Lebt ein Enkelkind seit längerer Zeit im Haushalt der Großeltern und bezieht dieses keinerlei öffentliche Mittel, hat es einen Anspruch auf eine Grundsicherung des Lebensunterhalts durch das örtlich zuständige Sozialamt ? Durch die Mutter werden keinerlei finanzielle Mittel zu Verfügung gestellt, sie erhält und behält das Kindergeld, Leistungen nach dem SGB II wurden für sie und das Kind eingestellt. Unterhaltsvorschuss wird nicht gezahlt und kann durch die Eltern nicht geleistet werden. Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege, also Pflegegeld gibt es nicht, da dies die Mutter nicht bereit ist, zu beantragen. Gern beantworte ich noch auftretende Fragen hierzu und würde mich über Expertenantworten oder klare Antworten auf Grund eigener Erfahrungen freuen. Vielen Dank und nette Grüße.
Grundsicherung für im Haushalt lebendes Enkelkind durch Sozialamt?
Sozialrecht,
Grundsicherung
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