Folgender fiktiver Fall: Ein alter Mensch, der eine Tochter hat, die ihn nicht versorgen will und im Ausland wohnt, lebt alleine in einer Wohnung. Der alte Mensch ist finanziell unabhängig, heißt: bezieht keine Grundsicherung, sondern lebt ganz gut von seiner Rente. Er ist pflegebedürftig, hat aber niemals eine Pflegestufe beantragt. Ein Nachbar wird darauf aufmerksam, dass der alte Mensch offensichtlich alleine nicht wirklich zurecht kommt und meldet das der Sozialbehörde. Kann die Sozialbehörde den alten Menschen - obwohl der das nicht will - in ein Altersheim zwangsumziehen?
Kann ein Mensch von einer Behörde gezwungen werden, ins Altersheim zu ziehen?
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Sozialamt
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