Mahnung von Pearl nach Rücksendung der Ware
Folgendes ist passiert:
Mein Mann hat etwas bei Pearl bestellt ( Wert 49 €). Leider hat das Ding nicht so funktioniert, wie es sollte, also hat er es auf eigene Kosten wieder zurück geschickt.
Da er nicht wusste, wie er jetzt mit der Rechnung verfahren soll hat er bei Pearl angerufen. Der Mensch am Telefon meinte dann, dass er die Rechnung jetzt einfach liegen lassen kann, weil die Ware ja zurück gegangen ist bzw. auf dem Weg zurück war.
Gesagt getan. Gestern kam dann allerdings ein Brief von Pearl, dass er doch bitte die Versandkosten zahlen soll + 2,50 € Mahngebühr.
Die AGB auf Pearl.de sind so unverständlich formuliert, dass ich nicht wirklich erkenne, ob die Forderung so rechtens ist.
Hat jemand nen Rat? Ist das so rechtens? Hätten die nicht zumindest ne "aktualisierte" Rechnung schicken müssen? Wenn da nirgendwo steht, dass die Versandkosten so oder so zu zahlen sind und der Kerl am Telefon davon auch nichts erwähnt hat, woher soll man da bitte wissen, dass die die Versandkosten haben wollen? :-@
( http://www.pearl.de/infos/widerrufsrecht_und_widerrufsfolgen.htm)
4 Antworten
Wenn ich dich Recht verstehe, geht es um die Kosten des Hinversandes, denn den Rückversand hat er bereits selbst übernommen, richtig?
Die muss er im Falle eines Widerrufs nicht zahlen. Siehe beispielsweise http://www.it-recht-kanzlei.de/hinsendekosten-ruecksendekosten-widerruf.html#abschnitt_3
Davon abgesehen: Wenn hier ein Sachmangel vorliegt, ist das sogar ein Grund, warum er nicht mal die Rückversandkosten hätte bezahlen müssen.
Ja genau, es geht um den Hinversand.
Danke für den Link, der ist sehr hilfreich!!
Durch das Zurückschicken wird der Betrag für die Ware hinfällig. Die Versandkosten waren aber da und müssen auch bezahlt werden. Also ist das so korrekt.
Es gibt Firmen, die darauf verzichten, aber das ist kein Muss und geschieht nicht bei allen.
Es gibt aber auch genug Unternehmen, die "Dummenfang" spielen, also so AGB formulieren, die gegen geltendes Recht verstoßen in der Hoffnung, es merkt niemand.
"müssen auch bezahlt werden" - sehe ich ja ein, aber dann darf man am Telefon nicht sagen "Vergessen Sie die Rechnung, hat sich erledigt." :-/
Die Ware war defekt bzw.nicht wie beschrieben.- also mit Retouren-Schein zurück.-Grund angeben!!! - somit ist für mich die Rechnung hinfällig ?- und es gibt Keine Rechnung über Porto & Verpackung für defekte Ware ( extra Rechnung ? ) ich mache einen Widerspruch gegen die Zahlungserinnerung . ( Porto für..? - Mahngebühr..? - Zinsen..? ) und das für defekte Ware ??? - NEUE GESCHÄFTSIDEE ?
"oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. "
Ich würde sagen, die Forderung ist berechtigt.
Eigentlich kann man bei Pearl einen Rücksendebeleg anfordern bzw. liegt dieser der Ware bei.
Was am Telefon gesagt wurde, ist leider nie nachweisbar.
Nicht alles was in den AGB steht, ist automatisch korrekt. Es gibt immer noch Gesetze und Gerichte, die anhand dieser urteilen. Da kann man in die AGB schreiben, was man will. Wenn es der gängigen Rechtsprechung widerspricht ist es schlichtweg unwirksam.
"oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. " umfasst die Kosten der Rücksendung.
Davon war nicht die Rede.
Es geht um die Kosten, die Pearl für den Hinversand entstanden sind, nicht die Rücksendekosten.
Sorry - mein Fehler.
für den Hinversand
Hab ich nie zahlen müssen, wenn ich mal was zurückgeschickt habe.
Aber, wie gesagt, telefonische Aussagen zählen nicht.
Das stimmt schlichtweg nicht. Beim Widerruf muss der Unternehmer auf jeden Fall den Hinversand selbst übernehmen.