Selbständig im Möbelbau

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Grundsätzöich nein !!! Im Schreinerhandwerk (= Tischlerhandwerk) kannst Du als Geselle einen Montagebetrieb anmelden. D.h. Du darfst Türen, Haustüren, manche Bodenbeläge oder gar fenster montieren aber nicht herstellen. Müssen diese Elemente angepasst oder gar abgeändert werden ist dies auch noch zulässig.- Für den Möbelbau (Einzel- und Serienfertigung) ist in Deutschland mindestens ein Meisterbrief erforderlich. Wenn Du kein meister bist, kannst Du ja einen einstellen und der Betrieb wird in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer als A-Betrieb (= Meisterbetrieb) eingetragen. Es geht heute aber nicht mehr, dass der Meister nicht bei Dir voll beschäftigt ist. Der besagte meister muss im Betrieb mitarbeiten, keine Lizenzschummeleien. Alternativ kanns Du ja den Meister machen, hast dann auch genügend Know How, damit Du Dich draußen mit den Gesetzen des Alltages, Normen, VOB, BGB, Mitarbeiterführung, Ausbildung, Ausschreibungen, Landesbauordnung, Steuer, Abgaben, Versicherungen Berufsgenossenschaft, Innung usw. auskennst. Stell Dir mal vor, dass jeder Geselle einen Betrieb aufmacht !!! Funktioniert nicht so einfach, da heute das Geld bildlich gesprochen im Büro verdient wird. D.h. gute Kalkulationen, Deckungsbeitragsrechnung, Standortanalyse, Werbung. Zeitmanagement usw. Habe diesen Schritt vor 16 Jahren allerdings mit dem Meistertitel gewagt und hat auch geklappt, aber weil ich im Vorfeld alles durchgerechnet habe.

Falls noch Fragen aufkommen, kannst Du Dich ja nochmals melden.

Gruß Schlick Schreinermeister, Betr.-wirt des Handwerks, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger


siggibert 
Beitragsersteller
 31.10.2011, 00:24

Aber ich möchte mich ja ausschliesslich auf die fertigung von Möbeln spezialisieren.

Gibts es da keinerlei ausnahme???

Würde es nicht gehen wenn ich mich z.B. erst Selbständig mach und ich innerhalb einer bestimmten Frist den Meister mache????

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Du hast zwei Möglichkeiten, um sichere Antwort zu bekommen:

  1. Frag bei der Handwerkskammer nach, wegen Meisterzwang bzw. "Altgesellenregelung"

  2. Google nach der Handwerksordung und lies da in Anlage A (zulassungspflichtige) bzw. Anlage B (zulassungsfreie Berufe) nach - das würde ich jetzt auch machen, aber lesen kannst ja selber :-)

Viel Erfolg


siggibert 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 22:59

Unter die altgesellenregelung falle ich leider nicht und Tischler gehört zur anlage "a" aber wenn ich mich spezialisiere wie sieth es dann aus????

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mach das lieber nicht.


siggibert 
Beitragsersteller
 27.10.2011, 22:42

Okay und warum nicht !?

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