Meinem Partner (Diabetiker Typ II) werden die Teststreifen als Bezieher von ALG II zu teuer, da er aber einen stark schwankenden Blutzucker hat, muß er mehrmals am Tag messen. Da er nicht insulinpflichtig ist, zahlt die Krankenkasse das nicht. Nun habe ich bei gegen-hartz.de gelesen, dass man das als regelmäßigen Sonderbedarf beantragen können sollte mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Februar 2010. Wir haben das Urteil nach einigem Gegoogle gefunden, da steht das aber nicht explizit drin, sondern es bezieht sich eigentlich auf Kleidung für schnell wachsende Kinder und ist zudem recht allgemein gehalten. Weiß jemand, ob man ggf mit Attest des Diabetologen in Anlehnung an dies Urteil die Übernahme der Kosten für diese sündhaft teuren Teststreifen beim Jobcenter beantragen kann. (Hinweis die Durchführungsanweisung des Jobcenters der Stadtfür Sonderbedarfe , die ich bei Tacheles e.V. fand, bezieht sich lediglich auf einmalige Bedarfe.)
Gibt es eine Möglichkeit, Teststreifen für den Zuckertest bei Hartz4 als Sonderbedarf zu bekommen.
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