Schießen auf eigenem Grundstück?
Achtung! Hier gemeint sind österreichische Richtlinien. Andere Tipps sind trotzdem erwünscht!
Also. Meine Eltern leben am Land und wir haben ein Biotop. Jedes Jahr haben wir ein großes Krötenaufkommen wo wir meist 4 bis 5 Kröten (weiblich) in unserem Biotop haben. Männchen kommen dann auch und machen einen dezenten Lärm. Jedes Jahr haben wir sie erwischt und umgesiedelt. Dieses Jahr aber haben wir einen der uns seit etwa 3 Wochen nicht schlafen lässt. Sobald man sich dem Teich bis auf 3 Meter nähert taucht er ab und man sieht ihn nicht mehr.
Jetzt ist die Frage. Darf ich auf einem Privatgrundstück in Österreich eine Schusswaffe benützen sofern ich versichern kann dass es keine Querschläger gibt und die Kugel auf dem Grund bleibt? Ich besitze 2 Repetiergewehre .308 und .7,62x54r. Große Projektile ich weiß.
Ist es aber ansich legal oder ist das bei uns illegal?
Danke für jede Antwort (ausser die dummen natürlich)
4 Antworten
Darfst du nicht weil Kröten eine geschützte Tierart sind. Ich finde es auch bedenklich wegen Lärm ein Wirbeltier töten zu wollen.
Ja, darfst du.
Es ist dein Grundstück. Es ist allerdings deine Pflicht sicherzustellen das kein Projektil das Grundstück verlassen kann. (Keine Querschläger usw)
Und insofern du das nicht zu unchristlichen Zeiten machst (mitten in der Nacht) ist alles legal und safe. Ich baller auch öfter auf meinem Grundstück rum, da gab´s noch nie Probleme.
PS:
Das Kaliber ist etwas... Sehr krass für ´ne Kröte. Da fliegt die Matsche nurnoch durch die Gegend.
Nimm ´ne 22. Die sind nicht so laut und reichen schon 100. für Kröten.
Also erst mal wäre es vielleicht etwas übertrieben mit einer 7,62 auf Kröten zu schiessen und selbst wenn es erlaubt wäre auf seinem Grundstück damit zu schiessen stehen auch in Österreich die meisten Amphibien unter strengem Artenschutz und die Bussgelder sind exorbitant hoch.
Kommt drauf an. Ist das Gebiet dichter besiedelt? Du kannst nicht garantieren, dass es keine Querschläger oder sonstwas gibt.
Dann ist es verboten und es kann dazu führen, dass die Polizei bzw. Cobra ausrückt, dich fest nimmt, die Waffe konfisziert (wofür du hoffentlich eine Erlaubnis hast) und du ein Waffenverbot kriegst.
In Österreich sind Voraussetzungen zum Erwerb und Nutzung einer Waffe Kategorie C (Repetiergewehre und Flinte) ein Mindestalter von 18 Jahren und keine Sperre. Also... Eine Erlaubnis hab ich nicht... Weil es keine gibt. Ich bin in der Datenbank als Besitzer gemeldet.
Mit Erlaubnis meinte ich, dass du kein Verbot hast. Schießen darfst du in einem Wohngebiet damit aber nicht.
Ok dann ist das in Ordnung. Wie auch immer. Schießen in einem Wohngebiet führt sehr schnell dazu, dass du keine Waffen mehr haben darfst.
Ich lese da nur was von "Gebäuden" und nicht "Wohngebiet". Ich gehe von keinem Wohngebiet aus, wenn das nicht explizit da drin steht.
Aber ich denke der Herr wird sich schon bewusst gewesen sein, das ein Wohngebiet kein geeigneter Ort zum rumballern ist. Wobei ist selbst auch schon in meinem Garten geschossen habe, und da passierte auch nichts.
Noch dazu gilt: Was ist ein Wohngebiet? 1 Haus mit Bewohner? 2 Häuser?
Sind es denn überhaupt Wohnhäuser? Ist er in einer Ortschaft? Das sind Dinge die zählen. Nicht einfach: Oh das ist ein Gebäude, dann darf ich nicht schiessen.
Doch im Prinzip schon. Wenn du den Gesetzestext liest steht da klar was von fremden Eigentum, Personen usw. die potentiell geschädigt werden können. Wenn um ihn herum fremde Gebäude sind ist das fremdes Eigentum.
Nur weil du Glück hattest und dich keiner gemeldet hat macht es das nicht legaler. Dir war offenbar ja noch nicht mal der § bekannt.
Um uns gibt es Gebäude ja. Aber nichts in der Schusslinie. In der Schusslinie ist nur ein etwa 20 Meter höher Erdhügel der steil nach oben geht.