Selbstständigkeit als Alg. II Empfänger

Hallo,

ich beziehe seit knapp 2 Jahren Alg. II. Ich habe eine Fortbildung gemacht, die ich selbst finanziert habe.(Ohne wissen des Jobcenters)

In der Branche ist es üblich Selbstständig als Subunternehmer zu arbeiten. Nun sagte mir meine Fallmanagering im Jobcenter, das Selbstständigkeit generell nicht unterstützt wird, da Sie dann nicht mehr für mich zuständig sind. Ausserdem müsste ich das sehr aufwendig genehmigen lassen.

Einer meine zukünftigen Arbeitgeber gab mir den Tipp das ich einfach ein Gewerbe anmelden soll, mich versichern soll ect. (alles was dazu gehört) und dann einfach der Gemeinde / dem Jobcenter mitteile, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe.

Der monatliche Freibetrag soll 152€ betragen, Betriebsausgaben könnte ich einfach direkt abziehen von dem Einkommen.

Wenn ich also zum Beispiel 500€ verdiene, aber 400€ Betriebsausgaben habe für Material o.ä. hätte ich nur 100€ Einkommen das auf mein Alg. II angerechnet werden kann.

Generell möchte ich ganz aus dem Alg. rauskommen, allerdings fängt die Saison erst richtig ab ende März an, und ich muss anfangs natürlich erstmal Kontakte zu potentiellen Auftraggebern knüpfen.

Meine Frage ist nun, ob ich einfach so ein Gewerbe anmelden kann / darf, oder ob ich dann wohlmöglich meinen Anspruch auf Alg. II verliere?

Der offizielle weg geht anders, das weiss ich, aber es würde mir viel Zeit und Mühe ersparen, da ich auf Experten angewiesen bin um Geschäftsprognosen ect. zu erstellen.

Vielen dank schonmal für eure Tipps und Hinweise.

Selbständigkeit, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Subunternehmer
Erfolgsaussichten bei Wüstenrot Bausparkasse als Angestellter oder selbstständiger Finanzberater.?

Hallo. Bin bereits selbstständig für einen Bauträger seit 2009 im Süddeutschem Raum. Allerdings sehen ich in meinen noch jungen Jahren meine Zukunft als nicht gesichert an was das immer wider kehrende, kontinuierlich eingehende Geldbetrifft...

Einmal den Bauherren befriediigt mit einem Hausvertrag ist der Kunde abgearbeitet wird eine einmalige Provision bezahlt und dann kommt der Nächte Kunde ... das Finanzgeschäft wird bei uns weiter gegeben und direkt von der Bank abgearbeitet...gerade das sehen ich als wiederkehrende Einnahme .

Das Finanzberater Geschäft empfinde ich als sichere, Einkommensquelle da ein Kundenbestand übertragen wird, Bausparverträge bereits Jahre gespart werden und diese in eine Immobilienfinanzierung umgewandelt werden und der Kunde nach Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung braucht dadurch sehe ich hier potentielle Einnahmen . Zudem muss man sehen das ich als aktuell Selbstständiger Ausgaben für Büro , Krankenversicherung , USt. Sowie EInkommensteuer habe ... Meine fixen Kosten kann ich dadurch reduzieren mit einer Anstellung als Finanzberater oder selbstständiger Finanzberater ... Der Konzern Bausparkasse bietet einem Büro , Schulungen , Werbung und Bonifikationen ....

Wie seht ihr den Berufszweig , zudem Erfahrungen mit BHW Bausparkasse oder Wüstenrot.. hat jemand bereits dieses Berufsstatus und wie sind die Aufstiegsmöglichkeiten?

Was wird bezahlt als Angestellter Finanzberater ..? Bei Wüstenrot und BHW..

Selbständigkeit, Zukunft, Bank, Ausbildung, Einkommen, Karriere
Pfändung durch Finanzamt - Selbständig - Existenzminimum von 1028 Euro sicher?!?

Hallo, ich bin selbständig - und habe einen großen Auftraggeber - und einige kleine private Kunden.

In geraumer Zeit steht eine Pfändung durchs Finanzamt wg . (Einkommenssteuer) ins Haus - und das Finanzamt wird sicher auf meinen Auftraggeber zugehen. (der auch schon Bescheid weiß, dass da was kommen wird)

Ist mir dann als Selbständige trotzdem das Existenzminimum von 1028,- Euro sicher?

