Wer darf in Deutschland eine Waffe tragen?
Ich beschäftige mich gerade mit der Frage, welche Personen in Deutschland eine Waffe tragen, also schussbereit mit sich führen dürfen.
- natürlich Polizisten während ihrer Dienstzeit
- Sicherheitsmitarbeiter bei Geldtransporten
- Privatpersonen, die einer Gefährung unterliegen (sehr selten)
- Sicherheitsmitarbeiter allgemein?
- Jäger?
Soweit ich weiß dürfen Polizisten (zumindest normale Streifenbeamte) ihre Waffe nur während der Dienstzeit mit sich führen.
Sicherheitsmitarbeiter bei Geldtransporten dürfen eine Waffe tragen, da gab es mal eine Reportage, damals mussten die dafür nur eine Schulung dafür machen. Ich weiß nicht, ob es immer noch so einfach ist?
Dass Privatpersonen, deren Leben gefährdet ist, auf Antrag hin eine Waffe schussbereit mit sich führen dürfen, habe ich im Netz gelesen. Soll allerdings so gut wie nie (mit wenigen Ausnahmen) bewilligt werden.
In einer anderen Reportage hatten Sicherheitsmitarbeiter von Michael Kuhr (ich glaube er auch) eine Schusswaffe dabei, gibt es da irgend eine Lizenz oder wie ist das geregelt?
Dürfen Jäger eine Waffe außerhalb des Waldes schussbereit mit sich führen?
Vielleicht habe ich noch einen Personenkreis vergessen? Freue mich über Hinweise.
Meine Fragen beziehen sich auf echte Schusswaffen (nicht den kleinen Waffenschein), die in Deutschland legal erworben und registriert sind.
8 Antworten
Jäger müssen auf dem Weg zum und vom Revier die Waffe entladen und verschlossen transportieren. Schussbereit und in Griffweite darf sie keinesfalls sein.
Alles andere zieht eine Anzeige nach sich. Schlimmstenfalls auch das Verbot, eine Waffe zu führen.
In meiner Umgebung gab es einen Vorfall, bei dem ein Jäger eine Strafe dafür kassiert hat, dass er mit der Waffe auf dem Beifahrersitz gefahren ist. Ich kann mich leider nicht erinnern, ob sie geladen war.
Ich sehe hier aber keinen Jäger offen damit rumfahren. Ich sehe viele, oft, aber niemals offen eine Waffe.
Ich hatte mal eine Begegnung mit einem offensichtlich angetrunken Jäger. Hand an der Waffe und auf Konfrontation aus. Ich wollte nur einen Ballon rückholen, was mir die Berechtigungen zur Befahrung von Wegen per se ermöglicht. Ich habe beschwichtigt und mich nicht auf eine Diskussion eingelassen, aber wohl war mir dabei nicht.
Ich kenne mehrheitlich korrekte Jäger, Jagd und tote Tiere, habe aber leider auch Typen, denen die Waffe entzogen gehört, schon erlebt.
Das mit dem "einfach auf den Rücksitz legen" passt schon so.
Du kennst den Unterschied zwischen "fuhren" und "trasnsportieren"
Der Jäger darf "nicht schussbereit im Zusammenhang mit der Jagd ( das ist die Anfahrt und Rückfahrt) folgendes:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html
(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen
Oder auch:
https://www.jagderleben.de/praxis/kein-risiko-eingehen
Da wird gut erklart, dass sie auf dem Weg ins Revier auf dem Rücksitz liegen darf aber bei Fahrt zum Büchsenmacher " trabsportiert" werden muss, also in einem abgeschlossenen Behältnis.
Ich hatte damals nicht den Mut, die Polizei zu rufen.
Wie schon gesagt, kenne ich hier nur Menschen, die sich korrekt verhalten.
Zunächst einmal gibt es noch mehr als nur schusswaffen auch messer gelten unter Bestimmten vorraussetzungen als waffe obwohl man diese allein durch den Waffenschein, der ja nur für Schusswaffen gilt nicht miteinender vergleichen kann.
