Hallo, Einige Jahre lebte ich mit einem Mann zusammen, da ich Erwerbsunfähig bin und somit leider auch vom Sozialamt abhängig bin , lief dieses Wohnen nur unter einer Wohngemeinschaft. Da es unter anderem kriselte , beschloss ich vorerst mir eine eigene Wohnung zu suchen. Nun habe ich gemerkt, dass mir der Ex-Mitbewohner nicht egal ist und dass es ihm genauso ergeht. Er hatte den Vorschlag gemacht, im Laufe des nächsten Jahres wieder in eine neue Wohnung zusammen zu ziehen. Da ich mich nicht mehr gerne vom Amt abhängig machen möchte, und ich sowieso geplant hatte in Zukunft zu heiraten, würde ich gerne wissen ob ich mich wenn ich verheiratet wäre , einfach vom Amt abmelden kann. Müsste ich dann die Gründe angeben , warum ich mich abmelde oder wäre das nicht meine Sache ? Und müsste ich dann die Person angeben , die ich geheiratet habe ? Bzw. ob man auch heiraten kann , und den eigenen Nachnamen behält ? Über diese Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im voraus!