Elternunterhalt - zahlen für fremden Vater?

Guten Abend,

ich habe heute eine schlechte Nachricht erhalten. Vor einigen Wochen musste ich meine finanzielle Situation gegenüber dem Sozialamt offenlegen. Netto habe ich ca. 1890 Euro im Monat (durch einen Zweitwohnungszuschuss meines Arbeitgebers).

Das Sozialamt fordert nun von mir, dass ich Elternunterhalt für meinen Vater entrichte. Mein Vater hat meine Mutter wenige Monate nach meiner Geburt verlassen und nie Unterhalt gezahlt. Teilweise versuchte er auch abzutauchen, weshalb es schwer für meine Mutter war, an die notwendigen Unterlagen zu gelangen, um Kindergeld vom Staat zu bekommen.

Ich bin 28 Jahre alt und habe meinen Vater nie gesehen, nie gesprochen und er hat nie Unterhalt gezahlt. Er hatte auch versucht, meine Mutter zum Schwangerschaftsabbruch zu zwingen, doch mein Onkel hat sie während dieser Zeit bei sich aufgenommen. Dann ist es auch zur Trennung meiner Eltern gekommen. Die Polizei wurde LEIDER nie eingeschalten, was uns vor Gericht hätte helfen können.

Was kann ich nun tun? Ich zahle bereits Pflegeversicherung, warum soll ich nun noch für meinen Erzeuger zahlen, obwohl der sich nie gekümmert hat?

Diese ganze Situation macht mich verrückt, denn mein Vater ist jetzt in Frührente, dass heißt.. ich werde noch locker 25 Jahre für diesen Mann blechen müssen, kann mir nie Geld zur Seite legen, um mir ein Eigenheim zu kaufen.

Manchmal überkommen mich Selbstmordgedanken, doch dies wäre ja keine Lösung, denn ich hänge an meinem Leben. Ich kann aber nicht verstehen, weshalb in einem Rechtsstaat solche Ungerechtigkeiten möglich sein können. Auch wollten SPD und CDU ja angeblich das Thema Elternunterhalt abändern.

Familie, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Gericht, Elternunterhalt, Sozialamt, Koalitionsvertrag
Kündigung der alten Wohnung ohne schriftliche Zusage vom Jobcenter?

Hallo,

ich bin gerade in ein Dilema. Mein Mann, mein Sohn und ich werden ab dem 01.07 vom Jobcenter unterstützt. Diese wird die volle Miete übernehmen. Wir wollen jedoch umziehen, da die neue Wohnung in der Stadt ist, günstiger als die jetzige Wohnung und meine Schwiegereltern in der Nähe wohnen und ich sie brauche wenn ich in einem Jahr (zurzeit in Elternzeit) wieder arbeiten gehe damit sie meinen Kleinen Sohn aus dem Kindergarten abholen können. Wir könnten ab dem 01.09.18 in die neue Wohnung einziehen, d.h ich müsste bis 31.04 kündigen. Nachdem ich beim jobcenter war, sagten sie, sie können das nicht entscheiden, da ich keinen wirklichen Grund wie z.b Verkauf der alten wohnung habe und sie den fall an Sozialamt abgeben. Diese hat mir jetzt einen Termin für den 30.05 gegeben und kann selbst da mir keine schriftliche Bestätigung geben, da sie erstmal die Entscheidung dem Jobcenter weitergeben und die dann ungefähr zwei wochen für den Bescheid brauchen. Das ist mir jedoch zu spät weil ich ja wie gesagt bis 31.05 kündigen muss. Ich muss dazu sagen, das wir erst vor einer Woche von dieser Wohnung erfahren haben, angeschaut haben und uns verliebt haben. Die Dame am telefon sagte, ich solle kündigen, da die neue Wohnung ja billiger ist aber schriftlich kann sie mir das nicht geben. Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben, da noch viele Bewerber waren und ich Angst hatte, die wohnung nicht mehr zu bekommen. Darüber weiss die SB beim Sozialdienst bescheid und meinte sowas wie: ja, dann müssen sie ja sowieso umziehen. Ich bekomme wahrscheinlich keine Hilfe für Umzugskosten oder Kaution aber ist mir auch nicht wichtig. Wichtig ist mir, zu wissen ob die Miete vom Jobcenter übernommen wird. Aber soll ich jetzt einfach kündigen ohne etwas schriftliches von denen zu haben? können die mir die Miete kürzen oder garnicht bezahlen? Dürfen die mir überhaupt verbieten eine andere Wohnung zu mieten? Was soll ich machen? eigentlich hab ich ja garkeine andere Wahl aber habe jetzt etwas Angst. Danke

Wohnung, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Kündigungsfrist, Sozialamt, neue Wohnung
Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Jobcenter möchte mir 450€ Job verbieten, ist das richtig?

