Wir haben für unsere Mietwohnung Nachmieter gefunden und ihnen unsere private Küchenzeile verkauft, die in dieser Wohnung steht (keine Einbauküche). Nun sind wir offiziell ausgezogen und haben auch einen Kaufvertrag über die Küche gemacht, auf dem beide Parteien unterschrieben haben. Nun ist der Käufer vom Mietvertrag zurückgetreten und möchte die Küche doch nicht haben. Er rief mich an und forderte einen Rücktritt vom Kaufvertrag, da die Küche seiner Meinung nach nur im Zusammenhang mit der Wohnung verkauft wurde. Die Küche ist kein Gegenstand des Mietvertrages. Lediglich im Übergabeprotokoll ist vermerkt, dass die hinterlassene Küche an den Nachmieter übergeben wird. Er sieht sich mit voller Überzeugung im Recht und möchte innerhalb von 24 Stunden sein Geld zurück oder er leitet rechtliche Schritte ein. Wie muss ich mich verhalten? Muss ich etwas befürchten, wenn ich nicht umtauschen?