Randstad Kündigung + Urlaub

Hallo liebe Leute, Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Kündigung und der offenen Urlaubstage....

In Ca. 45 Tagen werde ich nicht mehr bei Randstad arbeiten können..da ich dann zum 17 August ein Auslandsjahr mache...

Ich habe beim Eintritt in die Firma meiner Beraterin von meinem Auslandsjahr erzählt, also weiss sie davon und war auch einverstanden damit...

Nun wolte ich fragen wieviele tage vorher ich kündigen muss...also ich habe auch noch 10 urlaubstage (auf der letzten abbrechnung stand die zahl 5,0 bei urlaub) die ich gerne nutzen wollte und ich dachte mir, das ich jetzt nächste Woche den Urlaubsantrag stelle für die 10 tage vor dem august und dann 2 wochen vor dem sprich 15.juli die kündigung schreibe zum August...

Also ich möchte gerne genau die urlaubstag nutzen und danach in die Kündigung übergehen.. Nun beführte ich aber...das sie sich querrstellen und sagen ich darf kein urlaub machen da ich gebucht bin bist August bei einem auftraggeber -.- aber da ich definitiv zum August nicht mehr arbeiten werde oder kannn da der flug und alles bereits gebucht und bezahlt ist.. wollte ich fragen wie es geschickt mache das alles doch so klappt wie ich es vorhabe außerdem was passiert falls der urlaub verwehrt wird und ich folgend kündige.... es wird mir ausgezahlt aber sehr schlecht da es versteuert wird richtig ???

meine letzte option wäre das ich, bei verweigerung des Urlaubes in den letzten Tagen des Augustes zum Arzt gehe und mich krankschreiben lasse..... das müsste ja dann mit meinem Urlaubstagen angerechnet werden.....

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen und das schnell die zeit spielt gegen mich.....

danke danke danke :)

Urlaub, Kündigung, Kündigungsfrist, Randstad, Urlaubsanspruch, Zeitarbeit
Vermieter geht heimlich in Wohnung - wie beweisen?

Hallo, ich habe dasselbe Problem wie einige andere in diesem Forum: Meine Vermieter gehen während meiner Abwesenheit heimlich in meine Wohnung. Ich habe dafür mehrere Indizien, z.B., dass die Tür zwei Mal abgeschlossen war, ich grundsätzlich aber nur einmal abschließe. Außerdem waren die Heizungen alle runtergedreht. Das Problem: Ich habe keine Beweise. Zwar habe ich schon mehrfach als Tipp gelesen, man soll einfach das Schloss austauschen. Allerdings muss man dann ja haften, sofern es einen Wasserschaden gibt und der Vermieter somit im dringenden Fall nicht rein kann. Um meine Situation zu beschreiben: Ich bin Student und wohne Tür an Tür mit meinen Vermietern, einem Rentner-Ehepaar. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde ich bereits darauf hingewiesen, dass sie sich einen Ersatzschlüssel behalten würden "falls ich mal länger wegwäre und vergessen hätte, die Fenster zu schließen". Sie gingen "aber NICHT IN DIE WOHNUNG WENN [ich] NICHT DA [bin]" Dies betonten danach noch mehrfach, ohne, dass ich irgendwas gesagt hätte, was ich schon verdächtig fand. Da ich darauf angewiesen war, die Wohnung zu bekommen, stimmte ich zu. Seit meinem Einzug komme ich mir nun überwacht vor. Am zweiten Tag wurde ich bereits darauf hingewiesen, ich solle doch bitte lüften, um Schimmel zu vermeiden! Also mussten sie meine Wohnung wohl 24h überwacht haben. Außerdem wissen sie immer bescheid, zu welcher Zeit ich aufstehe, wann ich zu Hause bin etc. Grundsätzlich habe ich ein gutes Verhältnis, da die beiden ansonsten hilfsbereit sind. Da ich aber umziehen will, wäre mir ein fristloses Kündigungsrecht, welches mir durch den Hausfriedensbruch zustünde, nicht unrecht. Jedoch benötige ich dafür Beweise, bevor ich sie persönlich darauf anspreche und dadurch vorwarne. Deshalb frage ich mich, ob es erlaubt wäre, meine Wohnung videozuüberwachen. Bzw., ob diese Beweise rechtliche Gültigkeit hätten. Schließlich handelt es sich ja um meinen Besitz und jemand würde nur gegen seinen Willen aufgezeichnet, wenn er dadurch selbst einen Rechtverstoß begeht. Ich habe gelesen, dass man dann ein Schild hinhängen müsste "dieser Bereich wird aufgezeichnet". Aber meiner Meinung nach würde dies nur Sinn ergeben, wenn es sich um einen öffentlichen Platz, z.B. einen Bahnhof handelt. Kennt sich da jemand näher aus?