Hallo zusammen,

ich bin da derzeit in einer Zwickmühle. Seit 2,5 Jahren arbeite ich als Auslieferant für Arzneimittel auf Teilzeitbasis. (Bis 850€ Brutto) Leider ist aufgrund der Auftragslage zur Zeit nur ein Lohn von ca 500€ monatlich drin. Mein Chef hat mir bereits bescheinigt für das Jobcenter, dass wenn es wirtschaftlich nötig ist, er mich auf Vollzeit einstellt, bzw mir einen höheren Bruttolohn zahlen kann. Ich fühle mich auf der Arbeit sehr wohl und habe da einen sicheren Arbeitsplatz der mir nicht streitig gemacht werden kann. Leider habe ich keine abgeschlossene Berufsausbildung (Habe bei der Deutschen Bahn eine Lehre angefangen, jedoch wegen starken Übergewicht musste ich die abbrechen) also bin ich auf einen Job angewiesen in dem man keine abgeschlossene Berufsausbildung braucht. Ich bin der letzte der gerne Hilfe in Anspruch nimmt, aber das Jobcenter übernimmt derzeit meine Mietkosten und kriege noch einen kleinen Teil an Lebensunterhalt überwiesen. Nun habe ich allerdings einen Termin beim Jobcenter bekommen und er sagte mir, ich sollte einen anderen Vollzeitjob suchen.

Nach Gesetz: § 2 SGB II Grundsatz des Forderns (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen. (2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

wird gesagt, dass ich alle Mühen machen muss um den Bedarf zu verringern bzw zu beenden. Allerdings bin ich ja in Arbeit. Nur eben nicht die best bezahlteste. Darf das Jobcenter mir tatsächlich sagen, dass ich während meiner Beschäftigung noch Bewerbungen schreiben soll etc. um einen Job zu bekommen, der besser bezahlt wird?

Ich bitte nicht um Vermutungen sondern am besten Verweisen zu Gerichtsurteilen, Gesetzestexten oder ähnlichem und hoffe, dass mir der Job ,der mir echt Spaß macht, nicht genommen werden kann, bzw von mir verlangt wird irgendeinen Job anzunehmen nur damit ich mehr verdiene, obwohl mein Chef mir bescheinigte, dass eine Höherung des Lohnes erfolgen kann, sobald es betrieblich notwendig bzw möglich ist. Auf den Hinweis das ich den Job behalten möchte, hieß es, es wäre ihm egal.

Danke euch für eure Antworten.

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Jobcenter - Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Kann ich das so schreiben?

Ich habe einen Brief vom Jobcenter erhalten: Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. Ich konnte Auflagen nicht erfüllen, da es mir nicht gut geht. (Ich bin chronisch krank. Nun habe ich folgendes verfasst:

*Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich mich gerne zu obiger Angelegenheit äußern.

In der letzten E-Mail am 14.11.16 schrieb mir meine Sachbearbeiterin, dass sie mir eine Anhörung zusenden möchte. Diese habe ich leider bis heute nicht erhalten, daher nun meine fristgerechte Stellungnahme die laut der letzten E-Mail bis zum 28.11.16 vorliegen soll.

Im letzten Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin, wurde mir das Projekt ...angeboten. Ich habe meine Sachbearbeiterin im Gespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich weder eine sofortige Zusage noch eine Absage zu dem Projekt machen möchte. Ebenso habe ich keine EGV unterschrieben.

Aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes in dem ich auch im Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin berichtete (ich bin chronisch krank), hatte ich, nach genauem überdenken meiner Situation, den Entschluss gefasst das Projekt nicht anzugehen. Da es in meinem derzeitigem Zustand absolut zweckfrei wäre. Des Weiteren habe ich alle drei Einladungen zum Projekt telefonisch abgesagt.

Den ärztlichen Attest bzgl. meiner Arbeitsunfähigkeit, reiche ich gerne ein.

