Lenkererhebung / Lenkerauskunft in Österreich - muss man wissen wer vor 2 Monaten genau gefahren ist?

Ende Dezember kam ein Brief aus Österreich, der forderte, dass angegeben wird, wer unser Auto Anfang November zur bestimmten Uhrzeit und am bestimmten Ort gefahren hat.

Da wir innerhalb von 3 Tagen zwei Mal durch Österreich gefahren sind und mein Vater und ich uns bei der Durchreise mehrmals abgewechselt haben und das Datum 2 Monate her war, wussten wir nicht mehr wer an dem Streckenstück wirklich gefahren ist. Ich erstellte hier also eine Frage und entschied mich zu antworten (elektronisch über deren Seite), dass definitiv entweder ich oder mein Vater (namentlich genannt) gefahren ist, aber wir nicht mehr genau wissen wer von uns beiden, mit der Frage, worum es denn ginge. s. Frage: https://www.gutefrage.net/frage/fahrzeughalter-erhaelt-brief-zur-ermittlung-des-fahrers---ohne-ursache-und-foto---legitim

2 Wochen später kam dann ein Schreiben (Strafverfügung), in dem nicht zu erkennen war, ob meine Antwort überhaupt gelesen wurde. 120€ Strafe wurden angehängt, weil die Lenkerauskunft "nicht erteilt" wurde.

Da ich nun nicht wusste, ob meine Antwort ignoriert wurde, schickte ich also einen Einspruch hierzu per Brief, mit Kopie meiner elektronischen Antwort, sowie einen weiterführenden Einspruch, in dem ich erkläre, wieso wir es nicht mehr wissen und, dass es auch sehr wahrscheinlich keine Rolle spielt wer von uns beiden genau gefahren ist, da wir im selben Haushalt leben und somit jegliche finanzielle Strafe gerne an beide gerichtet werden kann.

1 Woche später kam dann wieder ein Schreiben (Straferkenntnis), immernoch 120€ Strafe (+12€ Verwaltungsgebühr). Erst jetzt wird mein Schreiben zitiert und darauf relativ geantwortet. Es bleibe dabei, dass die Lenkerauskunft nicht erteilt worden wäre, des Weiteren sei es jetzt auch schon egal, wer tatsächlich gefahren ist. Zumindest durfte ich auch endlich erfahren worum es geht: Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h außerorts. Auf das Schreiben könne ich wohl innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde einlegen, werde ich aber aufgrund wachsender Strafe (nenne man es Verwaltungsgebühren oder sonst wie) und Aussichtslosigkeit selbsverständlich nicht tun.

  • Gibt es noch irgendeine Möglichkeit gegen diese Strafe anzutreten? Kann jemand erfahrungsgemäß abschätzen wie hoch die Verteidigungswahrscheinlichkeit durch einen Anwalt wäre?
  • Wenn ich die 132€ jetzt zahlen würde, wäre die Sache dann fertig, oder kommt dann noch zusätzlich eine Strafe für die 31km/h-Übertretung?
Polizei, Recht, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht
Fahrzeughalter erhält Brief zur Ermittlung des Fahrers - ohne Ursache und Foto - legitim?

Mein Vater (Fahrzeughalter) erhielt gestern einen Brief vom Land Salzburg, in dem er aufgefortert wird, Auskunft darüber zu geben, wer an einem bestimmten Termin (vor 2 Monaten!), Uhrzeit, Ort und Richtung das auf ihn gemeldete Fahrzeug gelenkt hat.

Kommt er der Auskunftspflicht binnen 2 Wochen nicht nach oder macht ungenaue Angaben, so würde man ein Strafverfahren gegen ihn einleiten.

Worum es hier überhaupt geht, wird nicht erläutert (vermutlich Geschwindigkeitsüberschreitung). Ein Foto ist auch nicht beigefügt worden.

Ist das in Österreich mittlerweile der gängige Weg? Sonst bekommt man doch als Fahrzeughalter direkt den Vorwurft mit Foto und kann dann Einspruch einlegen.

Für mich klingt das ganze so, dass evtl. eine Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wurde und das Nummernschild fotografiert wurde, allerdings das Gesicht des Fahrers unerkennbar ist und denen somit ein schriftliches Geständnis die Arbeit erleichtert.

Das Problem ist: Wir wissen selber nicht mehr, wer auf der bestimmten Autobahnstrecke gefahren ist. Mein Vater, meine Mutter und ich haben uns beim Fahren abgewechselt. Auf dem Formular gibt es jedoch nur die Möglichkeit, entweder die Person zu benennen, die gefahren ist oder diejenige, die es weiß. Es gibt kein Freifeld.