Vielen Dank und liebe Grüße

Mietrecht, videoueberwachung, Hausfriedensbruch, Kündigungsfrist
Mitbewohner lehnt alle Nachmieter ab- Was nun?

Hallo ihr lieben,

hier meine Situation in kürze beschrieben:

Ich lebe in einer WG. Der Vater meines Mitbewohners ist mein Vermieter. Ich zahle für 14qm 400€ und kann mir dies nicht mehr leisten, da ich bald die Ausbildung beende und dann studieren möchte. Das WG-Leben ist quasi nicht vorhanden. Außer Smalltalk gibt es nix und außerdem bin ich noch als private Putzfrau am start. Heißt er macht nix, pinkelt neben das Klo und ich muss um nicht im dreck zu Leben alles regeln. Da es erst durch meinen Einzug im Juni 2012 eine WG geworden ist, benimmt sich mein Mitbewohner auch nicht so als würde er in einer WG leben. Er sieht alles als sein Eigentum an und gibt mir das Gefühl, dass ich in der Wohnung nicht zuhause bin.

Das nur zum WG-Leben.

Da der bezahlbare Wohnraum in Köln sehr begrenzt ist und ich jetzt spontan ein Zimmer zum 1.3 angeboten bekommen habe. Das kostet nur 300€ und ist gleich groß... Möchte ich ausziehen. Natürlich ist in meinem Wohnraummietvertrag vom Kölner Grund- und Hausbauverein eine kündigungsfrist von 3 Monaten definiert. Was bedeuten würde, dass ich bis zum 31.05.2013 zahlen müsste. Ich habe nun mit meinem Vermieter sowie mit seinem Sohn, meinem Mitbewohner, abgesprochen, dass ich einen Nachmieter suche und dann raus bin. Die Kündigung ist erfolgt.

Natürlich und das weiß ich habe ich mich selbst in diese missliche Lage gebracht. Dazu muss hier auch keiner etwas sagen. Fakt ist, dort zu Leben ist die Hölle für mich. Ich bin sehr unglücklich.

Jetzt suche ich seit einigen Wochen einen Nachmieter. Dieser soll Berufstätigsein und jetzt auch noch 430€ für 14qm zahlen, 800€ Kaution und auch keine Lust auf WG-Leben haben.

Es gibt tatsächlich Leute die sich für die Wohnung interessieren und 2,3 wollten auch gerne einziehen. die wollte mein Mitbewohner jedoch nicht. Er lehnt sie einfach ab und argumentiert total schlecht.

Ich ziehe definitiv zum 1.3. in das neue Zimmer. Meine Eltern würden zur Not auch 2 MM von der neuen WG tragen. Das ist aber das letzte was ich will. Einige Kollegen meinten ich soll einfach ausziehen und nicht mehr zahlen. Aber so bin ich eigentlich auch nicht. Aber was würde mich theoretisch erwarten? Bei mir ist ja nix zu holen. Ich besitze nicht mal einen Laptop pder TV.

Ich weiß nicht was ich tun soll.

In einer E-mail hat mein Mitbewohner mir kommuniziert, dass seine Eltern keinen Untermieter wünschen. Ich habe gelesen, dass führt zu einem Sonderkündigungsrecht.

Findest hier irgendwer eine Lücke, ein Schlupfloch?

Ich habe echt keine Nerven mit einem 36 jährigen Luftikuss zusammen zu Leben. Ich bin 13 Jahr jünger und hab es satt das er nichts gebacken bekommt und mit den kleinsten Kleigkeiten überfordert ist.

BItte helft mir.