Dann ist es in Deutschland viel schwieriger einen Waffenschein zu erlangen als es "einfach" im Gesetzestext steht. Also falls du darauf hinaus willst mach dir keine Hoffnungen.
Dann gelten auch für Jäger strenge Vorschriften kannst du dir selber durchlesen weil ich keinen bock hab das jz zusammenzufassen https://www.jaegerwaffen.de/Waffenrecht-fuer-Jaeger.html
Und sonst fällt mir nur noch Sicherheitspersonal ein welches aber nicht für den staat arbeitet
hier auch zum lesen https://www.sueddeutsche.de/panorama/waffenbesitz-wer-darf-sich-in-deutschland-bewaffnen-1.3213596
Um eine Waffe schussbereit führen zu dürfen, muss man Inhaber eines Waffenscheines sein, oder Dienstwaffenträger.
Waffenscheine bekommt fast Niemand, der, bzw. dessen Arbeitgeber, nicht ein berufliches Bedürfnis nachweist.
Jäger haben keinen Waffenschein, sie dürfen also keine geladenen Waffen führen. Auch nicht im Wald. Die Waffe ist auf dem Hochsitz zu laden und ggf. wieder zu entladen. Wird ein Wild verfolgt und es ist ein Fangschuss nötig, dann wird die Waffe dann geladen und ggf. wieder entladen. Wird der Jäger bei einem anderen Vorgehen erwischt, war es das mit der Jägerei.
Auch Dienstwaffenträger haben je nach Bundesland bzw. Behörde ihre Vorgaben. Meist gehört zur Uniform auch die Waffe, und wenn eine Waffe getragen wird, ist sie schussbereit zu tragen.
Jäger haben keinen Waffenschein, sie dürfen also keine geladenen Waffen führen. Auch nicht im Wald.
Das ist falsch. Die Kurzwaffe führt der Jäger geladen und feuerbereit zum Selbstschutz. Es wäre sinnbefreit, die Pistole oder den Revolver erst zu laden, wenn der Notfall eintritt.
Naja, ich kenn es aus den Vorbereitungsunterlagen zur Jägerprüfung nur so, dass die Kurzwaffe dazu dient, verwundetes Wild zu erlösen. Und sofern er sich nicht auf die Suche nach verwundetem Wild begibt, gibt es keinen Grund die Waffe zu laden.
Vor was muss sich der Jäger im Wald den schützen?
Egal, ich muss das nicht diskutieren. Und die Teilnahme an der Jungjägerausbildung ist auch keine Expertise. Ich war selbst Ausbilder im Bereich Waffen- und Schießausbildung, Waffenrecht bei der Jungjägerausbildung in Hannover bei Frankonia.
Der Selbstschutz besteht darin, dass man auch verhindern können muss, dass sich Unbefugte der Jagdwaffen bemächtigen. Ich kenne keinen deutschen Jäger, der auf seine geladene Kurzwaffe auf der Jagd verzichtet. Und ich kenne die Jagden in Österreich und Ungarn, wo man bemängelt, dass es da nicht erlaubt ist.
Polizisten (außer in Berlin) auch privat.
Privatleute mit Waffenschein (nicht zu Verwechseln mit der WBK)
Sicherheitsdienstmitarbeiter haben keinen persönlichen Waffenschein, der ist an die Fa gebunden.
Private Personenschützer nur bei entsprechendem Auftrag
Jäger auf dem Weg zum/vom und im Jagdrevier
Auch interessant:
Nein, nicht verschlossen, nur nicht geladen!
Also Kurzwaffe ins Holster, Magazin in die Jackentasche und beim betreten des Reviers nach dem aussteigen Magazin rein und durchladen.
Langwaffe einfach so ins Auto, darf nur nicht geladen oder unterladen sein!
Das mit dem "verschlossen" betrifft die Sportschützen!