Wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war und arbeitslos wird (ohne Anspruch auf ALG 1 oder 2) bleibt man ja bekanntlich noch einen Monat danach Krankenversichert (nachgehender Leistungsanspruch, sofern man nicht familienversichert werden kann) und muss sich erst dann freiwillig versichert. Findet man in diesem einen Monat einen neuen Job, dann ist alles gut.

Was ist jedoch, wenn man einen neuen Job findet, dort paar Tage arbeitet und wieder arbeitslos wird? Zählt dann der eine Monat des nachgehenden Leistungsanspruches ab dem Zeitpunkt der Kündigung von neuem?