Ich bin privat krankenversichert und habe einen Krankentagegeldtarif mit 103 € / Tag Krankentageld. Nun bin ich arbeitslos und seit Mai krankgeschrieben. Jetzt hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt, dass ich lediglich den Tagessatz erhalte, den ich auch als Arbeitslosengeld erhalten habe. Das sind in meinem Fall rund 63 € und ich soll eine Anwartschaftsversicherung unterschreiben für den darüberhinausgehendenSatz... Meine Frage deshalb an Sie: ist dies rechtens?? Ich dachte, dass es ein BGH Urteil aus 2016 gibt, dass Kassen das Tagegeld nicht kürzen dürfen....