Ich wohne in einer Reihenhaussiedlung, aufgrund der Tatsache das der dazugehörige Garten sehr klein ist, gab es mit meinem Nachbarn vor ca. 12 Jahren die Einigung, das wir nur eine gemeinsame Gartenpforte als Zugang für unsere beiden Gärten errichten wollen. So hat das bis jetzt auch funktioniert, nun aber will der Nachbar den Eingangsbereich umgestalten, und einen eigenen Zugang für sich realisieren, während der alte gemeinsame Zugang abgeschafft werden soll, was wiederum für mich bedeutet, das ich meinen Garten nicht betreten kann, bzw. ich mir gezwungender Maßen überlegen muß wie ich dann auch einen eigenen Eingang relalisieren kann. Meine Frage diesbezüglich lautet, wenn das solange mit dem einen gemeinsamen Zugang funktioniert hat, greift dann in diesem Fall so etwas wie Bestandsschutz ?
Bestandsschutz für gemeinsames Gartentor
Recht,
Bestandsschutz
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.