Kündigung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Auszug, Kündigungsfrist, WG, Wohngemeinschaft, Nachmieter
Wie kriege ich eine Kündigungsbestätigung für das Kündigen der BahnCard?

Hallo!

Ich habe mir im November die Jubiläums-BahnCard 25 für 20 Euro geholt (Ablauf März 2013). Bereits Ende November/Anfang Dezember habe ich diese wieder gekündigt (man mind. 4 Wochen vorher kündigen sonst muss man die "normale" BahnCard25 bezahlen). Ich habe ein normales Kündigungsschreiben geschickt und um eine Kündigungsbestätigung gebeten. Die Adresse der Bahn war auch richtig (BahnCard-service in Frankfurt). Trotzdem habe ich bisher keine Kündigungsbestätigung bekommen. Am 2.1. habe ich dann eine E-Mail geschrieben mit der Bitte mir doch eine Kündigungsbestätigung zuzuschicken. Bisher ist wieder keine Reaktion erfolgt (E-Mail ist aber bei der Bahn eingegangen - die Bestätigungsmail habe ich bekommen). Ich habe auch schon mehrfach versucht bei der Bahn jemanden zu erreichen aber Fehlanzeige - ich kam nie durch sondern hing ewig in der Warteschleife. Am Schalter am Bahnhof wurde ich auch abgewiesen mit dem Hinweis sowas müsste ich schriftlich machen...

Nun frage ich mich: ist das normal? Was soll ich nun machen? Ich habe keine Lust Geld für ein Einschreiben auszugeben. Warum reagiert die Bahn denn nicht auf meine Kündigung??? Was soll denn das? Ich will auf keinen Fall die "normale" BahnCard haben - die brauche ich nicht! Aber was kann ich tun damit ich endlich eine offizielle Kündigungsbestätigung bekomme? Ansonsten können die ja leicht sagen dass sie die Kündigung nie bekommen haben und ich muss für eine BahnCard bezahlen die ich nie haben wollte...

Kündigung, Schreiben, Bahn, BahnCard, Kündigungsfrist, Frist
Zwei Kündigungen - welche zählt denn nun?

Ab und an bin auch ich überfragt, deshalb mal folgendes Szenario:

Ein Arbeitgeber kündigt ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit einer nicht korrekten Kündigungsfrist. Er hat vom Datum des Schreibens aus gerechnet, was ja schon mal falsch ist, da es dem Gekündigten erst einen Tag später per Post zuging, der sich im Krankenstand befindet. (Datum 03.09 Zugang 04.09 Termin zum 15.09)

Der Gekündigte monierte die fehlerhafte Frist, da es frühestens der 17.09 sein kann. Er macht auch geltend, dass eine verlängerte Frist nach § 86 SGB IX anzuwenden ist, da er anerkannter Schwerbehinderter ist nach § 2 SGB IX

Der Arbeitgeber schickt daraufhin erneut eine Kündigung vom 7.09 Zugang 08.09. mit Termin zum 28.09 - was ja nun auch wieder nicht stimmen würde, es wäre - ausgehend vom ursprünglichen ersten Datum - der 01.10. als Bearbeitungsdatum anzunehmen.

Frage:

  • wird durch das zweite Schreiben, welches unmissverständlich als Kündigung betitelt wird, die erste Kündigung hinfällig und wäre dann eine Frist erneut von dem Datum 07.09 aus erneut zu berechnen?

  • oder gilt die erste Kündigung vom 03.09 weiterhin, nur mit dem wiederholt falschen Beendigungstermin, der erneut zu monieren wäre?

Wie gesagt, das zweite Schreiben trägt die Überschrift Kündigung... meines Erachtens wäre damit die erste Kündigung hinfällig oder? Die Person hat den Arbeitgeber ja aufgefordert, die erste Kündigung durch formloses Schreiben auf den korrekten Termin hin abzuändern und nicht eine erneute Kündigung verlangt

Fachkundige und Sachdienliche Antworten mit ggf Urteilen oder Gesetzestexten sind erwünscht...

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, schwerbehindert, SGB II
Kann so eine Außentreppe am Balkon richtig sein?

