Schwanger mit 19 Jahren, mitten in der Ausbildung- & Mutter schmeißt mich raus!

Hallo Ihr Lieben,

nach langem hin und her und der Angst vor den 'bösen' Kommentaren, habe ich mich nun doch entschloßen mich hier anzumelden und um Rat zu fragen..

Natürlich ist mir bewusst, wie andere Menschen schon auf den Titel der Frage reagieren werden, jedoch versucht bitte nicht zu schnell mich zu verurteilen.

Ich bin seit 2 Jahren in einer festen Partnerschaft, habe die Wirtschaftsschule abgeschloßen und mache eine unentgeldliche (!!) Ausbildung zur Kinderpflegerin, meine Eltern leben getrennt mein Vater wünscht keinen Kontakt zu seinen Kindern- zahlt jedoch monatlich 380 € Unterhalt für mich. Ich lebe seit 6 Monaten wieder bei meiner Mutter, in einem Haus mit 5 Zimmern, alleine (meine drei Geschwister sind vor kurzem ausgezogen). Meine Mutter ist Angestellte & Verdient ca. 2500 € netto. Ich habe zuvor, seit 2 Jahren, bei meiner Großmutter gelebt um sie besser pflegen zu können. Leider ist sie nun vor 6 Monaten verstorben und damit auch meine wichtigste Bezugsperson. Sie hat mich erzogen, da meine Mutter keine Zeit für ihr viertes Kind hatte. Zu meiner Mutter hatte ich nie eine gute Beziehung, weshalb ich froh war als ich zu Oma ziehen durfte.

Nun wohne ich wieder bei meiner Mutter und habe erfahren dass ich in der 5 SSW bin.. meine Mutter hat mir schon des öfteren gesagt, wenn ich über den Wunsch gesprochen habe mal auszuziehen, dass sie lieber ihren Job kündigen würde als uns Unterhalt zu zahlen. (Kindergeld + Unterhalt meines Vaters gehen direkt an meine Mutter, Taschengeld bekomme ich 20 € im Monat und meinen Nebenjob konnte ich während der Ausbildung nicht weiter machen.) Ich habe meiner Mutter nun gestanden dass ich schwanger sei, sie sagte mir ich solle es abtreiben oder gehen. Seit Oma tot ist, habe ich erstmals versanden was "Tod" bedeutet & ich habe nicht das Recht über Leben und Tod zu entscheiden! Ich bat meine Mutter in einem ruhigen Gespräch nochmal um Hilfe, ich sagte ihr dass ich sie brauche weil ich ein Kind, dass mal ein Mensch wie sie und ich wird, nicht abtreiben kann. Doch ihre Entscheidung steht fest: Ausziehen. Ein Monat hab ich Zeit!

Mein Freund macht eine Lehre und verdient 550 €.

Ich bin völlig am Ende, habt Ihr Tips? Mir ist es peinlich danach zu fragen, aber vielleicht vorrübergehend HartzIV? Wie schnell könnte ich über das Amt eine Wohnung bekommen? Ich will mich nicht mit meiner Mutter anlegen und damit sie für immer verlieren, deswegen hätte ich Angst Unterhalt von ihr einzuklagen!

Ich könnte nach der Geburt auf jeden Fall wieder in meine Ausbildung einsteigen!

Viele liebe Grüße & Entschuldigt den langen Text

Wohnung, Schwangerschaft, Hartz IV, Sozialamt, U25
Nach der Trennung wohin?

Hallöchen , ich bin neu hier, vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich bin seit fast 4 Jahren Verheiratet und habe mit ihm 2 Kinder (3 Jahre / 8 Monate), jetzt haben wir uns vor 4-5 Monaten getrennt weil er nicht anständig mit den Kindern um geht, ich möchte nicht ins Detail gehen aber es grenz schon an Kindeswohlgefährdung.

Da wir zu 4 in einer 2 Zimmer Wohnung in Berlin wohnen , geht das einfach im Moment gar nicht mehr. Er sucht seit der Trennung jeden Tag überall (Internet, Zeitung , Genossenschaften usw.) .. Leider wollen sie entweder Keine Hartz4 Empfänger oder sie wollen ihn nicht wegen seinem Negativen Schufa Eintrag. Es ist ja schon schwer in Berlin eine Wohnung zu finden die überhaupt fürs Jobcenter in frage kommt. Er wird dann noch vom Jobcenter leben, da er grade eine Umschulung macht. Und danach ist die Zukunft immer noch ungewiss da er zu 70% Behindert ist. (seelische Behindert)

Wir waren schon beim Sozialamt , beim Amt für Wohnungsnot , Beratungsstellen keiner will uns helfen solange er nicht Obdachlos ist. Er hat seit der Jugend keinen Kontakt zu seiner Familie und auch keine wirklichen Freunde wo er unter kommen könnte.

