Sind berufliche Termine außerhalb der Arbeitszeit Pflicht?

Hallo,

ich habe einen 40-wochenstunden-Arbeitsvertrag bei einer Unternehmensberatung und bin als Arbeitnehmerüberlassung bei einer Automobile-Firma in einem Projekt tätig.

Mein Chef (der Unternehmensberatung) hat jetzt ale 3 Wochen Montags Abends einen Besprechungstermin mit seinen sämtlichen Mitarbeitern anberaumt. Das ist jedoch außerhalb meines 8 Stundentags und somit in meiner Freizeit! (aber ich darf die Überstunden aufschreiben) Diverse Besprechungen und firmeninterne Schulunge finden ebenfalls nach "Feierabend" statt. Jetzt hat aber ein Kollegen von mir beschlossen, dass wir uns zusätzlich alle 4 Wochen Donnerstags abends treffen. Ebenfalls wieder auserhalb der 8 Stunden Arbeitszeit.

Ich sehe es nicht ein, dass ich jede Woche irgendwelche Termin in meiner Freizeit habe. Mit meinem Chef bin ich schon angeeckt wegen den Montagen: "Das ist eine Pflichtveranstatlung, das geht vor ......"

Ich habe das geschluckt und habe mir somit die Montag Abende für berufliche Zewecke freigehalten. Aber ich bin nicht bereit, jetzt auch noch andere Tage zu opfern. Immerhin ist es meine Freizeit und die möchte ich andersweitig verwenden.

Meine Fragen: Ist es zulässig, dass der Chef solche Termine als Pflichttermine in den Abendstunden (außerhalb vom 8-Stundentag) einberuft? Kann er wirklich verlagen, dass die Termine Pflicht sind? wie kann ich die Termine, die nicht an einem Montag stattfinden, freundlich absagen ohne schon wieder mit dem Chef anzuecken?

Bitte helft mir. Ich bin außer mir und möchte mich endlich wieder beruhigen. Zudem möchte ich eine freundliche Absage schicken und nicht mit Chef und Kollegen anecken.

vielen Dank für hilfreiche Antworten

Arbeitszeit, Termin
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.