Hallo zusammen,
nach meiner Ausbildung möchte ich gerne meinen beruflichen Werdegang bei der Justiz fortführen und als Justizwachtmeister tätig sein. Wie man ja weiß, ist Polizei = Ländersache. Bei der Justiz scheint es ja ebenfalls so zu sein. Es geht um das Tragen einer Schusswaffe. In Hessen z.B gab es ein klares NEIN zur Schusswaffe. In Bayern sind Justizwachtmeister mit einer Schusswaffe ausgestattet. Auf der Seite der Justiz NRW steht bspw.
"Im Justizwachtmeister Lehrgang lernen die Beamtinnen und Beamten die Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz im Rahmen des Sicherheitskonzepts Nordrhein-Westfalen,u. a.
"Bestimmungen betreffend den Einsatz von Schuss- und Schlagwaffen,"
Nun habe ich mich bei der Justizkarriere-Seite auf Instagram gemeldet und eine Dame der Personalgewinnung äußerte sich wie folgt.
"Wachtmeister tragen keine Waffen und werden auch nicht ausgebildet. Waffenkunde ist aber natürlich ein Thema"
Ja was denn nun? Tragen Justizwachtmeister nun in NRW Waffen oder nicht? Damit ist nicht der EKA oder das RSG gemeint.
Und zum anderen die Fragen...
Wenn ich als Justizwachtmeister tätig bin, kann ich doch eigentlich nicht in einer JVA eingesetzt werden oder? da dafür ja die Justizvollzugsbeamten zuständig sind.
Würdet ihr grundsätzlich Schusswaffen in einem Gericht empfehlen Ja/Nein mit Begründung bitte.
Ich freue mich über mögliche Erfahrungen/Kenntnisse eurerseits und bedanke mich herzlich.
Alles gute und bleibt gesund!