Hallo zusammen,

ich wohne seit Anfang des Jahres mit meinem Freund zusammen in unserer neuen Wohnung. Am Anfang war alles super aber dann kamen die ersten schönen Tage dieses Jahres. Die Vermieter wohnen mit im Haus mit ihren vier kleinen Kindern und unserer Balkon ist, weil wir im erhöhten Erdgeschoss wohnen direkt am Garten. Bei Einzug sagte uns der Vermieter es wäre ein sehr ruhiges Haus auch sie wären mit ihren Kindern nicht viel im Garten und am Wochenende und in den Ferien immer viel unterwegs. Jetzt hat unsere Nachbarin, die seit zwölf Jahren hier lebt uns aufgeklärt, dass im Sommer das Familienleben komplett im Garten stattfindet. Die Nachbarskinder sind auch alle da und es wir dnoch ein riesen Plantschbecken aufgestellt, was noch mal zusätzlich Spaß für die Kinder Bringt und für uns keine Ruhe auf dem Balkon. Diese Info war zwar ein Schock aber ich dachte ok, man kann seinen Balkon schön bepflanzen, Sichtblende anbringen um einfach ein wenig Privatsphäre auf dem Balkon zu schaffen. Jetzt ist letzte Woche aber eine Außentreppe an den Balkonen angebracht worden, damit die Vermieter und co. einen direkten Zugang zum Garten von ihrem Balkon haben(die wohnen unterm Dach im dritten Stock). Die Wendeltreppe verläuft so, dass die ihren ersten Bogen über unseren Balkon schlägt und nun ein direkte Einblick in unser Wohnzimmer geschaffen wurde und unser Balkon auch mit der tollsten Bepflanzung keine Privatsphäre mehr hergibt. Im Wohnzimmer fühlen wir uns jetzt auch nicht mehr wohl, weil man direkt rein schauen kann. Dazu kommt dass die Vermieter alle Mieterbalkone(4Stück) mit angeschlossen haben und damit ein direkter Zugang auf unseren Balkon von der Treppe aus geschaffen wurde. Die Vermieter dachten sicherlich dass sei eine gute Idee damit alle Mieter auch Zugang zum Garten haben. Aber es lässt mich nur noch unwohler fühlen. Außerdem ist eine Gartennutzung vertraglich nicht vorgesehen und die sind ja im Sommer eh immer da und wer legt sich schon in den Garten, wenn die Vermieter mit ihren Kindern und Freunden draußen sind? Mein Freund hat den Vermieter dann darauf angesprochen dass unsere Privatsphäre im Wohnzimmer und Balkon schon sehr eingeschränkt sei und was für eine Sichtblende er sich denn vorgestellt habe. Er wollte ein in Geländerhöhe anbringen. Mein Freund meinte dass wäre zu klein. Er solle bitte eine in höhere anbringen. Das war für den Vermieter schon zu viel. Der hat nichts mehr dazu gesagt und ist abgezogen. Es ist schon klar, dass der Vermieter und alle die, die Treppe benutzen nicht in unser Wohnzimmer gucken wollen. Interessiert ja niemanden aber die eigene Privatshäre im Wohnzimmer ist erheblich eingeschränkt. Die Privatsphäre im Wohnzimmer ist einfach weg. Bei Vertragsschluss im November wussten wir nichts von der geplanten Treppe. Kann der das einfach so machen? Was kann man als Mieter tun?

Mietrecht, Mietminderung, Kündigungsfrist
Mündliche kündigung wegen Eigenbedarf, bei schriftlichen Vertrag.

Wir leben in einem Dreiparteien Haus. Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und eine andere Vermieterin wohnt im ersten Stock, wir im Dachgeschoss. Unser Vermieter hat uns im Januar mündlich gekündigt, wegen Eigenbedarf, wir haben aber einen schriftlichen Mietvertrag, wir sollen bis Juni ausziehen, weil sein Sohn mit seiner jungen Familie hier einziehen soll und sie die Wohnung vorher noch renovieren möchten. Wir waren einverstanden damit. Wir haben/hatten ein sehr gutes Verhältnis.

