Ich habe vor ein paar Tagen einen Kinderwagen verkauft, welcher zuvor vom Käufer in Augenschein genommen wurde und für in Ordnung befunden wurde. Ich habe auf die mir bekannten Mängel hingewiesen und den Wagen verkauft.

Nun bekomme ich die Mail, dass der Kinderwagen nach Katzenurin stinken würde, die Gesundheit des Kindes gefährdet sei und der Käufer diesen nun zurück geben möchte und ich den Kaufpreis erstatten soll.

Wir haben keine Katzen in der Wohnung und mir war dieser Mängel nicht bewusst!

Nun droht der Käufer mit rechtlichen Folgen, aber mir stellt sich die Frage, ob ich rechtlich belangt werden kann, denn erstens habe ich ja auf die mir bekannten Mängel hingewiesen und der Käufer hat den Wagen wie gesagt vorher in Augenschein genommen und daraufhin bezahlt und mitgenommen.

Ich freue mich über entsprechende Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen.