Eckdaten:

Krank seit 4 Jahren. Schulische Berufsausbildung angefangen vor ca. 5 Jahren. Währenddessen Leistungen für Azubis nach P27 SGB-II bezogen. Davor und danach also auch noch nie Anspruch auf Krankengeld gehabt. In 2018 Einschaltung des Amtsarztes durch JC. (in diesem Fall kein ÄD-Arzt, sondern ein echter Amtsarzt, der bei der Kreisverwaltung arbeitet). Amtsärztliches Gutachten besagt "Max. 3 Stunden täglich arbeitsfähig, damit erwerbsgemindert." JC sendet Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Leistungen. SA lehnt Antrag auf Leistungen nach SGB-XII ab. JC erneut selbe Wisch. Diesmal bei der DRV. Doch alle Beteiligten wissen bereits, kein Anspruch auf EM-Rente, da bei weitem keine 5 Jahre eingezahlt.

JC besteht auf Nachweis, dass ich EM-Rente beantragt habe. Ich bin überfordert. Frist läuft bald ab. Der Antrag ist völlig wahnsinn. Ein Sozialrechtsanwalt meint die Aufforderung des JC zur Beantragung der EM-Rente sei rechtswidrig.

Was tun?