kann ich dem Finanzamt meine Unterlagen mit entsprechendem Vermerk (Zusammenveranlagung) dennoch einreichen so dass diese meine Frau dazu auffordern, die noch fehlenden Unterlagen nachzureichen? Kann ich tatsächlich darauf bestehen, dass sie dieser zustimmen muss? Muss ich einen Anwalt zuvor schon beauftragen, welcher sie hierzu auffordert? Wer trägt dann die Kosten des Anwalts?