Muss ich echt den Vater meiner Kinder und ja immer noch mein Ehemann auf die Straße setzen bis die einen Helfen ? Damit würde er ja auch seine Weiterbildung verlieren. Ich weiß einfach nicht mehr weiter , das einzige was ich weiß : So wie jetzt geht es nicht weiter , zum Wohle der Kinder.

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe :)

Beratung, Kinder, Scheidung, Trennung, Hartz IV, obdachlos, Sozialamt, Wohnungsnot
SGB XII Genossenschaftsanteile darlehensweise; wie soll das gehen?

Hallo,

ich bin Empfängerin von Leistungen des SGB XII aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit. Ich bin 28 Jahre alt und auf der Suche nach einer kleinen Wohnung. Nun habe ich ein Brief mit einem Wohnungsangebot bekommen. So weit, so gut..

Jedenfalls steht jetzt im Brief, dass die Geschäftsanteile einer 2-Raum-Wohnung bei 2.400 Euro liegen. Beim Amt wurde mit dann heute mitgeteilt, dass es darlehensweise bezahlt werden würde. Meine Frage ist nun: Wie meinen die das? Also, muss ich da selbst etwas vom Regelbedarf abzwacken oder geht vom Regelsatz nur ein gewisser prozentualer Betrag ab, damit die das überhaupt auf diese Art und Weise handhaben? Ich verstehe das nicht so genau....

Außerdem zum Wohnungsangebot gehörend:

Wohnung: 52,10 m² Wohnfläche

Grundmiete: 245,00 Euro

Betriebskosten kalt: 55,00 Euro

Betriebskosten warm: 50,00 Euro

Gesamtmiete 350,00 Euro

Im Vergleich dazu nun das, was das Amt mir bewilligen würde ( in meiner Wohngegend ) :

Wohnung: 50m² Wohnfläche

Grundmiete: 225,00 Euro

Betriebskosten kalt: 61,50 Euro

Betriebskosten warm: 69,00 Euro

Gesamtmiete: 355,50 Euro

Nun meinte die nette Dame vom Amt, die Wohnung sei in der Grundmiete mit 20 Euro zu teuer und dementsprechend ungeeignet für mich. Scheinbar waren die 2,10 m² nich wirklich von großer Bedeutung, weil theoretisch wäre die Wohnung zu groß für mich alleine (wenn mans mal so betrachtet..).

Eigentlich hätte das Amt 5,50 Euro gespart wenn sie mir die Wohung geben würden. Als ich dort saß, ist mir nicht aufgefallen, dass die Wohung, für die ich mich interessiere eigentlich um 5,50 Euro günstiger ist als das, was die sich eben vorstellen. Kann mir das bitte einfach mal jemand erklären ODER mir einen Ratschlag geben um doch noch an diese Wohnung zu kommen...

Miete, Darlehen, Finanzierung, Genossenschaftsanteile, Sozialamt, Sozialhilfe
Einstellung der Hartz 4 Leistung aufgrund einer BEHAUPTUNG

Eine Frau ist mit einem Mann zusammen er ist Berufstätig und Sie ist Hartz 4 Empfängerin. Er hat seine Wohnung und Sie hat Ihre Wohnung. Die Arge hat ihr laut Bewilligungsschreiben bis 30.09.12 Hartz 4 Bewilligt. Sie besucht öfters Ihren Freund wohnt dort aber nicht. Die beiden haben vor zu heiraten, also kündigt sie ihre wohnung fristgerecht um zu ihrem zukünftigen Mann zu ziehen. Kündigung wurde am 01.05.12 getätigt also muss sie bis 01.08.12 ausziehen. Sie bereitet mit ihrtem Zukünftigen Ehemann den Auszug vor wohnt aber trotzdem noch bei sich, ihr Zukünftiger Ehemann wohnt bei ihr um die Ecke. Die Hochzeit soll am 20.08.12 statt finden. mitte Juni erhält sie einen Brief von der Arge, das dort Anonym angerufen wurde und Sie bei ihrem "Verlobten" wohnt. Ihre Leistungen werden sofort eingestellt. Sie macht einen Schriftlichen Widerruf, erklärt alles genau das sie erst ab 1.8.12 bei Ihrem Verlobten wohnt. Heute kam ein Brief vom Amt das der Widerspruch abgelehnt wurde. kleiner Auszug: "wegen der vorläufigen Zahlungseinstellung gem. §40Abs.2Nr.4 SGB in Verbindung mit §331 drittes buch SGB III, der widerspruch wird als unzulässig verworfen" weiterhin: "Das Schreiben vom 20.06.12 ist kein Widerspruch anfechtbarer Verwaltungsakt im Sinne des §31SGB X. §40 Abs. 2Nr4 SGB II i.V.m. §331 SGB II durchbricht den Grundsatz, dass nach Erlass eines Bewilligungsbescheides die bewilligte Leistung bei Fälligkeit ohne rücksicht auf die tatsächliche materielle Rechtslage solange ausgezahlt werden muss, wie die Bewilligung nicht zurückgenommen, widerrufen, aufgehobnen, durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt worden ist. Damit kann das Jobcenter die Leistung ohne Erteilung eines Verwaltungsaktes (Aufhebungsbescheides) "vorläufig" einstellen. Der Eingelegte Widerspruch ist daher unzulässig.

