Gegnerische KFZ-Haftpflicht zieht fast ein drittel vom Gutachtenwert ab

Hallo zusammen,

mir ist letzten Monat ein Stadtbus ins parkende Auto gefahren. Schäden an Stoßstange (inkl. Verformung nach innen), Kotflügel, Reifen.

Das KFZ ist ein Kia Ceed' Baujahr 2007 mit 230.000 Kilometern. Das von der GTÜ erstellte Gutachten zur Reparatur beläuft sich auf 3.600 Euro., der Wiederbeschaffungswert 4.600 Euro, Restwert KFZ nach Unfall 1.800 Euro, also hätten das meines Wissens 2.800 Euro Auszahlung sein müssen. Oder doch die 3.600 Euro die für die Reparatur notwendig sind?

Die gegnerische Versicherung (HDNA) ist nun hingegangen und hat mir ein Schreiben geschickt, dass: Der Wiederbeschaffungswert 4.600 Euro sei, der Restwert 2.600 Euro sei (sie haben ein Kaufangebot eines Händlers welches bis zum 24.06. gültig bleibt beigelegt) und man mir daher nur 2.000 Euro erstatte. Bezüglich der Reparaturkosten bemängelt man das Gutachten zwar auch (ca. 500 Euro Abzug), hat für mich aber wahrscheinlich keine Relevanz, da ja eh nur der Wiederbeschaffungswert - Restwert ausgezahlt wird, richtig?

Meine Frage: Ist es rechtens, dass die HDNA den Auszahlbetrag von 2.800 Euro auf 2.000 Euro kürzt weil ein Angebot einer leicht dubiosen "Firma" über 2.600 Euro vorliegt? Die Firma hat eine Hotmail-Mail-Adresse und außer einer mobile.de-Seite mit 6 Autos findet man nichts. Das nächsthöhere Angebot was die Versicherung beigelegt hat beläuft sich auf 2.180 Euro. Das geht schon eher in die Richtung der im Gutachten ermittelten 1.800 Euro Restwert.

Ich möchte mein Auto wie es ist weiter fahren, allerdings den Wiederbeschaffungswert - Restwert auszahlen lassen, was ja durchaus rechtens ist. Darf die Versicherung irgendwelche Angebote über autoonline.de statt dem vom Gutachter ermittelten Restwert veranschlagen?

Vielen Dank für eure Antworten!

KFZ, Unfall, Kfz-Versicherung