Nebenberufliche Selbstständigkeit mit HarztIV/ALGII ausbauen?

Hallo, ich bin mittlerweile seit knapp 2 Jahren nebenberuflich selbstständig und merke wie ich jetzt in eine Art Teufelskreis gerate, bei dem ich nicht genau weis, wie ich am Besten raus komme. Heute bin ich das erste Mal auf das Thema HartzIV bei Selbstständigkeit gestoßen und frage mich, inwieweit das hilfreich sein kann in meiner Lage?

Ich arbeite aktuell im Hauptberuf 30 h/Woche und mit meiner Selbstständigkeit ca. 15 h/Woche (schwankend je nach Auftragslage), wobei da Fahrtzeiten zu Kundenterminen, Warenbeschaffung usw. .nicht mit rein gerechnet sind! (würde man alles von beiden Tätigkeiten zusammenrechnen, käme man auf ca. 50-60 h/Woche) Für Freizeit und Privatleben bleibt da keine Zeit bzw. wenn ich mal ein Wochenende lang was unternehmen will, muss ich eigentlich vorher "Nachtschichten" schieben, damit ich ohne schlechtem Gewissen "faulenzen" kann. Eine Stundenreduzierung auf 25 h/Woche ist in meinem aktuellem Hauptjob unmöglich und ich bin mir auch nicht sicher, ob das ausreicht! Dann würde noch hinzukommen, dass ich evtl. für Krankenkasse privat aufkommen muss usw. - also noch mehr Ausgaben!

Ich bin eigentlich gerade in einer Phase, wo die Auftragslage gut ist für die aktuellen Umstände. Der richtige Zeitpunkt um meine Selbständigkeit weiter auszubauen um davon auch evtl. irgendwann leben zu können ist eigentlich JETZT - aber dafür bräuchte ich mehr zeit die ich NICHT habe und auch nicht weiß woher nehmen!

Meine Fix-Ausgaben im Monat betragen ca. 860 EUR, was neben Miete, Strom, Telefon auch die Kreditabzahlung vom Meisterbafög beinhaltet. Und da habe ich noch nichts gegessen... Wieviel kann das ALGII davon abdecken?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Liebe Grüße

Selbständigkeit, ALG II, Hartz IV, Nebenverdienst
Ich habe ein Gewerbe zum 01.11. abgemeldet. Kann ich zum 01.12. ein anderes Gewerbe anmelden, das als Kleingewerbe ohne USt-Verpflichtung vorgesehen ist?

Ich habe 10 Jahre lang eine Internet-Werbeagentur betrieben, doch in diesem Jahr gingen die Erträge zurück. Das hat teils mit der Entwicklung es Online-Werbemarktes zu tun, teils hat es gesundheitliche Gründe.

Da ich um den Erhalt meines Kleinunternehmens gekämpft habe (vor allem wegen Unterhaltsverpflichtung für 4 Kinder), entstanden Schulden und insbesondere Steuerrückstände, auch Umsatzsteuer.

Ich hatte im Oktober kurz eine Anstellung in einem Bildungsunternehmen, die aber in der Probezeit einvernehmlich beendet wurde, da sich Randbedingungen (es ging um Schulungen für Asylsuchende) kurzfristig geändert haben.

Ich habe mein Gewerbe im November, rückwirkend zum 01.11., abgemeldet. Nicht nur, weil ich optimistisch wegen der neuen Stelle war, die mit Provisionen recht gut bezahlt gewesen wäre. Sondern auch, weil ich einem vom Finanzamt angedrohten Verfahrung zur Gewerbeuntersagung zuvorkommen wollte.

Damit stehe ich nun zunächst als Privatmann ohne Arbeit und ohne Gewerbe vor dem Problem, die Rückstände zu erledigen.

Eine effektive Lösung, die ich sehe, wäre die Wiederaufnahme des Gewerbes. Denn ich habe ja einen langjährigen Kundenstamm und kann durch fleißige Akquise zum Jahresende mehr Geld hereinholen als mit jedem Job - auch wenn die Arbeit als Werbeagentur aus o.a. Gründen keine Dauerperspektive wäre.

