21 arbeitslos und obdachlos was tun?
Hallo ich bin 21 Jahre alt meine Eltern wollen mich nicht mehr aufnehmen da ich schon meine eigene Wohnung hatte mit meiner verlobten zusammen da ich aber in meiner Ausbildung gekündigt wurde und meine verlobte mit ihrem Gehalt aleine die kosten einer eigenen Wohnung nicht tragen sind wir beide momentan obdachlos wir schlafen mal bei Freunden oder ihrer Mutter halt mal hier mal da und die Ämter helfen uns ja nicht das wir beide unter 25 sind und eig unsere Eltern für unsere Unterkunft sorgen müssen meine Eltern nehmen mich aber nicht auf da sie jetzt momentan in einer kleinen Wohnung wohnen die für sie und meinen anderen 3 Geschwistern reicht und die Mutter meiner Freundin wohnt in einer 2 zm Wohnung
Danke im voraus für eure Hilfe
8 Antworten
Du bist volljährig - unabhängig von etwaigen Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern
a) Sozialhilfe beantragen
b) sehen das ihr eine Unterkunft (ein Zimmer in einer WG) oder untervermietets Zimmer findet, dann habt ihr wenigstens ein Dach über dem Kopf und ein Zimmer ist immer billiger als eine Wohnung
c) erfolgreiche Arbeitssuche: sowohl über Arbeitsagentur als auch Stellenanzeige
(das mit dem verlorenen Ausbildungsplatz ist allen hier unklar) egal such Arbeit - auch weil du verlobt bist (vielleicht ergibt sich später noch chance irgendwie Ausbildung nachzuholen)
eventuell heiraten dann seid ihr eine neue eigene gemeinschaft.... wobei ich nicht glaube, dass kein amt zuständig ist... ihr könnt auf jedenfalls kindergeld beziehen, beide! und dann solltest du wenn du ein komplettes jahr gearbeitet hast arbeitslosengeld bekommen wird zwar nicht viel sein aber etwas... dann gehts zur stadt wegen mietzuschuss oder wie auch immer sich das nennt...
bis 18 immer und ab 18 bis ich glaube 25 unter berücksichtigung der einkünfte...
Nein, das hängt nicht von den Einkünften ab, sondern davon, ob Du in einer Ausbildung / Studium bist. Wenn Du einfach gar nichts machst, wird es schwierig mit dem Kindergeld. Da gibt es bisweilen schon Probleme in den Monaten der Überbrückungsphase von Schulabschluß bis Ausbildungs-/Studienbeginn.
Ihr könnt Euch ans Jobcenter wenden. Deine Eltern müssen Dich nicht mehr aufnehmen, wenn sie keinen Platz haben.
da ich aber in meiner Ausbildung gekündigt wurde
Nach der Probezeit kann ein Auszubildender nur dann gekündigt werden, wenn sehr triftige Gründe vorliegen! Warum wurdest Du gekündigt?
Anstatt jetzt zu jammern, wer Dir Geld geben könnte solltest Du Dich umgehend bei der Arbeitsagentur vorstellen und dort ausbildungssuchend / arbeitssuchend melden. Gleichzeitig solltest Du zusehen, dass Du an einen Minijob kommst. Die gibt es reichlich und man kann häufig sofort anfangen.
Klapper mal die Supermärkte ab, etc.
Da du momentan arbeitslos bist, sofort zum Arbeitsamt und Hilfe beantragen. Damit könnt ihr euch dann eine kleine Wohnung leisten (wenn es sein muss 20qm) bis es euch finanziell wieder besser geht. Nur nicht unterkriegen lassen!!!
Das hab ich noch nie gehört das Eltern bis 25 für den Wohnort zuständig sind. Schließlich können Eltern einen ja auch mit 18 rauswerfen theoretisch.
"
Rauswerfen schon, sie sind aber immer noch unterhaltspflichtig. Dieser Unterhalt kann dann eben in Form von Kost und Wohnung gewährt werden oder über Geldzahlungen.
"Unter 25-Jährige, die bei den Eltern
ausziehen wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung
allerdings nur dann ersetzt, wenn der kommunale Träger dem Auszug
zugestimmt hat. Die Zustimmung erhalten Sie über den für Ihre Leistungen
zuständigen Ansprechpartner. Es muss zugestimmt werden, wenn
die Betroffenen aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei den Eltern wohnen können,der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oderein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt."
Schwerwiegender Grund ist dann wahrscheinlich wieder Auslegungssache - wenn kein Platz mehr bei den Eltern ist, weil Junior ja schon ne Weile ausgezogen ist, müsste man da nochmal nachhaken, ob die Ablehnung rechtens ist.
Genau das haut nicht hin, da sie noch unter 25 sind und entsprechend eigentlich die Eltern noch in der Pflicht stehen...
Kindergeld, wenn die Ausbildung abgebrochen wurde ? Eher nicht.