Gegenüber unserer Mietwohnung hatte bis vor kurzem ein Hähnchengrill-Imbisswagen einmal wöchentlich sein geschäft betrieben, wodurch es während des gesamten Tages bei uns in der Wohnung wie in einem Imbiss nach Fett und gegrilltem Hähnchen riecht. Das habenn wir bisher toleriert, da nur einmal pro Woche und man will ja nicht so sein. Nun steht der Wagen die gesamte Woche auf seinem Platz und öffnet zweimal wöchentlich, wodurch sich die Geruchsbelästigung natürlich erhöht hat. Gerade in der kommenden Jahreszeit können wir dann während der Grill-aktiven Tage die Fenster nicht zum Lüften öffnen. Meine Frage: Darf der Betreiber einfach beliebig seinen Imbiss im Wohngebiet betreiben ohne Zustimmung der Nachbarschaft? Muss er für eine duftfreie Zone sorgen und wenn ja, in welchem Umfang? Was haben wir in der Hand, um wenigstens zu dem fairen Kompromiss von einem Tag pro Woche zurückzukehren (mehr wollen wir ja gar nicht)? Können wir Mietminderung geltend machen und so den Vermieter aktiv werden lassen?