Mindest Mahnfristen?

10 Antworten

Der Verkäufer MUSS Dir noch nicht einmal eine Mahnung zukommen lassen! War die Rechnung bis zum 28.04. zu bezahlen, bist Du seit dem 29.04. auch ohne Mahnung automatisch in Verzug! Und damit hätte der Verkäufer bereits am 29.04. beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen oder ein Inkassobüro einschalten können!


mepeisen  09.05.2014, 21:46

Inkassobüros sind überflüssig und deren gebühren verstoßen nach Meinung vieler Gerichte gegen die Schadensminderungspflicht. Ansonsten lies mal, was ich beim Hans geschrieben habe. Du liegst hier völlig falsch.

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Ist die frist zulässig, waren ja 2 arbeitsfreie Tage dazwischen? Das ist schon so nicht mal ne woche.

Du hattest eine Rechnung mit konkretem Zahlungsziel. Man hätte gar nicht mehr mahnen müssen um den Verzug auszulösen, hätte auch gleich Gerichtspost kommen können.

Also klär die Sache mal.

Des weiteren betragen Banklaufzeiten seit SEPA nur noch 1 Tag (§ 675s BGB), von daher ist das schon okay so.


mepeisen  10.05.2014, 08:12

Stimmt nicht ganz, Kevin. Erst wenn es vertraglich beiderseitig vereinbart ist, dann zieht das Zahlungsziel für den Verzug ohne weitere Frist. Ansonsten ist das nur ein Wunsch des Gläubigers.

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kevin1905  10.05.2014, 14:32
@mepeisen

Genau das wissen wir nicht, weil keine Angaben gemacht wurden um was für eine Leistung es sich handelt.

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Warum hast Du die Rechnung nicht bis zum 28.04.2014 bezahlt, die kam ja auch nicht erst am 27.04.

Wenn bis zum 28.04. noch kein Geldeingang beim Gläubiger vorlag, ist die Mahnung (welche gar nicht nötig ist, sondern eine Erinnerung an Dich ist) legitim, ansonsten gegenstandslos.

BGB: Wenn eine Rechnung darauf hinweist, dass sie bis zum 28.04. zu bezahlen ist (muss draufstehen), ist gar keine Mahnung notwendig.

Die Sache kann gleich an ein Inkasso-Unternehmen übergeben werden.

Nur dann, wenn kein fester Zahlungstermin drinsteht, muss gemahnt werden!


anitari  09.05.2014, 19:42
Nur dann, wenn kein fester Zahlungstermin drinsteht, muss gemahnt werden!

Nö.

Denn dann ist die Rechnung sofort fällig.

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mepeisen  09.05.2014, 21:47
@anitari

Ihr liegt beide komplett daneben. Ein Zahlungswunsch in der Rechnung alleine sagt nichts aus und bewirkt auch keinen Verzug.

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Sei froh, dass du überhaupt eine Mahnung bekommen hast! Man hätte theoretisch gleich einen Mahnbescheid gegen dich beantragen können, denn wenn du eine Zahlungsfrist hast, ist es nicht zwingend notwendig, dich nochmals anzumahnen. Also zahle unverzüglich.