Ich würde auch die neue Tätigkeit anders definieren: von der Werbeagentur mit Betrieb von zwei Portalen hin zu einer Beratungstätigkeit, in der ich mein sehr umfangreiches Wissen zur Online-Medienarbeit einsetze. Gleichzeitig würde ich mich um eine Anstellung bemühen, dies auch wieder im Bereich Beratung und Bildung. Das neue Gewerbe wäre damit ein USt.-befreites Kleingewerbe, da ich davon ausgehe, in einigen Monaten eine Anstellung zu finden und das Gewerbe würde unter der Freigrenze bleiben.

Jetzt ist nur die Frage, ob ich damit durchkomme. Denn dieses Jahr habe ich natürlich mehr als 17000 eingenommen. Das Finanzamt könnte also sagen: halt, hier wird nur der Name gewechselt. Im günstigsten Fall müsste ich dann auf die Umsätze USt. nachzahlen.

Im Fall, dass diese Idee mit dem USt-befreiten Kleingewerbe nichts bringt, könnte ich auch mein altes Gewerbe einfach wieder anmelden. Ich war bei der Schuldnerberatung und dort erfuhr ich, dass ich das Gewerbe nicht hätte abmelden sollen, weil Gewerbeuntersagungen nicht so leicht durchkämen. Ärger mit dem Finanzamt würde ich wahrscheinlich bekommen, weil die darin einen naiven Versuch sehen würden, durch Ab- und wieder Anmelden des Gewerbes die Untersagung zu verhindern. Sie würden dann wohl sofort die Untersagung betreiben.

Was ist also besser: * altes Gewerbe einfach wieder anmelden und mal abwarten, ob das Finanzamt eine Gewerbeuntersagung betreibt * Kleingewerbe anmelden, so wie es auch dem Plan entspricht, wieder Arbeit zu finden

Selbständigkeit, Freiberufler, Gewerbe, Umsatzsteuer
Wie viel Startkapital benötigt man in der Gastronomie, wenn man klein anfangen will?

Hallo, ich habe ein bestimmte frage an euch, und zwar mach ich mir schon lange darüber Gedanken über die Selbständigkeit mit dem was mir am herzen liegt. Ich fühle mich jetzt mehr als bereit um dieser weg zu gehen. ich habe mir viele Infos über dem schritt ausgelernt doch ich möchte es auch mal von euch wissen wie es bei euch zustande kommt.

Ich möchte eine kleine Feinkost Gastronomie gründen mit meinen Spezialitäten. Dazu benötige ich natürlich ein laden mit Wasserleitung, wc u.s.w. dies kann in ein größe von 40 bis 60 Quadratmetern sein... ich benötige für den aufbau "Renovierung, dekoration (ich werde es mir alles selber handwerklich bauen erstellen was renovieren und dekoration angeht zu 80%), bis zu ca. 15 gäste stühle und tische, Thecke, Topf, Friteuse, eventuell Kaffeemaschine für To Go werde ich anbieten, Löffel, Gabel, Teller solche Sachen, Deko Lampen, (Herd & Ofen & Spülmaschine sind vorhanden), was für Kapital schätzt ihr für solche Sachen ganz am Anfang? Apropos - ich muss für die Einrichtung noch eines sagen das ich die Theke , Stühle, Tische alles gebraucht in kleinanzeigen oder in Stadt aufbaugilde besorgen werde! ich richte die Laden so ein dass es Classich aber in moderner Art aussieht, dass es ein warme Wohlfühligkeit ergibt, was auch immer ist das mein sache dazu also meinung vermeiden :-) Mir ist es wichtig an der sache was in dem hinsicht die Startkapital eure meinung nach wäre, kleine laden mit günstige einrichtung! Ich habe schon was im kopf aber es wäre auch gut wenn ich die vorstellung von dem umgebung wissen darf :-)

Also was würde eure meinung nach ein Startkapital für ein Gastronomie (40-60 quadratmeter) mit 2hand einrichtung sein? ach ja zählt die miete nicht mit! das lassen wir weg nur das was ich aufgezählt habe, bitte nur hilfreiche antworten über dem sinn des frages nicht mehr nicht weniger danke im vorraus und sorry für die rechtschreibfehler.

