Betriebliches Sterbegeld - gehört es zur Erbmasse oder nicht?

Mein Vater ist völlig unerwartet gestorben. Sein Arbeitgeber ( Bistum Münster ) stellt ein sogenanntes Sterbegeld bereit. Dies wird nach § 23,3 TVöD ausgezahlt. Mein Bruder hat sich nach dem Tod des Vaters das Geld auszahlen lassen um die Beerdigung zu sichern. Hierzu muss gesagt werden: Mein Vater hat ein Testament verfasst, nachdem seine Lebensgefährtin Alleinerbin ist.Das Bistum Münster hat meinen Bruder nach der Steuerkarte gefragt, der hat seine Karte dann abgegeben und das Geld erhalten. Wir sind alle erstmal nach dem Tod neben der Spur gelaufen und haben brav die Kosten selbst übernommen. Die Erbin selbst hat nichts bezahlt.Die Beerdigungskosten belaufen sich auf 7200,-€. Jetzt habe ich überlegt, ob diese Kosten überhaupt von uns getragen werden müssen, da wir ja keine Erben sind.

Die Hauptfrage ist: Gehört das Sterbegeld in die Erbmasse oder nicht? Wenn nicht, müssten wir das Geld von der Erbin einfordern, die stellt sich aber quer, der Anwalt von Ihr, mit dem ich gerade telefonierte tut so, als kenne er diese Sterbegeldreglung gar nicht. Dabei ist er Notar und Fachanwalt für Erbrecht. Bei jeder Erbfrage ( auch nach Pflichtteilen ) wird von der Gegenseite immer auf Zeit gespielt, hier denke ich auch. Daher möchte ich etwas Druck ausüben, muss natürlich wissen, ob uns die Rückerstattung der Beerdigungskosten zusteht und das Sterbegeld wirklich nur uns Kindern gehört.

Erbrecht, Sterbegeld, Erbmasse
Sozialleistungen beim Amt beantragen nach Trennung, Mann zahlt kein Unterhalt

Hallo,

eine Freundin von uns hat sich vor einigen Monaten von ihrem gewalttätigen Mann getrennt, zum Glück.

Der Mann muss eigentlich Unterhalt an unsere Freundin zahlen, der verweigert allerdings die Zahlungen. Da keine Gütertrennung vereinbart wurde, sind alte fällige Rechnungen wie Strom etc. sogar auf unsere Freundin übergegangen, der Mann hat sie nicht bezahlt. Die Stadtwerke sind jetzt an unsere Freundin getreten.

Das übelste ist aber, dass wir sie zum Amt geschickt haben, wohlwollend, dass ihr dort finanziell unter die Arme gegriffen wird. Das einzige, was man für sie getan hat, war ein Lebensmittelgutschein auszustellen.

Miete, Strom, Wasser, Lebensmittel ( Telefon und alles lass ich jetzt mal weg ) müssen bezahlt werden. Da der Mann den Unterhalt nicht bezahlt und unsere Freundin zwar auf Arbeitssuche ist, allerdings noch nichts gefunden hat bzw. angenommen hat, steht sie jetzt vor der schwierigen Situation, kein Geld zu haben.

Da sie sich aber auch nicht aus fremden finanziellen Quellen ( sprich uns Freunden ) helfen lassen will, suchen wir jetzt nach einer Möglichkeit, das Amt zu "zwingen", sie aufzunehmen.

Was muss unsere Freundin beim Amt sagen, was für Anträge braucht sie und wer und was kann ihr in dieser Situation helfen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arge, Arbeitsagentur oder wie immer das heisst hier nicht helfen können?

Unterhalt, Arbeitsagentur
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