Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. 2-3 Mal pro Jahr wird wegen Arbeiten am Wassersystem das Wasser kurzfristig abgedreht. Fast immer haben wir danach Probleme im Bad mit der Warmwasserversorgung. Die Wasservorlaufmenge schwankt zwischen 15-18 Litern bis das Wasser eine nur Maximaltemperatur von 47 Grad erreicht. Seit 2008 machen wir den Vermieter bzw die Hausverwaltung (an die wir unsere Grundmiete von 1025€ ohne NK) überweisen auf diesen Mangel aufmerksam. Es war deshalb auch schon mehrmals der für die Wasserleitungen des Hauses zuständige Fachmann in unserer Wohnung, hat den Mangel bestätigt, konnte aber keine Abhilfe schaffen. Bisher war immer nach 1-2 Monaten dann plötzlich die Warmwasserversorgung wieder tadellos. Auf Rückfrage was denn repariert wurde bekam ich stets zur Antwort: nichts ! Das Problem hatte sich von alleine gelöst. Seit Anfang Oktober jetzt wieder das gleiche Problem. Der Vermieter und die Hausverwaltung wurde informiert. Der Fachmann hat einen weiteren Sachverständigen hinzugezogen und in unserem Bad den Mangel bestätigt. Auf meine Briefe hat sich bisher weder der Vermieter noch die Hausverwaltung mündlich oder schriftlich gemeldet. Mit einer Mietminderung habe ich schon seit 2008 immer gedroht, aber nie umgesetzt. Aber jetzt bin ich wütend über diese Ignoranz. Kann ich Mietminderung geltend machen ? Welcher Betrag ist gerechtfertigt? Auch rückwirkend? Ab wann? Vielen Dank.