Neuer Arbeitsvertrag - Jobcenter nervt

Hallo,

ich beziehe seit einem Monat ALG 2 (was ich äußerst bedaure) und hab zum Glück eine neue Stelle ab 1.2.2015 in einer anderen Stadt bekommen.

Auf jeden Fall möchte ich es vermeiden, meinen künftigen Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass ich für kurze Zeit ALG 2 bezogen habe.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich sage dem Jobcenter, dass ich eine neue Arbeitsstelle habe. In diesem Fall verlangt das JC eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags, Kontoauszüge und eine Einkommenbestätigung vom Arbeitgeber (ich glaube nicht, dass das alles rechtlich zulässig ist, aber egal). In diesem Fall würde der Arbeitgeber von meinem Hartz-4-Bezug erfahren (wegen der auszufüllenden Einkommenbescheinigung).

  2. Ich sage dem Jobcenter, dass ich Ende Januar umziehen werde in eine andere Stadt und dass sie die Leistungszahlungen einstellen können. Die letzte Leistung würde Ende Dezember 2014 überwiesen. Dann würde es der Arbeitgeber nicht erfahren und alles wäre gut, oder? Aber so wie ich die deutsche Bürokratie kenne, verlangt das alte Jobcenter von mir wohl eine Bescheinigung, dass ich mich beim Jobcenter der neuen Stadt angemeldet habe -argh-.

Es geht natürlich auch um die Krankenversicherung.

Zu ergänzen ist noch, dass ich so viel verdienen werde, dass ich sicherlich auf keine Leistungen mehr vom Jobcenter angewiesen bin.

Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich will einfach in Ruhe gelassen werden von denen und bin auch nicht mehr auf die angewiesen.

Arbeitslosengeld, Recht, Sozialrecht, ALG II, Hartz IV, Sozialgesetzbuch
19 Jahre alt, ohne Job, ohne Wohnung, ohne Geld

Hallo Community, Ich bin 19 Jahre alt und habe 2013 meinen hauptschulabschluss nach klasse 10 gemacht. Danach habe ich an der örtlichen berufsschule ein berufsgrundschuljahr in der richtung Holztechnik begonnen. Aus familiären gründen habe ich dieses nach einem halben jahr abgebrochen. Ziemlich dumm, ich weiß es selbst. Mein Problem: Mein seit 1-2 Jahren psychisch kranker Vater zog vor 2 Monaten mit mir, seiner Freundin und ihren kindern zusammen. Vor 1-2 Wochen hat sie die Beziehung beendet. Mein Vater wohnt nun bei meiner Oma, mich darf sie jedoch aufgrund ihres Vermieters nicht aufnehmen. Desshalb bin ich obdachlos und weiß nicht wie es weiter gehen soll.  Ich bin zwar auf Job- und Ausbildungssuche aber selbst wenn ich neben der täglichen beschaffung eines warmen schlafplatzes arbeit finde, wie komm ich da jeden tag hin und was mache ich in der zeit bis der erste lohn kommt? Wer hilft mir auf die beine? Ich zeige immer wieder einen guten willen und das Sozialamt behandelt mich als würde ich schon 10 Jahre schmarotzen. Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil ich immer nur Schüler war. Heisst das ich bekomme garnichts?  Meine Mutter ist mitten im Umzug in eine andere Stadt. Sie wird bei ihrem mir unbekanntem Freund wohnen. Bis vor ein paar Monaten musste sie noch Unterhalt an meinen Vater zahlen. Sie sagt, dass sie das jetzt nicht mehr müsste. Ich bin mir dessen nicht sicher, habe aber kein Geld sie auf Unterhalt zu verklagen.(verhältnis ist ok) Mein Vater geht in Privatinsolvenz, heisst das er ist nicht mehr für meinen Unterhalt zuständig? Er ist schon seit einem Jahr krank geschrieben und bekommt krankengeld. Früher war er im öffentlichen dienst und hat gut verdient.

Wer kann mir in dieser schwierigen Situation nützliche Tipps geben?? Ich weiß nicht weiter.

