Ich 31 und mein Bruder 26 Jahre wohnen seit 2011 zusammen in einer Wohnung.Dies wurde dem AA auch so mitgeteilt und ich bekam auch die gesamten Kosten für Unterkunft. Im August 2013 bekam ich Post vom AA,wo man mir mitteilt,das mein Bruder im Sep.2012 beim mir eingezogen wäre!Darauf hin wande ich mich ans AA und fragte,wie sie darauf kommen,da wir ja schon seit 2011 dort wohnen.Begründet wurde dies so:Wir wären eine Bedarfsgemeinschaft,aber wenn das so ist,hätte man uns so schon ein Jahr vorher einstufen müssen und nun soll ich die hälfte der Unterkunftkosten rückwirkend zurückzahlen.
Als ich 2011 beim AA meldete,dass ich mit meinem Bruder zusammen wohne und fragte,wie sich dies mit der Miete verhält,wurde mir gesagt,das wir keine Bedarfsgemeinschaft sind. Ist das korrekt?Auf alle Fälle versteh ich nicht,warum jetzt auf einmal und nicht von Anfang an!