Nun zu meiner Frage (ich weiss es ist komplex) Hat die junge Frau nun tatsächlich aufgrund einer Irren Anonymen behauptung tatsächlich keinen Anspruch mehr auf Hartz 4 gehabt im Zeitraum Juni bis August? Ich Verstehe ja das Sie ab August nicht mehr berechtigt ist da sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrem Mann wohnt, aber kann das Amt denn damit durch kommen?

Danke für Zahlreiche Antworten..... Gruß

Rechtsanwalt, Hartz IV, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe
Wie kann ich (18 jAHRE) selbstständig wohnen, ohne dass das meine Eltern erfahren?

Wie kann ich (18 jAHRE) selbstständig wohnen, ohne dass das meine Eltern erfahren? Ich bin 18 Jahre und will endlich alleine woanders wohnen, aber meine Eltern würden mich nicht rauslassen. Gründe warum ich alleine wohnen will: 1. Ich darf nicht gehen und kommen wann ich es will. Das heißt auch, dass ich nicht mit Freunden feiern darf und ich darf sogar nicht mal bei Freunden übernachten. Und ich darf sogar am Wochenende nicht mal länger wach bleiben. 2. Ich muss ständig zu Hause lernen und üben für die Schule, ich weiß wann ich übe und lerne und wann ich fertig bin. 4.Meine Eltern sind immer unzufrienden mit mir. 5. Ich werde sogar Nachts manchmal beobachtet ob ich wirklich schlafe, was mir voll dir Pannik macht.

Ich halte das einfach nicht mehr aus und will heimlich weg und meiner Famile das erst mitteilen, wenn ich endlich eine WG oder eine Wohnung habe, aber ich traue mich das alles selber nicht und deshalb brauche ich Hilfe, wie ich es am besten dieses Problem lösen kann. Aber ich will das alles ohne Jugendamt machen, ich meine damit sie nicht einfach zu mir nach Hause kommen und das meinen Eltern alles erzählen. Ich will nicht warten, bis ich mit meiner Schule fertig bin, um alleine zu wohnen. Bitte, ich bin besimmt nicht der einzige, der sich so fühlt, oder doch?

Fragen: Steht mir überhaupt eine eigene Wohnung zu und ist die kostenlos für mich, wenn der Staat die mir finanziert oder wer finanziert mir das ganze?

Was kann ich machen, so dass ich endlich eine eine eigene Unterkumpft zu bekommen?

Familie, wohnen, Umzug, Recht, Unterhalt, Eltern, Gesetz, Finanzierung, Jugendamt, Sozialamt, Sozialhilfe
kein geld für wohnung da ich krankengeld beziehe. welche möglichkeiten habe ich für unterstützung?

meine momentane situation : ich beziehe seit einem jahr krankengeld da ich aufgrund eines doppelten bandscheibenvorfalls z.zt. nicht arbeiten kann. habe bereits eine erfolglose reha hinter mir. desweiteren befinde ich mich z.zt in einer medizinischen trainigstherapie um die sache mit der bandscheibe in den griff zu bekommen. zudem habe ich eine 50 prozentige schwerbehinderung da ich sehr schlecht höre. ich befinde mich noch im arbeitsverhältniss, aber mein arbeitgeber hat beim zuständigem versorgungsamt einen antrag auf eine ordentliche kündigung gestellt. diese habe ich widersprochen und ist soweit noch nicht geklärt. nun zum eigentlichen problem. ich wohne nach der trennung meine ex bei einem bekannten mit dem ich mich nicht mehr so gut verstehe da er will das ich ausziehe. nun will ich mir eine wohnung/zimmer am ehemaligem wohnort und somit im bundesland niedersachsen suchen.z.zt. wohne ich in nordrhein-westfalen. da ich nur 750€ krankengeld monatlich beziehe ist mir dies aber nicht möglich. von dem geld bezahle ich schulden ab muss davon lebensmittel kaufen und fahre alle zwei wochen 800km um meinen sohn ( 7 jahre) zu besuchen. tanke dann für 120€.

was kann ich tun um mir eine wohnung leisten zu können. welche ämter könnten mir aus dieser notsituation raus helfen ? an welche behörden muss ich mich wenden die mir helfen könnten ? wenn ich wieder arbeite würde ich meine wohnung dann selbstverständlich alleine finanzieren. wisst ihr guten rat ?