Liebe grüße Stn.

Selbständigkeit, selbstständig, Gastronomie, Kapital
Hilfe! Ich möchte endlich Faires Geld etwa 2000€ (Gewinn) verdienen. Selbständig oder ähnliches?

Womit kann man heutzutage als Selbständiger mehr als 2000€ (Gewinn) verdienen?

Ich muss meine Familie ernähren und kann dies mit meinen 1200 € Gehalt nicht mehr. Es ist alles teurer geworden und wird auch immer teurer (Miete, Strom, Heizung, usw.) Um auszukommen müsste ich etwa 2000 € Monatlich verdienen.

Ich sehe im Moment keinen anderen Ausweg als die Selbständigkeit. Ich würde auch 8-10 Stunden Täglich dafür arbeiten.

Aber wie kann ich mit einer Selbständige (Seriöse) Tätigkeit mindestens 2000 € (Gewinn) verdienen.

Meine Qualifikationen: Habe Kaufmann angelernt, Umschulung als Webdesigner und Mediengestalter gemacht, (Auch da keinen Job bekommen) und bin momentan, Fachverkäufer im Bereich PC/Multimedia und Drucker/Druckerpatronen.

Als Selbständige Tätigkeit, könnte ich mir auch etwas Mobiles (Lieferdienst oder ähnliches) oder etwas Online (Onlineshop oder ähnliches) vorstellen.

Ich MUSS etwas Selbständiges machen, weil ich nirgends 2000 € Lohn bekomme, aber diese DRINGEND monatlich brauche.

Noch was, Ich bekäme etwa 4000 € Startkapital (Privatkredit bei Freunden und Familie) Und hätte keine Angestellten. also eine Art EINMANN Firma ;-)

Möchte auf keinen Fall mehr von der ARGE abhängig sein, da man dort (selbst Erfahrung gemacht) wie Dreck behandelt wird.

Bitte helft mir! es ist sehr dringend!

Gruß, Andre

Finanzen, Geld verdienen, Selbständigkeit, Familie, Geld
Kann ich Gewerbe nachträglich anmelden/ummelden?

Hallo Community,

vorab zur Info > ich betreibe einen Onlineshop. Bin Ende April umgezogen und habe am 15.04.2015 mein Gewerbe abgemeldet, da mir gesagt wurde ich müsse einfach neu anmelden einen Ummeldeschein gäbe es nicht mehr. Nun folgende Situation: Habe zu diesen Zeitpunkt meine Website vom Netz genommen allerdings kahmen da die Domain am Anfang noch versteckt erreichbar waren noch 3 Bestellungen rein, welche ich ausgeliefert hatte (ca. 2 Wochen nach Abmeldung), mir wurde gesagt zurückwirkende Anmeldung möglich. Bist zum aktuellen Datum habe ich mich noch nicht angemeldet da ich bis jetzt den Shop Stück für Stück optimiert habe (mache das ganze nur nebenberuflich) und die Seite auch für Besucher so eingestellt habe das keine Bestellungen mehr ausgeführt werden können. Leider vergaß ich die 3 Bestellungen und mir fiel das ganze erst nun beim durschauen meiner Buchführung wieder auf.

Möchte mich nun gerne wieder anmelden. Folgende Fragen vorab:

  1. Ist es noch möglich mich rückwirkend zum 15.04.15 wieder anzumelden (Gewerbe lief davor 3 Jahre)?
  2. Habe gehört die meisten machen das ganze kostenlos max. 3 Monate? Welche Geldbuße würde mich schlechtenfalls treffen?
  3. Wie würdet Ihr in meiner Lage am besten vorgehen?