Später haben wir dann erfahren, das der Sohn gar nicht in unsere Wohnung einziehen will, sondern in die Wohnung unter uns und die Mieterin unter uns soll in unsere Wohnung einziehen, für einen bestimmten Zeitraum oder die Wohnung soll zeitbegrenzt an neue Mieter vermietet werden. Die Mieterin unter uns will garnicht hier oben einziehen.

Das hat er uns auch später frech gesagt, nachdem wir es zufällig mitbekommen haben, das er auch der Mieterin unter uns gekündigt hat, er wollte das geheimhalten. Er hat der Mieterin unter uns unterschwellig mit einem Anwalt gedroht. Soweit wir wissen ist sie zum Anwalt gegangen. Soviel Eigenbedarf kann man gar nicht für eine Kleinfamilie anmelden.

Die Mieterin unter uns, will vom Vermieter Geld das sie auszieht, weil sie sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt hat. Sie wohnt da 3 Jahre und wir wohnen hier etwas mehr als 5 Jahre. Wir würden auch so ausziehen, aber die Art und Weise wie wir belogen und betrogen wurden ärgert uns sehr.

Jetzt meine Frage, gilt die mündliche Kündigung und wie können wir dafür entschädigt werden, das meine schwangere Frau und ich ausziehen müssen, denn unter diesen Bedingungen, kann man sowieso nicht mit dem Vermieter unter einem Dach leben.

Kündigung, Eigenbedarf, Entschädigung, Kündigungsfrist
Ausbildung in Probezeit, will Kündigen traue mich nicht!

Auch wenn es ein langer Text ist, lest ihn bitte bis zum schluss!! Danke :)

Ich bin vor 3 Wochen von Deutschland nach Österreich gegangen um eine Lehre als HGA (Hotel- und Gastgewerbsassistenten) in Deutschland Hotelfachmann/kaufmann zu machen. Ich habe mich in 4 Hotels vorgestellt und auch 4 Zusagen bekommen mit unterschiedlichen Aufgabengebieten, Bei 2en mehr im kaufmännischen Teil, bei den anderen beiden mehr fachmännisch (Service, Zimmermädchen).

Ich wollte damals das kaufmännische machen, dort konnte ich aber erst 2-3 Wochen später anfang. Da ich direkt zum Hotel ziehen wollte uns sonst ohne Unterkunft sei, habe ich mich für meinen 3. Favouriten entschieden. Dort arbeite ich fachmännisch im Restaurant, Zimmermädchen bzw. Roomboy, das möchte ich nicht sondern kaufmännisch, das war aber wie gesagt nicht möglich.

Ich fühle mich hier nicht wohl. In dem Hotel sagen mir schon Mitarbeiter "brech ab, du wirst es hier 3 jahre nicht aushalten" usw. "sie wären froh wenn sie hier schnell wieder wegwären". Ich habe mich auch nicht von meiner besten seite gezeigt habe in 8 Tagen 4 Mal verschlafen, eine Abnahmung bekommen, obwohl ich offiziell noch gar nicht angestellt war. Ich werde für scheiß Arbeiten "missbraucht" und werde für sachen die ich gar nicht weiß oder erst das 2. Mal mache und dann falsch sind verantwortlich gemacht. Ich bin ein Lehrling der was lernen soll, nicht eine Fachkraft.

Fakt ist das ich hier weg will. Nur habe ich durch die Vorfälle Angst vor meinem Chef. Ich möchte da ich noch in der Probezeit bin (3Wochen) gerne jetzt beenden anstatt 1-2 Monate zu warten, so kommt es nicht groß auf den Lebenslauf, da ich wie gesagt mich nicht traue den Chef persönlich abzusagen und zu kündigen, habe ich überlegt einfach eine fristlose Kündigung (sollte in der Probezeit in ÖSterreich doch gehen) zu schreiben, meine Zimmerschlüssel hinzulegen und einfach zu gehen. Es könnte mir ja eig egal sein was er dann von mir denkt aber ich traue mich nicht, habe Angst und kein Selbstvertrauuen. Ich rede schon mit den anderen Hotels wo ich hin will und würde dort auch anfangen können.

Haltet Ihr das für richtig oder zumindest für möglich/machbar? Oder gebt mir Tipps!?

Kündigung, Ausbildung, Azubi, kündigen, Kündigungsfrist, Lehre, Österreich

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