Also muss der Auftraggeber soweit meine Rechnungen bezahlen bis zu dieser Grenze? Ich verdiene selbst nur knapp über 1000 Euro im Monat, weil ich nicht mehr brauche. Habe heute aktuell ein Pfändungschutzkonto eingerichtet - dass dieses Existenzminimum auf einen Konto gesichert werden kann?

Die Frage, die sich mir stellt ist - bin ich als Selbständige in dieser ExistenzminimumGrenze auch berücksichtigt? Denn in allen Foren wird immer nur vom AngstelltenVerhältnis gesprochen - nicht so von der Selbständigkeit. Ich habe sogar gelesen, dass das Finanzamt bei Selbständigen ab dem ersten Cent pfänden kann?!?!?!

Ich kann mir das kaum vorstellen, dass das Finanzamt ALLES holt, ab dem ersten Cent, den ich bei dem Auftraggeber jetzt in Rechnung stelle - und das solange macht, bis die Steuerschulden abgeglichen sind? Dann bleibt mir ja dann gar nix mehr zu "Über"leben - für Miete, Essen, KV etc.??

Danke für Antworten. :-))) freufreu - dringend

Steuern, Selbständigkeit, Finanzamt, Pfändung, sicher
Elterngeld beziehen & selbstständig Arbeiten. Bilanz oder Einnahme-Überschussrechnung?

HAllo,

meine Frage betrifft die Zeit, in der ich Elterngeld bezog aber dennoch Geld verdiente. Selbstständig. Zur endgültigen Berechnung wird ein Nachweis gefordert, der § 4Abs.3 EstG entspricht.

Dies ist doch eine Einnahme Überschussrechnung, (?) Die Voraussetzungen (Umsatz<500 000, Gewinn<50 000,nicht im Handelsregister) passen. Würde ich diese Art der Gewinnermittlung machen, käme ein BETRÄCHTLICHES MINUS raus, womit ich ja kein Einkommen nach der Geburt meines Sohnes gehabt hätte und auch nicht rückzahlen müsste.

Würden wir bilanzieren, hätten wir ein kleines Plus, was bedeutet ich muss Elterngeld zurückzahlen. Aber wenn ich dem Brief der EG Stelle folge leiste, dann wäre doch eine Einnahme Überschussrechnung ok? oder wie?

mein Steuerberater ist diese Woche weg, daher frag ich mal hier das kompetente Netz von Gutefrage.de

Was kann/darf ich denn jetzt machen? Arbeitszeit<30h und weniger als 75% des Einkommens vor Geburt passt auch...

danke

und nochwas zum Ablauf: die Stichtagsbezogene Gewinnermittlung (für den Fall, dass ich die Variante Bilanz nehmen muss) ergibt einen Betrag, den ich dann durch 12 teile um mein monatliches Einkommen nach der Geburt zu berechnen? Und dieses wird wiederum mit dem Einkommen vor Geburt verrechnet, der Betrag wird neu berechnet als Einkommen und am Ende kommt raus, dass ich pro Monat x EG bekam aber nur y hätte bekommen dürfen???

Steuern, Selbständigkeit, Bilanz, BWA, Elterngeld
Selbständigkeit: Import / Export / Wahrenumschlag

Hallo liebe Leute!

Wie mein Fragetitel vielleicht schon vermuten lässt, möchte ich mich selbststädig machen!

Hat jemand evtl eine Idee womit man sich unter Berücksichtigung folgender Punkte selbständig machen kann?

Kritikpunkte: Selbstädige Tätigkeit; Viel Reisen; Verfolge nicht das Ziel Millionär zu werden, möchte aber auch nicht am Hungertuch nagen müssen!

Folgendes wäre eine Idee meinerseits! Jedoch bin ich für jeden sinnvollen Vorschlag offen! Auch wenn er in eine ganz andere Richtung geht!

Was mir vorschwebt ist zunächstmal ein kleines Unternehmen zu gründen. Ich würde Wahren aller Art nach Möglichkeit billig einkaufen und woanders wieder verkaufen! Dabei geht es mir in erster Linie nicht um den Reingewinn (wobei auch der nicht allzu kurz kommen sollte), als viel mehr um den Spaß an der Sache, das Reisen und die Tätigkeit anderen das zu liefern, was sie benötigen!

(Kleines Beispiel für alle die den film Lord of War gesehen haben, mit Nicolas Cage) Eine Art Unternehmen wie seines (in dem Film) stell ich mir vor! Natürlich deutlich kleiner am Anfang und selbstverständlich weder mit Waffen noch illigal!