Somit liegt kein Sanktionsgrund vor. Sollten Sie dennoch eine Sanktion veranlassen, werde ich UMGEHEND den Rechtsweg bestreiten und das hiesige Sozialgericht bemühen. Des Weiteren werde ich mir mit weiteren rechtlichen Mitteln zu helfen wissen. Bei Rückfragen, erreichen Sie mich postalisch unter im Briefkopf genannter Adresse.

Mit freundlichen Grüßen,*

Kann ich das so lassen. Ich danke für jede Antwort und Hilfe! Vielen Dank!

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Wohngeld Bearbeitung dauert 6-8 Wochen?

Hallo zusammen, ich hab ein Problem, nicht das ich davon eh schon genug hätte. Also, ich bin seit 05.10. arbeitslos, habe mich auch ordnungsgemäß arbeitssuchend und los gemeldet. Dann hat erstmal die Bearbeitung von dem Arbeitslosengeldantrag ewig gedauert, da der AG sich mit der Arbeitsbescheinigung schön Zeit gelassen hat. Habe am 15.11. Das 1. Arbeitslosengeld bekommen, ich bin alleinerziehend und komme mit 800 Arbeitslosengeld nicht aus. Habe also zusätzlich Wohngeld beantragen wollen, bin dann also zur Wohngeldstelle, da ich noch nie sowas beantragt habe wusste ich also nicht was alles dafür benötigt wird, bin also dahin da wollte die nette Dame das ich noch eine Bescheinigung von JA brauche das ich eine Beistandschaft beantragt habe, eine Schulbescheinigung und den Bewilligungsbescheid von der Arge den ich zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht hatte, heute hatte ich einen Termin bei der Wohngeldstelle um diese Unterlagen nachzureichen, den Rest hatte ich ja schon, dachte ich, nun teilte mir die Dame mit das ich noch eine Meldebescheinigung von der Gemeinde und einen Mietbescheinigung vom Vermieter bräuchte, super hätte mir die Trulla ja schon beim letzten Mal sagen können 😠 nunja auf meine Nachfrage wie lange die Bearbeitung dauern würde, meinte die ernsthaft 6-8 Wochen???!!! Ich habe dann gefragt was ich bis dahin machen soll? Ich kann ja nicht aufhören zu existieren??? Sie meinte dann ich könnte ja Aufstockung beim Jobcenter beantragen, wobei dann aber der Antrag auf Wohngeld hinfällig wäre und ob mir was zustehen würde, wüsste sie nicht. Ich habe dann gefragt ob es nicht sowas wie ein Überbrückungsgeld oder ähnliches geben würde, dies verneinte die Dame. Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr was ich noch machen soll? Mein Kind hat diesen Monat Geburtstag 😢, mein Auto muss zum TÜV und ich bin pleite!! Es piept mich einfach nur an, dieser Willkür ausgesetzt zu sein! Ich habe zwar eine gute Aussichten auf eine neue Stelle ab Dezember aber das ist eben noch nicht sicher. Vielleicht kann mir ja jemand helfen? Danke schon mal 🤗

Arbeitslosengeld, alleinerziehend, Sozialamt, Wohngeld
Wie finanziere ich mir meine Wohnung mit 19 als Schüler?

Hallo zusammen, bin zurzeit 19 Jahre alt (männlich) und besuche im August 2015 erneut die Schule (Fachabitur am Berufskolleg). Habe jetzt fast ein Jahr gearbeitet über Aushilfsbasis, bedeutet selbst steuern gezahlt usw. Ich möchte gerne ausziehen weil ich die Wohnung kaum noch betreten kann wenn mein Vater zuhause ist. Er hatte mich in Vergangenheit bereits geschlagen gehabt und einmal bin ich soweit gegangen dass ich die Polizei eingeschaltet habe. Nur dann hieß es Aussage gegen Aussage. Und das Interesse der Familie (4 Schwestern und Mutter) wäre durch diesem Vorfall auch nicht geschädigt worden. Nur ich fühle mich absolut nicht mehr wohl zuhause, vorallem wenn ich Ihm auf 120 qm zur jederzeit aus dem weg gehen muss.. die Frage die sich mir stellt ist ob ich während meiner Schulzeit das Recht auf iwelche Zuschüsse habe ? Ich werde während meiner Schulzeit nur auf 450€ Basis arbeiten können und mir damit Wohnung, Essen und weitere Fixkosten nicht leisten können. Mein Vater ist Alleinverdiener und kommt auf seine 3.500 - 4.000 Netto monatlich bei 5 Kindern. Die Frage die sich mir stellt ist ob ich Anspruch auf Zuschüsse wie Bafög oder Wohngeld habe oder eine Chance beim Jugendamt habe ? Ich werde es hier aufkeinen Fall weitere Monate und Jahre aushalten können. Mit 19 vom eigenen Vater geschlagen zu werden, nur wegen Streiten wie "du machst Mir keinen platz wenn ich an dir vorbeigehe" kann ich nicht weiter tolerieren auch wenn es mein Vater ist. Deswegen bitte ich darum mir nicht mit Antworten wie "Vertrag dich doch" oder "noch 2 Jahre packst du" diesbezüglich zu kommen. Mir sind selbst Heime lieber als das hier. Würde mich sehr über Hilfe freuen. Lg