Recht, Sozialrecht, Stadt, ARGE, Behörden, Hartz IV, Krankengeld, Sozialamt, Soziales, Sozialhilfe, Wohngeld
Sozialamt Mietspiegel

Es ist zum Verzweifeln. Zahlreiche Wohnungen werden von Wohnungsbaugesellschaften, Stadtbau angeboten. Jedoch liegen all diese Mieten eben ueber den Mietspiegel fuer den jeweiligen Ort im Landkreis. Wegen 30 bis 50 Euro zuviel die eine solche Wohnung mehr kostet, verweigert das Sozialamt die Anmietung der Wohnung.

Nun bin ich verzweifelt auf Wohnungssuche und das ueber jetzt 2 Monate und ueberall ist das gleich. Es gibt keine Wohnungen die dem Mietspiegel entsprechen. Ich sitze praktisch auf der Strasse in einer Notsituation und das Sozialamt verweigert Wohnraum, obwohl genug zur Verfuegung steht.

Die Wohnbaugesellschaften betonen von sich mit Sozialer Verantwortung an beduerftige Wohnungen zu vergeben, entsprechen aber nicht den generellen Mietspiegel der beduerftigen gezahlt wird, sprich qm zum Beispiel 5,90 Euro.

Was soll man da machen. Mir ist auch indirekt untersagt etweilige Mehrkosten fuer die Miete von der Hilfe zum Lebensunterhalt abzuzweigen.

Ich habe Praktisch die Zusage zum Lebensunterhalt, inkl. Kaution fuer eine Wohnung, aber darf keine Wohnung nehmen. Ich darf nur eine Wohnung annehmen die zuvor vom Sozialamt zugestimmt wurde.

Ich bin verheiratet und wir haben ein Kind und uns stehen 75 qm zu, aber was willste machen wenn es einfach keine Angebote gibt, die dem Sozialamt gerecht werden.

Ganz schlimm diese Gesetze und wie man mit beduerftigen umspringt. Habt Ihr ein Rat fuer uns ?.

Gruss.

Haus, Miete, Mietspiegel, Sozialamt
Muß ich eine 4 Jahre alte Rechnung noch bezahlen?

Vor 4 Wochen verstarb mein Vater.Er war 5 Jahre in einem Pflegeheim.Er war die Ersten Monate in Pflegestufe 1,diese wurde dann aber nach einer erneuten Begutachtung wieder aberkannt. 'Musten Sozialhilfe beantragen, da ja die Rente hinten und vorne nicht langte. Ich war von Anfang an sein Betreuer(einziger Sohn).Wurde gleich einmal vom Sozialamt überprüft, ob ich unterhaltspflichtig bin. Zum Glück traf das nicht zu, da ich doch zu wenig verdiene. Nach der Aberkennung der Pflegestufe bekam ich im August 2006 eine Mahnung vom Pflegeheim(ohne das ich je eine Rechnung vorher bekam)über 446 Euro!!! Habe dort mit dem Sozialamt telefoniert und Ihnen die Mahnung kopiert und eingeworfen. Da ja mein Vater kein Geld mehr hatte und ich nicht Unterhaltspflichtig war. Mir wurde gesagt, das sie die Sache bearbeiten und wenn ich nichts mehr höre, hat es sich erledigt.Habe auch nie mehr was gehört darüber. Jetzt nach dem Tod meines Vaters schickt mir doch das Pflegeheim diese Rechnung. Habe schon die ganze Beerdigungskosten bezahlt und eigentlich sehe ich es überhaupt nicht ein, diese zu bezahlen und bin eigentlich so gut wie Pleite. Meine Frage nun - ist das überhaupt zulässig , das man nach einer Mahnung fast 4 Jahre wartet und nie mehr was fordert und eigentlich darauf wartet bis der Mann stirbt und dann die Rechnung den Hinterbliebenen aufs Auge drückt.

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Rechnung, Erbe, Mahnung, Pflegeheim, Sozialamt, Verjährung

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