Sprich ich kaufe zum Beispiel Autoschrott in Deutschland, Russland; Polen, Tschechien etc und verkaufe es auf den Philippinen! Oder ich kaufe schrottreife Autos, lass sie billig herrichten und verkaufe sie nach Afrika oder oder oder. Ich weiß es gibt solche Unternehmer, doch wie gehe ich sowas an? ist es als Privatperson überhaupt möglich die Einfuhr und Umschlagsrechte in den jeweiligen Ländern zu bekommen? Wie sieht es mit Steuern, Zollgebühren und Genehmigungs-Gebühren aus?!

Mir ist natürlich klar das soetwas mit enorm viel Arbeit und Eigeninitiative verbunden ist, jedoch bin ich ein Arbeitstier und scheue keine Mühen!

Ich hoffe, dass hier jemand vllt schon selber Erfahrung auf dem Gebiet hat oder zumindest ein paar gute Ratschläge hat.

Danke schonmal im Vorraus!

Reise, Arbeit, Beruf, Selbständigkeit, Arbeitsrecht, Export, Import, Unternehmen
Freiberufler oder Gewerbeanmeldung?

Hallo!

Ich bin Student und möchte neben dem Studium als Texter/Redakteur, Übersetzer und Korrektor/Lektor arbeiten, bzw. tue es schon. Alles sog. "Freie Berufe", so viel weiß ich. Das Thema Scheinselbstständigkeit habe ich schon ausgeschlossen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als freiberuflich gemeldet und habe eine Steuernummer erhalten. Zwei Auftraggebern habe ich schon Rechnungen geschrieben (in denen die Übersetzungs- und Texttätigkeit hervorgehen) und Honorare bekommen.

Ich habe am Beginn meiner Tätigkeit einen Antrag bei der Künstlersozialkasse gestellt wg. Rentenversicherung. Krankenversichert bin ich gesetzlich als Student. Die KSK hat meinen Antrag jetzt geprüft und will zig Dinge als Nachweis jetzt von mir haben, unter anderem meinen Schriftwechsel mit Auftraggebern und wie ich Kunden akquiriere, was ich sehr seltsam finde.

Dazu kommt, dass ein Auftraggeber, dem ich etwas übersetzt habe, sich weigert, mit der KSK zu kooperieren, weil die angeblich so viel Dinge wissen wollen vom Auftraggeber, was Geld (Steuerberater) und Zeit kostet. Er hat mir empfohlen, vom Antrag zurückzutreten und mir eine Gewerbeanmeldung als "Werbeagentur" zu besorgen.

Meine Fragen zu der Angelegenheit:

1.) Sind die beschriebenen Tätigkeiten mit einer Anmeldung als Werbeagentur abgedeckt oder bekomme ich da Probleme, weil ich die sog. "Katalogberufe" der Freien Berufe ausführe? Soll ich evtl. andere Tätigkeiten angeben, damit ich eine "Werbeagentur" sein kann?

2.) Geht die KSK solche Dinge an wie Schriftwechsel und Kunden-Akquise? Muss ich darauf eingehen?

3.) Habe ich steuerliche / finanzielle Vor- oder Nachteile als Gewerbetreibender? Muss ich in die IHK?

4.) Falls ich doch in die KSK muss bzw. darf: Muss ich alle Nachweise, die die KSK haben will und die sie in dem Schreiben aufführen, erbringen, oder reichen ein/zwei Nachweise?

5.) Gibt es für mich als Student in solchen Fragen eine weitere (kostenlose) Beratungsmöglichkeit? (Evtl. Rechtsberatung, meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung? An der Uni habe ich jetzt nichts gefunden...)

Noch als Background: Ich möchte auch nach meinem Sprach- und Literaturwissenschaftsstudium in einem der Freien Berufe arbeiten (Texter, Lektor), vielleicht auch freiberuflich. Soll ich das mit in die Entscheidung einbeziehen und gleich in der KSK bleiben? Hat das Vorteile für mich?

Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus!