Sozialrecht, Sozialhilfe
Schimmel in der Wohnung, Umzug, Hartz 4

Hallöchen,

ich bin neu hier und hoffe auf euren Rat. Ich habe seit einiger Zeit schwarzen Schimmel in der Wohnung. Das ganze Mauerwerk muss wohl schon feucht sein, weil die andere Seite der Wand auch schon anfängt zu schimmeln. Um den Steckdosen rundherum ist auch alles feucht und es bildet sich an den Stellen auch schon Schimmel. Meine Sicherung fliegt auch regelmäßig raus und einen Stromschlag habe ich auch schon bekommen (deshalb 1 Tag im Krankenhaus verbracht). Meinen Vermieter erreiche ich nicht. Telefonisch überhaupt nicht und das Einschreiben kam zurück, mit der Begründung, dass der Empdänger dort nicht mehr wohnt. Er ist auch nicht ausfindig zu machen! Die Sozialagentur sagte mir, ich solle Bilder von dem Schimmel machen und zu dem Termin erscheinen, der mir gegeben wurde bei meinem Sachbearbeiter. Allerdings sagt er dauernd die Termine ab. Einen anderen Sachbearbeiter bekomme ich nicht. Allerdings möchte ich auch so schnell wie möglich hier ausziehen! Meine Frage: Wann kann ich hier ausziehen? Muss ich wirklich warten bis mein Sachbearbeiter irgendwann mal den Termin einhält? Was passiert wenn ich einfach umziehe ohne die genehmigung vom Amt? Muss ich die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten? Und muss ich die Sanierung wegen dem Schimmel zahlen? (Ich weiß auch nicht woher der kommt. Ich lüfte regelmäßig und die Wäsche trockne ich nicht in der Wohnung.) Ich habe eine Wohnung in Sicht, die ich auch haben könnte. Allerdings liegt diese mit 32 Euro über den Regelsatz der Tabelle. Ich beziehe zwar Hartz 4, aber habe einen Nebenjob wodurch ich ein kleines Einkommen habe. Fange auch am 1.8. mit meiner Ausbildung an. Kann ich die Differenz selber dazu zahlen durch das Einkommen des Nebenjobs oder wird das Amt sich da quer stellen? Ich bitte um schnellen Rat, weil ich nicht mehr länger in diesem Schimmel wohnen möchte! Zumal meine Hausärtzin mir schon sagte, dass ich schnellstmöglich ausziehen soll, da mein Asthma schlimmer geworden ist. Kann ich meinen Vermieter deshalb auch auf Schmerzensgeld verklagen, bzw. würde sich das lohnen?

Danke schonmal im vorraus für Antworten!

Schimmel, Umzug, Mietrecht, Sozialrecht, Hartz IV
Jobcenter Notquartier nach Wasserschaden

Situation: Rohrbruch Wasserschaden -> Keller-Wohnung unbewohnbar -> habe erstmal für 7 tage kostenlos bei einer freundin ein notquartier beziehen können und nach mehrtägigen nachsetzen von meinen Vermieter/Eigentümer ein handg. Zettel bekommen das die Wohnung nicht nutzbar ist und ein für mich kostenloses angebot über ein pensionszimmer als ersatz. nach dem erhalt der schadensersatzforderung weigert er sich mir die anreise zur pension zu gestatten (und demnach auch die kosten dafür zu tragen) Jetzt hatte ich mit meiner Freundin schon vorher besprochen das sie eine pauschale erhält falls ich länger als 7 tage dort wohnen muss. Jetzt habe ich ein schreiben aufgesetzt in welchem drinsteht das ich ihrer aufforderung zur zahlung einer pauschale für das NOTQUARTIER nachkomme. Jetzt hat sie angst das das jobcenter ihr sozialbetrug vorwirft. Als pauschale habe ich 20€ reingeschrieben (zusammenstellung ist im brief nicht aufgefürt:10€beitrag zur whg.+5€ Nebenkosten www/telefon wasser strom etc. + 5€ aufwandsenschädigung aufgrund der besonderen belastung) ein hotel würde mich täglich fast 40€kosten! Habe auch nicht das geld ein hotel auf unbestimmte zeit im voraus zu bezahlen bis mir der vermieter das erstattet. sie bietet mir ein notquartier! und wir bilden keine neue bedarfsgemeinschaft! habe auch nicht vor mich umzumelden beim einwohnermeldeamt!! (d.h. ich such schon nach ner neuen whg. ziehe aber nicht bei ihr ein) Wie handhabt das jobcenter so eine ausnahmesituation Wir sind beide hartz4-empfänger und wollen daraus garantiert keinen gewinn erzielen!!!!

Mietrecht, Sozialrecht, Jobcenter
Krankenversicherung bei Meisterlehrgang?

