Hallo zusammen,
da ich krankheitsbedingt nicht mehr meinen Beruf als Werbetechniker ausüben kann, habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben gestellt, was auch jetzt genehmigt wurde und meine Umschulung auch am 19.04.2010 anfängt . Bis zum heutigen Tag bin ich als Werbetechniker angestellt und wollte wissen ob ich jetzt kündigen muss oder erst nach der Umschulung (dauer 6Monate) ? Ab dem 19.04.2010 falle ich ins Übergangsgeld und die DRV kann mir nichts genaures sagen , da sie so einen Fall noch nicht hatten, da entweder der jenige Krankgeschrieben oder Arbeitslos war. Oder weiss vielleicht jemand an welcher Stelle ich mich kundig machen kann?
Vielen lieben Dank