Berliner Testament, Pflichtteil, Hartz-4

Der Sachverhalt:

Die alten Eltern haben ein Berliner Testament gemacht, als beide noch lebten.

Der Vater ist nun verstorben. Die Großmutter als seine Ehefrau ist Alleinerbin.

Ein direkter Nachkomme der Beiden hat bis vor 2 Monaten Arbeitslosengeld 2

erhalten. Wegen Aufnahme einer beruflichen Beschäftigung meldete er sich

beim Jobcenter ab, als sein Vater noch lebte. Danach ist der Vater gestorben.

Der Erbfall trat also ein, als der Sohn NICHT mehr im Leistungsbezug stand.

Der Sohn hätte angeblich die Möglichkeit, jetzt einen Pflichtteil einzuklagen,

den er neben seiner Mutter, der Alleinerbin, bekäme, der allerdings deutlich

niedriger ausfiele als das später von der Mutter in Aussicht stehende Erbe.

Durch Einklagen des Pflichtteils würde er seinen Anspruch als Nacherbe

seiner Mutter verlieren, wenn ich das richtig verstanden habe. Er möchte

diesen Pflichtteil NICHT einklagen.

Die Frage:

Falls er innerhalb der nächsten Wochen seine Anstellung verlieren würde

und wieder Arbeitslosengeld 2 beantragen müsste, könnte das Jobcenter

ihn dann zwingen, gegen seinen Willen diesen Pflichtteil einzuklagen, bzw.

könnte man ihm das Arbeitslosengeld verweigern mit dem Hinweis darauf,

dass ein vorrangiger Anspruch bestünde, der ausgeschöpft werden müsse,

auch wenn ihm dadurch Nachteile entstünden, weil er dann als Nacherbe

nicht mehr berücksichtigt werden könnte. Der Erbfall ist in einem Zeitraum

eingetreten, als er NICHT im Leistungsbezug stand. Wenn er länger als

6 Monate keine Leistungen benötigt, könnte er danach einen Neuantrag

stellen. Wenn er aber vor Ablauf von 6 Monaten wieder Arbeitslosengeld 2

beantragen müsste, würde das als Antrag auf Weiterbewilligung gelten.

Spielt das eine Rolle? Erhält das Jobcenter Information über den Erbfall,

wenn dieser eingetreten ist, während der der Sohn voll berufstätig war?

Sozialrecht, Erbrecht, Hartz IV
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