Moin moin,
aktuell bin ich in der unangenehmen Lage mein Studium wegen einer Depression abbrechen zu müssen. Ich bin aus ebenjenem Grund nicht in der Lage sofort eine ungelernte Tätigkeit auszuüben oder ein Praktikum zu absolvieren. Folglich werde ich für (hoffentlich nur ein paar Monate) Hartz IV beantragen müssen. Mit 22 Jahren steht mir ein Freibetrag von 3300 € zu. Durch eine "zweckgebundene Schenkung" aus der Familie (Zweck: Kieferorthopäde: 3 Jahre Klammer, Zähne ziehen lassen) liege ich aktuell klar über dem Freibetrag. Gäbe es diese Schenkung nicht, so läge mein Vermögen darunter!
Nun stelle ich mir die Frage ob ich das Kapital an den Besitzer zurückführen kann und dennoch vor dem Sozialamt mit weißer Weste dastehe. Gibt es Sonderregelungen bzgl. der Gesundheit?
Mit freundlichen Grüßen Jakob