Pflegeheim, Kontoguthaben?
Meine Mutter ist gestern in ein Pflegeheim gekommen.
Wie ist es jetzt mit ihrem Kontoguthaben? Wird ab sofort alles vom Sozialamt beansprucht? Dürfen wir noch Geld abheben?
Und wie ist es mit bestehenden Einzugsermächtigungen (Telefon, Haftpflicht)? Bleibt dafür genug Geld auf dem Konto oder geht ihre gesamte Rente ans Sozialamt?
Gruß
5 Antworten
Deine Mutter darf vom Ersparten 5000,00 € haben. Das Sozialamt bezuschusst die Heimkosten erst, wenn höheres Erspartes aufgebraucht ist. Wenn das Sozialamt dann involviert ist, geht die ganze Rente ans Heim und deine Mutter bekommt vom Sozialamt einen Barbetrag in Höhe von aktuell 116,64€ plus Bekleidungsgeld von (zumindest hier in BaWü) 23,00 €
Hallo,
Das Sozialamt hat keinen direkten Zugriff auf das Konto Ihrer Mutter. Die bestehenden Einzugsermächtigungen können weiterlaufen. Es ist Ihnen auch nicht untersagt, Geld vom Konto abzuheben.
Wenn das Sozialamt aber für die Pflegekosten aufkommen soll, wird es eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse von Ihrer Mutter verlangen. Dabei werden auch die Kontoauszüge geprüft. Und wenn es dort Abbuchngen gibt, muss geklärt werden, aus welchem Rechtsgrund abhoben wurde. Die Rente Ihrer Mutter wird auf die Sozialleistungen angerechnet werden.
Das Heim rechnet die Pflegekosten direkt mit der Pflegekasse ab. Für die Unterbringungskosten (ca. 2000€) muss deine Mutter selber aufkommen, wenn sie das kann. Meistens verlangt das Heim eine Abbuchungsermächtigung und holt das Geld direkt vom Girokonto deiner Mutter. Solange da genug Geld da ist, passiert weiter nichts. Wer eine Vollmacht hat, kann auch weiterhin abheben.
Erst wenn das Vermögen nicht ausreicht und deine Mutter oder jemand als ihr Bevollmächtigter einen Antrag ans Sozialamt stellt, wird das Sozialamt überprüfen, ob da nicht doch genügend Vermögen vorhanden ist, ob jemand noch schnell was abgehoben hat und ob die Kinder gezwungen werden können, etwas beizutragen.
Wenn deine Mutter dement wird und jemand für sie Entscheidungen treffen muss (Aufenthalt, Wertpapiere oder Immobilien verkaufen, Wohnung kündigen usw.) braucht sie einen Betreuer. Falls niemand eine ausreichende Vormacht hat, wird das Amtsgericht einen Betreuer bestellen. Das kann durchaus ein Sohn oder eine Tochter sein. Der Betreuer muss seine Entscheidungen vor dem Notar rechtfertigen, damit er sich nicht auf Kosten der Betreuten bereichert.
Wichtig wäre jetzt, euch eine Vollmacht geben zu lassen von der Mutter.
Betreuungsvollmacht oder gleich Generalvollmacht.
Sonst wird, wenn sie nicht mehr selbst denken oder sich äußern kann, ein Betreuer vom Amtsgericht bestimmt.
Dieser wird dann vom Amtsgericht kontrolliert.
Dann werden Einnahmen + Ausgaben überwacht und dafür muss man auch noch bezahlen.
Es bleibt IHR Kontoguthaben.
Ohne nähere Angaben zu ihren Eigentums- oder Mietverhältnissen ist ein Aussage hier kaum möglich