Hallo zusammen,

ich habe im letzten jahr den Meister gemacht (vom 15.05.2011 - 15.01.2012) habe kein Meister-Bafög bekommen, da ich schonmal den staatlich gepr. Techniker versucht habe, diesen aber nicht bestand. Ich hab mir den Meister selber finanziert, in Vollzeit. Mein Erspartes, ging für die laufenden Kosten der Weiterbildung, sowie für meinen Lebensunterhalt drauf. Ich hatte keine offiziellen Einkünfte. Habe also dementsprechend nichts verdient!! Seid dem 01.02.2012. bin ich bei einer Firma angestellt. Die Krankenversicherung möchte nun heute (14.03.2012) wissen, wo ich im Zeitraum des Meisterlehrgangs versichert war. Ich weiß, das ich mich aus finanziellen Gründen nicht selbst versichert habe. Es war mir einfach zu teuer, und ich musste halt sparen, da ich nicht so viel zur Verfügung hatte. Mir war schon bewusst, das ich bei einem Unfall oder auf dem Weg zur Meisterschule jeden Teil hätte selber bezahlen müssen. Ist mir aber nicht passiert, ich hatte nichts dergleichen und musste auch für niemanden etwas zahlen. Ich weiß es war leichtsinnig, aber es war und ist halt so gewesen!!

Also im Moment bin ich ja wieder versichert.

Muss ich nun evtl. die Beiträge nachzahlen, obwohl ich nicht krank war und auch nicht bei einem Arzt oder sonstiges war?

Was soll ich der Krankenversicherung sagen, wo ich zu dem Zeitraum versichert war? Soll ich sagen nirgends? Weil ich kein Geld dafür hatte?

Also ich weiß jetzt gerade echt nicht mehr weiter...

Wäre über jede erdenkliche Hilfe froh, so lange sie sich auf meine Frage bezieht und mir nicht irgend etwas von Leichtsinnig oder der gleichen vorwirft.

Sage jetzt schon mal besten Dank, und freue mich auf eure Inhalte, hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Gruß Fork

Sozialrecht, Arbeitsrecht, Krankenversicherung, BGB
ALG 2 unangekündigter Hausbesuch

Hallo ich habe eine Frage zum Thema unangek. Hausbesucht. DIe Mitarbeiter wollten sich nicht ausweisen, sie standen vor der Eingangstür und erklärten mir im Treppenhaus gegen mich liege eine Anonyme Anzeige vor. Was mich abgehalten hatte sie reinzubeten war, das sie sich nicht ausweisen wollten. Sie kämen von der Behörde...(von welcher)? Als ich ein zweites Mal gefragt hatte, sind sie sofort verschwunden.. Als ich mich schritfl. beschwert habe, hiess es sie hätten sich freundlich vorgestellt und den Dienstausweis(?) vorgezeigt, ich weis bis heute nicht wer die Zwei´´waren, und sie geben mir auch keine Auskunft aus Datenschutzrechtl. Gründe. Habe Akteneinsicht schriftl. gestellt weil ich im Moment überhaupt nicht weis was mir vorgeworfen wird. Die Tage´´(3 Wochen später) kam ein Brief in dem steht ich soll mich dazu äussern mit wem ich zusammenwohne, weil eine weitere Person angeblich zusammenwohnen würde.. Ich habe schriftlich genatwortet das ich alleine lebe was auch so ist. Jetzt schreibt der SB das er das überprüft ind welche Konsequenzen mich erw...würden er noch nicht sagen kann..

Bis zur Akteneinsicht wollte ich mich erst erkundigen w

a) was muss ich bei Akteneinsicht beachten b) wer ist zuständig im JC der einen Außendienstbesuch einfach so mal eben genehmigt? c) das nicht ausweisen wollen und dreist zu lügen empfinde ich sehr schlimm ist das so korrekt ohne Ausweis?

d) mein SB ist nicht mehr zuständig für mich, obwohl der gerade neu´´war... Frage. Trotzdem hatte er die ganze Sache wohl eingefedelt, also werde ich weiter an ihn schreiben...er ist und war bisher für all das Zuständig..

e) sie haten den Datenschutz dort überhaupt nicht ein, und nehmen von Beistände die Personalien auf.. sonst finden keine Gespräche statt..
Ich weis nicht was man da noch machen kann wenn jeder Beistand sofort als Affäre herabgestuft wird...Dreist... Auch was den Datenschutz angeht sie überprüfen wohl heimlich die identität der Beistände...

f) Ich werde Anzeige stellen, hier bräuchte ich Infos

g) In meinen Augen müsste das ganze Team da samt Teamleitung- SB- und Leiter (die auch unangekündigt zu Einladungsgespr.) erscheint, eine Anzeige erhaten. Ich warte ersteinmal die Akteneinsicht ab, und werde erst dann auch entscheiden können ob und wie ich was machen kann.

Habe noch vergessen zu erwähnen das der Unangek. Besuch laut dem SB Schreiben 1 Tag später datiert bzw. angegeben ist, was so nicht stimmt. Kann es sein das sie da etwas vertuschen wollen? Ich habe auf Anfrage keine Ergebnisse keine infos ob und was da untersucht werden sollte... Ich bin mir auch nicht sicher ob in der Akte etwas vermerkt sein wird.. Ich freue mich über eure eigenen Erfahrungen mit dem Thema, und danke im Voraus. Gruß C.