Kann mein Vater in einem formlosen Schreiben die 3 potenziellen Fahrer nennen oder könnte er dann wegen "ungenauer Auskunft" strafrechtlich verfolgt werden?

Ist ein solches Schreiben ohne Ursache und 2 Monatsabstand zum unbekannten "Vorfall" überhaupt legitim?

Vielen Dank im Vorraus!

fahrer, Polizei, Recht, Blitzer, Österreich, Strafrecht, Straßenverkehr, Geschwindigkeitsüberschreitung, Auskunftspflicht, fahrzeughalter, Geschwindigkeitsübertretung, Auto und Motorrad
In Österreich arbeiten + wohnen und in Deutschland zum Arzt gehen?

Hallo,

kennt jemand eine Möglichkeit, wei man in Österreich arbeiten und wohnen und in Deutschland zum Arzt für Routineuntersuchungen (Zahnarzt, Hausarzt) gehen kann?

Ich bin deutsche und habe vor kurzem eine Stelle in Österreich angetreten. Daher bin ich in Österreich über die GKK krankenversichert. Da ich in der Grenzregion wohne, ist mein Wohnsitz derzeit noch in Deutschland, sodass ich über den E106-Antrag als Grenzgänger noch in Deutschland zum Arzt gehen kann. Eigentlich würde ich gerne nach Österreich ziehen, da ich dann einfach näher am Arbeitsort wohnen könnte. Allerdings würde ich dann lt. GKK meinen Grenzgängerstatus verlieren, da man den Erstwohnsitz immer im Ausland (in meinem Fall Deutschland) haben muss, sobald der Erstwohnsitz in Österreich ist, verliert man den Grenzgängerstatus und kann somit nur noch in Österreich zum Arzt gehen.

Aber selbst wenn ich nach Österreich ziehen würde, hätte ich nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland. Österreich wäre jedoch der Erstwohnsitz, da ich nur noch am Wochenende in Deutschland wohnen würde.

Mir ist es sehr wichtig noch in Deutschland zum Arzt gehen zu können! Das ist kein Zweifel an der Kompetenz österreichischer Ärzte!!!! ...sondern einfach eine Gefühlssache.

Weiß jemand eine Lösung für mein Problem? Wie kann ich mit Erstwohnsitz Österreich und Zweitwohnsitz Deutschland, trotzdem noch in Deutschland zum Arzt gehen? Gibt es evtl. eine Privatversicherung die sowas abdeckt?

Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten!

LG, SoMo22

Deutschland, Krankenversicherung, Grenzgänger, Österreich, Ausbildung und Studium
Fällt Tiger Balm in Österreich unter das Arzneimittel-Gesetz???

Also ich lebe in Thailand. Ständig soll ich für jedermann den Tiger Balm (egal welches Produkt von Tiger Balm) mitnehmen oder "heim" schicken. Ich kann's verstehen, sind ja auch wirklich tolle Produkte und man bekommt es hier gsd. an jeder Straßenecke um den halben Preis (und weniger)...

Daher habe ich mir mal die Mühe gemacht und ein Angebot auf eBay.de erstellt, welches dann von eBay gelöscht wurde... was aber eher an den Vertriebsrechten gelegen haben zu scheint... Auf eBay.com ist es z.B. kein Problem. Aber wer in Europa will schon in USD bezahlen und ich fange hier in TH auch nichts mit USD an...

Soweit ich gesehen habe gibt es den Tiger Balm in Österreich beim DM - oder es gibt mehr oder weniger "vergleichbare" Produkte mit eher schlechten Bewertungen bzw. scheint es dort das Original mal gegeben zu haben? DM ist ein Drogeriemarkt und keine Apotheke...

Kann mir bitte jemand sagen ob der Tiger Balm in Österreich unter das Arzneimittel-Gesetz fällt - wenn nicht stelle ich die Produkte nämlich auf eBay.at ein. Ob der Versand von TH nach AT erlaubt ist, ist mir ziemlich egal. Bis dato ist zum Glück noch alles angekommen ;) Wenn die Produkte aber unter das Arzneimittel-Gesetz fallen werde ich das ggf. nochmal überdenken, zum Leid aller, die dann darauf verzichten oder den doppelten Preis zahlen müssen. Und zum Leid meinerseits weil ich das Zeugs dann weiter auf meinen Reisen mitschleppen muss und die Kilos summieren sich...

Besten Dank!

Österreich, Arzneimittelgesetz

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