Der Vermieter hat vor ca. 2 Wochen bekanntgegeben, dass für 2 Tage kein Warmwasser zur Verfügung stehen wird, da aufgrund neuer Auflagen die Gasleitungen erneuert und gerüft werden müssen. Hierzu musste auch in jeder Wohnung die Leitungen überprüft werden. Durch Verzögerungen wird das Gas (dezentral für Heizung und Warmwasser) auch noch einen dritten Tag abgestellt. Ist es möglich, hierfür Mietminderung zu erhalten oder eine Entschädigung? Es kann ja nicht sein, dass man 3 Tage auf warmes Wasser und eine warme Dusche verzichten muss, oder? Danke für eure Hilfe, Antworten und ähnliche Hilfe, sowie die eindeutige Rechtslage.