Christoph

Steuern, Selbständigkeit, Übersetzer, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, IHK, Korrektur, KSK, Künstlersozialkasse, Lektor, Texter, Werbeagentur
Discothek eröffnen

Gute tag ich habe vor eine discothek in mülheim an der ruhr zu eröffnen. Der Laden ist mit theke licht anlage und sound system ausgestattet. ich habe mal was vorbereitet könnt ja mal gucken ob ich was ausgaben technisch vergessen habe

  1. langfristige Investitionen Grundstück / Gebäude

Bau- bzw. Umbaumaßnahmen: 25.000

Maschinen, Geräte: 2.000

Einrichtungen / Büroausstattungen:500

Firmenfahrzeuge:0,00

einmalige Patent-, Lizenz- oder Franchisegebühr

Gesamt EUR:27,500 2. mittel- und kurzfristige Investitionen Material- und Warenlager:15.000

Reserve für Unvorhergesehenes in der Anlaufphase:5000

Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe

Kosten für übernommenes Warenlager

Gesamt EUR 20.000

  1. Betriebsmittel (Reserve für besondere Belastung in der Anlaufphase) Gesamt EUR

  2. Gründungskosten

Anmeldung / Genehmigungen:

Eintrag ins Handelsregister:

Notar: Beratung:

Gewerbeanmeldung :150

Aus- und Fortbildungskosten:

Kautionen:8.000

Makler Provision:9.600

Gesamt EUR:17.750 Gesamter Kapitalbedarf EUR 65.000

Geplanter Monatlicher Umsatz

Einnahmen durch Eintritskarten:500x5=2500 2500x8=20000euro im Monat

Einnahmen durch Verzehr: 500x30=15.000 15.000x8=120.000

Monatliche Einnahme: 135.000 Bei einer Besucher zahl von 500 Gästen

Ausgaben MONATLICH

Miete:5230

Strom/Heizung:10.000

Gehalt

Servive Personal:6.000

5 security Mitarbeiter:4.000

Dj: 4.000

Getränke lieferant: 40.000

KV:250

steuerberater: 300

instandhaltungs gebühr: 500

gema gebühr:575,30

Ausgaben=70.855,30

Einnahmen=135,000

Gewinn =64144,70 -Finanzamt 20% =12828

Gewinn= 51316,70

Bitte nur antworten von leuten die sich damit auskennen

Selbständigkeit
1. Einladung vom jobcenter

hallo, was mich (selbstständig seit 2010) beschäftigt ist, dass mein lebendsgefährte (seit 2005 selbstständig mit einem laden) einen brief vom jobcenter bekam, worin u. a. steht:

frau b...... möchte mit ihnen über bewerberangebot bzw. ihre berufliche situation sprechen. bitte führen sie schriftlich aus, wie sie eine beendigung der hilfebedürftigkeit immerhalb eines jahrens herbeiführen wollen und bringen sie diese stellungnahme zum termin mit. bringen sie zusätzlich bitte eine einnahmen-überschuss-rechnung für die nächsten 12 monate mit. ...

ich hatte damals harz4 beantragt, da ich zufrieden bin, dass das amt meine krankenversicherung zahlt. ich muss alle halbe jahre die eks für 6 monate im vorraus ausfüllen. nun sind unsere umsätze seit dez. 2010 drastisch gesunken und das habe ich dem eks angeglichen. und nun muss mein lebensgefährte zum jobcenter. er hat doch aber nicht die unterstützung beantragt, sondern ich. es ist nicht leicht, das ageschäft aufrecht zu halten, wenn man nur steine in den weg gelegt bekommt, zumal die kaufkraft nicht nur bei UNSEREN kunden nachgelassen hat. ich weiß nicht, was das soll. was wollen die? wir haben uns selbstständig gemacht, damit wir niemandem unterlegen sind (außer dem staat, das reicht doch wohl) und unser hobby zum beruf machen können. ob mit oder ohne geld. ich find es nur so ungerecht, dass man sich den hintern aufreißt und dann wird man behandelt, wie ein schmarotzer. was erwartet meinen lebensgefährten, wenn er da auftaucht und eine unwissende person über ihn richtet. ich bekomme panik bei solchen briefen. vor allem fand ich die drohung, sollte er nicht erscheinen, so wird die unterstützung um 10% gekürzt. was machen wir, wenn diese eine person bestimmt, dass wir den laden aufgeben müssen? was soll das? es ist ja noch nicht einmal viel, was wir vom amt bekommen. die bezahlen unsere private miete und meine krankenkasse. mehr wollen wir doch nicht. muss ich mir jetzt gedanken machen, dass wir in ungnade fallen? vlt. kann mir ja jmd. von euch meine panik nehmen. ich danke euch schon mal im vorraus ... grüße

Selbständigkeit, Hartz IV, Jobcenter

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