Mir ist durchaus bewusst dass es meine eigene Schuld ist, nur habe ich doch Bedenken eine arg hohe Geldbuße zu bekommen!

online, Selbständigkeit, Online-Shop, selbstständig, Recht, Zahlen, Freiberufler, Gewerbe
Wer hat Erfahrungen mit dem Partnerprogramm z.B. bei Rewe?

hallo,

ich bin 24 jahre alt, habe abitur und mache gerade das 3. ausbildungsjahr zur einzelhandelskauffrau bei netto marken-discount. ich interessiere mich sehr für das rewe partnerproramm und habe mir bereits die broschüre heruntergeladen und durchgelesen. dennoch sind noch einige fragen offen. ich hoffe, sie können mir hier beantwortet werden.

1.) in den vorraussetzungen um das partnerprogramm machen zu können steht:

-Betriebswirtschaftliches Studium oder -Leitende Funktion im Markt oder -Berufsausbildung im Lebensmitteleinzelhandel

für mich trifft die 3. voraussetzung zu, da ich im sommer 2016 meine ausbildung zur einzelhandelskauffrau beende.

nun zur frage:

gibt es einen unterschied mit welcher der 3 voraussetzungen ich am partnerprogramm teilnehmen möchte? dauert es also länger bis ich partnerkauffrau bin, da ich eine ausbildung und kein bwl studium absolviert habe?

2.) wie lange dauert es, bis man partner wird? so wie ich das verstanden habe, wird man da ausgebildet. man ist vorher assistent, dann marktmanager und dann erst partner kauffrau? ist das richtig?

3.) wie ist das mit dem eigenkapital? ich habe leider nichts über das eigenkapital gelesen, das vorhanden sein muss oder sonstige anfangskosten. oder gibt es die möglichkeit, mit einem kredit zu starten?

4.) habt ihr selbst bereits erfahrungen als partekauffrau /-mann?

bei interesse und zeit bezüglich eines ausführlichen austausches, freue ich mich über den austausch der kontaktdaten. (e-mail, facebook, etc.)

hoffe auf baldige antwort und bedanke mich dafür im voraus.

liebe grüße, j.k.

Selbständigkeit, Ausbildung, Kauffrau, Kaufmann, Partner, Rewe
Wer kann mir beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei einem Gewerbe als Einzelunternehmer, insbesondere bei Fragen zu den voraussichtl. Einkünften helfen?

Liebes Forum, für die Anmeldung eines Gewerbes muss ja der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden dazu sind bei mir ein paar Fragen offen?

Unter Punkt 3 "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer)" werden Angaben zum voraussichtlichen Einkommen für den Einzelunternehmer und den Ehepartner abgefragt. Dabei sind auch Angaben zu den Einkünften aus "nichtselbständiger Arbeit" zu machen.

Nun frage ich mich, wie diese Angaben zur Berechnung möglicher Vorauszahlungen herangezogen werden, denn

  • ein großer Teil der Einkommenssteuer der nichtselbständigen Arbeit wird ja bereits als Quellensteuer in Form der Lohnsteuer abgeführt.
  • als Einzelunternehmer bin ich unsicher, ob ich Angaben zum Verdienst meinem Ehepartners machen muss, oder ob das Finanzamt nur neugierig ist

Konkret wären die Fragen:

  • Muss ich Angaben zu den Einkünften meines Ehepartners machen?
  • Richtet sich die Höhe der Vorauszahlungen nur nach den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit, d.h. der Lohn aus der Anstellung wird nicht doppelt gewertet und der Ausgleich erfolgt erst mit dem Steuerbescheid?

Es wäre toll, wenn jemand dazu Infos hätte. Aus der Ausfüllhilfe werde ich für diese Punkte nicht schlau.

Steuern, Selbständigkeit, Gewerbe

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