Datenschutz, Recht, Sozialrecht, ALG II, Aussendienst, SGB II, Hausbesuch, akteneinsicht
kein geld für wohnung da ich krankengeld beziehe. welche möglichkeiten habe ich für unterstützung?

meine momentane situation : ich beziehe seit einem jahr krankengeld da ich aufgrund eines doppelten bandscheibenvorfalls z.zt. nicht arbeiten kann. habe bereits eine erfolglose reha hinter mir. desweiteren befinde ich mich z.zt in einer medizinischen trainigstherapie um die sache mit der bandscheibe in den griff zu bekommen. zudem habe ich eine 50 prozentige schwerbehinderung da ich sehr schlecht höre. ich befinde mich noch im arbeitsverhältniss, aber mein arbeitgeber hat beim zuständigem versorgungsamt einen antrag auf eine ordentliche kündigung gestellt. diese habe ich widersprochen und ist soweit noch nicht geklärt. nun zum eigentlichen problem. ich wohne nach der trennung meine ex bei einem bekannten mit dem ich mich nicht mehr so gut verstehe da er will das ich ausziehe. nun will ich mir eine wohnung/zimmer am ehemaligem wohnort und somit im bundesland niedersachsen suchen.z.zt. wohne ich in nordrhein-westfalen. da ich nur 750€ krankengeld monatlich beziehe ist mir dies aber nicht möglich. von dem geld bezahle ich schulden ab muss davon lebensmittel kaufen und fahre alle zwei wochen 800km um meinen sohn ( 7 jahre) zu besuchen. tanke dann für 120€.

was kann ich tun um mir eine wohnung leisten zu können. welche ämter könnten mir aus dieser notsituation raus helfen ? an welche behörden muss ich mich wenden die mir helfen könnten ? wenn ich wieder arbeite würde ich meine wohnung dann selbstverständlich alleine finanzieren. wisst ihr guten rat ?

Recht, Sozialrecht, Stadt, ARGE, Behörden, Hartz IV, Krankengeld, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld
Anspruch auf Wohngeld bei Nießbrauchrecht?

Hallo an alle Sozialrechtskundigen !

Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.

Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.

Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !

Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.

Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55

Recht, Sozialrecht, Gesetz, Immobilien, Reparatur, Renovierung, Amt, Antrag, Nebenkosten, Niedersachsen, Nießbrauchrecht, Wohngeld, Zuschuss
Arbeitgeber meldet sich nicht mehr

Hallo Gute Frage Gemeinde, ich habe am 01.09.11 ein unbezahltes Betriebspraktikum angetreten, dass als Einarbeitung dienen sollte. Naja, hatte die Nase voll vom Arbeitslos sein und dachte, lieber so als gar nicht an eine Stelle kommen. Am 15.09. haben wir dann den Arbeitsvertrag unterschrieben und ich war glücklich. Am 23.09. zog ich mir eine Lebensmittelvergiftung zu und war bis zum 26.09. Krank geschrieben. Mein Sohn rief für mich noch am 23ten meinen Chef an und erklärte die Sache. Am 26.09. habe ich mich dann wieder Gesund gemeldet und dachte spätestens ab dem 28ten wieder eingeteilt zu werdenl aber Pustekuchen... Seit dem 27.09. sitz ich jetzt hier zuhause und weiß nicht, was Sache ist. Hab keinen Dienst, verdiene kein Geld, aber eine Kündigung kam auch nicht. Was mach ich denn jetzt? Ich hab schon 3 Emails an meinen Chef geschickt, aber null Reaktion... Zur Erklärung: ich hab mich schon öfter mit meinem Chef über Email ausgetauscht, war bis jetzt nie ein Problem, da ich kein Telefon habe, sondern nur ein altes Internethandy. Ich hab zurzeit keine andere Möglichkeit mich mit jemanden in Verbindung zu setzen. Hab ich mich irgendwie Vertragswidrig verhalten? Darf ich mich jetzt gleich wieder in die Reihen der Arbeitslosen einfügen und muss ich vielleicht sogar mit einer Sperre rechnen? Darf mich mein Arbeitgeber, der mich allein 14 Tage umsonst hat arbeiten lassen (kein anderer neuer Kollege musste das) einfach so ins Leere laufen lassen? Ich hab nie ein Geheimnis um meine miserable finanzielle Situation gemacht, mein Chef weiß, dass ich mich nicht anders melden kann.. Es wäre super, wenn ich wenigstens ein/zwei Antworten bekommen könnte. Im Moment würd ich am liebsten alles hinschmeißen, ich hab mich so angestrengt, mich mit dem Amt angelegt und dann sowas... Bitte gebt mir ein paar Tips...

Sozialrecht, Arbeitsrecht

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