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Drohende Obdachlosigkeit, was tun? Wo bekommt man Hilfe?

ich muss mich nun mal an die Community wenden, weil meine Freundin (21/w) und Ich (22/m) uns derzeit in einer sehr misslichen Lage befinden.
Ich möchte kurz die Situation erklären:
Meine Freundin wohnt nun seit 5 Jahren bei ihrem Pflegevater in Böblingen, in einer kleinen Hausmeister-Wohnung. Ich übernachte bei ihr auch bereits seit einem Jahr, und bin so zusagen von Zuhause ausgezogen.
Leider verstarb unerwartet und ohne ersichtliche Beschwerten davor, ihr Vater vor knapp 3 Monaten. Und seit dem... Stehen wir vor dem größten Problem: eine Wohnung finden.
Die Erben, also der leibliche Sohn, des Pflegevaters, hat am selben Tag die Wohnung (in der wir auch leben) rücksichtslos gegenüber uns gekündigt (!) (ist das soweit rechtens dass er sich über das wohnhafte Pflegekind stellen kann/darf?), mit den Worten: "ich sehe es nicht ein für euch auch nur ein Cent zu zahlen". Da diese Wohnung mit 800.- Kaltmiete auch zu teuer für uns gewesen wären, half und Übergangsweise das Jugendamt aus, wo meine Freundin geholfen hat, die letzten drei Monate uns in der Wohnung zu behalten.
Nun suchen wir seit 3 Monaten aktiv nach einer Wohnung, weit über 80 Wohnung sind angeschrieben worden, weitere 20/25 wurden angerufen - und seither stellte sich nichts als positiv heraus.
Versuche mit dem Landratsamt zu klären, ob die Möglichkeit bestehen würde, diese Wohnung zu halten, bis wir was finden: aussichtslos. Die zugehörige Schule möchte diese Wohnung zwingend haben, und spätestens zum 04.09.2016 ist die Wohnung zu räumen.
Wir sind verzweifelt. Und wirklich schwer getroffen, zum einen der Tod mit dem wir klar kommen müssen, die fehlende Unterstützung, sowohl der Ämter als auch anderen Personen, und die aussichtslose Suche nach einer Unterkunft.
Wir haben bereits versucht, Schwesternwohnheim - voll mit Wartelisten. Baugenossenschaften... Ebenfalls voll mit mir zu einem Dreiviertel Jahr Wartezeit.
Wir haben wie oben geschrieben mit dem Landratsamt versucht zu reden, ebenfalls mit Jugendamt, Arbeitsamt, Rathaus, evangelische Kirchengemeinde, Caritas,...
Meine Eltern sind auch nicht bereit uns aufzunehmen, da ihre Wohnung zu klein ist, und meine Mutter selbstständig ist mit ihrer Praxis im Haus. Und es daher nicht einsieht, uns aufzunehmen. Auch nicht vorübergehend. Außerdem ist das Verhältnis auch nicht förderlich, sodass dies auch nicht in Frage kommen würde.
& das Jugendamt möchte meine Freundin mit 21 noch in eine Pflegefamilie stecken. Was wir auf keinen Fall wollen.
Info zu uns:
Ich bin Festangestellt bei der mit Einkommen 1.500.- (Netto).
Meine Freundin macht ab September eine Ausbildung.
Nun wollte ich mich an euch wenden, ob es Möglichkeiten gibt, uns zu helfen?
Oder ob die Lage derzeit so aussichtslos bleiben muss?
Die Worte einer Frau aus dem Landratsamt war "wenn Sie nichts finden, so gehen Sie halt ins Obdachlosenheim"...
Viele Grüße

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